Am Freitag entscheidet der Bundesrat über einen Gesetzentwurf, der einen neuen Straftatbestand für das Betreiben illegaler Handelsplattformen im „sogenannten Darknet“ einführen soll. Nordrhein-Westfalen und Hessen haben im Januar einen gemeinsamen Entwurf eingebracht. Darin heißt es:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe soll bestraft werden, wer eine internetbasierte Leistung, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt ist, anbietet und deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, bestimmte rechtswidrige Taten zu begehen oder zu fördern.
Vorschlag massiv ausgeweitet
Im Weg durch die Ausschüsse hat der Bundesrat den Entwurf der beiden schwarz-gelb und schwarz-grün regierten Länder noch deutlich verschärft.
Demnach soll die Beschränkung auf „besondere technische Vorkehrungen“ gestrichen werden, womit potentiell auch Dienste außerhalb des „Darknets“ betroffen sein können. Auch eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten wie Drogen, Waffen oder Hacking-Delikte soll wegfallen und stattdessen sämtliche Straftaten erfasst werden. Zudem steigt das Strafmaß von drei auf fünf Jahren.
Außerdem soll der neue Entwurf nicht nur die „Ermöglichung“, sondern auch die „Erleichterung“ von Straftaten bestrafen. Laut Jura-Professor Matthias Bäcker könnte diese Vorschrift „bei böswilliger Auslegung“ auch gegen Betreiber:innen von Tor-Servern eingesetzt werden.
Staatstrojaner gegen Tor-Betreiber
Erst letzten Sommer wurden Hausdurchsuchungen bei Freiwiligen des Vereins „Zwiebelfreunde“ durchgeführt. Jens Kubieziel, einer der Betroffenen, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Der vorliegende Gesetzentwurf scheint der Begründung nach, insbesondere die Relay-Betreiber in den Fokus zu nehmen. Daher ist dies geeignet, den Betrieb von Tor-Servern durch Strafverfahren oder durch die Verängstigung der privaten Betreiber deutlich zu erschweren. Ich vermute, dass sich viele genau überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen.
Wer im Visier des neuen Paragraphen landet, soll mit dem ganzen Arsenal der Überwachungsmöglichkeiten rechnen, inklusive Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung – also Staatstrojaner. Jura-Professor Matthias Bäcker sagt gegenüber netzpolitik.org:
Dieser neue Straftatbestand – wenn er denn kommt – wird wahrscheinlich kaum je zu Verurteilungen führen, die sonst nicht möglich wären. Seine Bedeutung wird voraussichtlich vor allem darin liegen, dass die Strafverfolgungsbehörden großflächige eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen wie Telekommunikations-Überwachungen oder Online-Durchsuchungen durchführen können.
Überflüssig, problematisch, abzulehnen
Auch andere Juristen halten den Gesetzentwurf für überflüssig. Schon heute ist es strafbar, Marktplätze für illegale Waren und Dienstleistungen zu betreiben. Erst letzte Woche wurden vier Betreiber der Missbrauchs-Plattform „Elysium“ zu langen Haftstrafen verurteilt.
Ulf Buermeyer, Jurist und gelegentlicher Autor auf netzpolitik.org, sieht „überhaupt kein Bedürfnis“ für eine weitere Kriminalisierung. „Die Verhaltensweisen, um die es den Verfassern des Gesetzentwurfs offiziell geht, sind typischerweise bereits heute strafbar – als Beihilfehandlungen zu den eigentlichen Straftaten.“ Insgesamt ist der Vorschlag „ausgesprochen problematisch“, so Buermeyer:
Der Gesetzentwurf beinhaltet ein großes Risiko, völlig unproblematisches Verhalten unter Strafe zu stellen. Er schafft enorme Risiken für Menschen, die Internet-Plattformen betreiben. Strafverfolgungsbehörden würden mit sinnlosen Strafverfahren belastet – sie müssten Menschen verfolgen, die sich gar nichts Strafwürdiges haben zuschulden kommen lassen.
Aus all diesen Gründen ist das Gesetz abzulehnen, so Buermeyer.
Wer „Darknet“ sagt, sagt auch „Krypto“
Der Gesetzentwurf verwendet die Begriffe „Darknet“ und „Darknet-Markt“, die schon im allgemeinen Sprachgebrauch ungenau und verwirrend sind. Je nach Kontext sind damit unterschiedliche Dinge gemeint, in den Neunzigern war die Definition komplett anders. Zudem ist die Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen wie „Dark web“ und „Deep web“ oft unsauber und unsachlich.
Es entsteht der Eindruck, dass Leute, die „Darknet“ sagen und „Tor-Onion-Dienst“ meinen, auch „Krypto“ sagen und Bitcoin meinen.
Die Gesetzesbegründung schafft es, sachlich falsch zu behaupten: „Über das Tor-Netzwerk erfolgt der Zugang zum sogenannten Darknet.“ Stattdessen umfassen die meisten Definitionen von „Darknet“ mindestens auch I2P und GNUnet.
Linke: „Braucht keinen neuen Paragraphen“
Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Dieser Entwurf öffnet aber Tür und Tor für eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Richtung dafür gab gerade erst Günter Krings mit der Aussage vor, es gäbe „keinen legitimen Nutzen“ für das Darknet.
Das verkennt völlig die Bedeutung, die eine Infrastruktur für unüberwachte Kommunikation etwa für Whistleblower oder politisch Verfolgte in anderen Staaten hat. Wenn schon die „Ermöglichung“ oder „Erleichterung“ von Straftaten durch das Anbieten von Diensten bestraft werden soll, erzeugt das eine Unsicherheit, die genau diese Infrastruktur gefährdet.
Grüne: „Ausweitung auf alle Plattformen droht“
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die schon heute im Bundesrat vorliegenden Änderungsanträge machen deutlich, dass längst eine Ausweitung auf alle Plattformen und auf alle strafbare Taten, nicht bloß auf einen eng umrissenen Katalog schwerer Straftaten, droht, genauso die Ausweitung von TK-Überwachungsmaßnahmen in dem Bereich. Deutlich wird, wie rutschig die slippery road ist, auf der man sich hier bewegt.
Piraten: „Postgeheimnis ist in Gefahr“
Update 16:45: Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Das Postgeheimnis ist in Gefahr. Nach diesem Gesetzentwurf soll die Post künftig rückwirkend Auskunft darüber erteilen, von wem Beschuldigte in der Vergangenheit Postsendungen erhalten haben – und zwar auch ohne richterlichen Beschluss. Anders als bei der Postbeschlagnahme sollen die Postprotokolle vom Betroffenen völlig unbemerkt eingesehen werden. Die Innen- und Justizminister der Länder haben hier jedes Maß verloren und müssen gestoppt werden.
CCC: „Kriminalisierung von Anonymisierungsdiensten“
Update 17:30: Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Club, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Der Gesetzentwurf enthält vorwiegend Gummiparagraphen, die das klare Ziel haben, Betreiber und Nutzer von Anonymisierungsdiensten zu kriminalisieren. Absichtlich werden die Tatbestände äußerst unscharf gehalten.
Die Intention ist es, für alle, die sich für das Recht auf anonyme Kommunikation im Netz einsetzen, Rechtsunsicherheit und unabwägbare Risiken einer eventuellen Strafbarkeit zu schaffen.
Stattdessen sollte die Ausstattung der Polizeibehörden mit qualifiziertem Personal für Ermittlungen im Internet verbessert werden. Schon heute finden, wie der Fall „Elysium“ zeigt, ja erfolgreiche Verurteilungen von Betreibern von Plattformen mit illegalen Inhalten statt.
