„Ick finn’ den Antrag gar nicht leeg“, beginnt Claus Jürgen Jähnig seine Rede in der Stadtvertretung Schwerin. Jähnig, Abgeordneter der Fraktion Unabhängiger Bürger, spricht zum Tagesordnungspunkt 43: Plattdeutsche Sprache – auf Platt. Es ist die erste auf Plattdeutsch gehaltene Rede im Kommunalparlament von Schwerin. „Das musste einfach geteilt werden“, dachte sich Stephan Martini. Er schnitt die Rede im Livestream mit und veröffentlichte das Video auf seinem Facebook-Profil. Jetzt fordert die Stadt Schwerin ihn mit einer Unterlassungsklage dazu auf, künftig keine Aufzeichnungen mehr zu veröffentlichen. Ansonsten soll er ein Ordnungsgeld von 4.000 Euro zahlen.
Abgeordnete wehren sich gegen Aufzeichnung
An sich ist das ein gewöhnlicher Vorgang bei einer Urheberrechtsverletzung. Die Stadt Schwerin hat nach ihrer Auffassung das Urheberrecht an den Aufnahmen; Martini hat das Video ohne Erlaubnis verbreitet. Doch es gibt auch eine politische Komponente: Vor einem Jahr hatte die Stadtvertretung beschlossen, keine Aufzeichnungen des Livestreams zu erlauben und auch selber kein Videoarchiv zu betreiben – gegen die Stimmen der Linken und der Wählergemeinschaft Aktion Stadt und Kulturschutz (ASK), dessen Geschäftsführer Martini ist. Die Aufzeichnungsgegner argumentierten, dass aus dem Zusammenhang gerissene Videos von Reden der Stadtvertreter in den Umlauf kommen könnten. Sie befürchteten, das könnte potentielle Kommunalpolitiker von einer Kandidatur für die Stadtvertretung abhalten. Für Verstöße wurde eine Strafe von bis zu 250.000 Euro beschlossen.
Die Befürworter argumentieren hingegen mit Transparenz. Aufzeichnungen der Sitzungen würden BürgerInnen die Möglichkeit geben, die Entscheidungen und Debatten später transparent nachzuvollziehen, denn Redebeiträge werden nicht protokolliert. „Alle, die Sitzungen in den Abendstunden aufgrund familiärer oder beruflicher Gründe nicht in Echtzeit verfolgen können, sind ausgeschlossen“, sagt Stephan Martini. Er sieht die Aufzeichnungen auch als ein Mittel der Barrierefreiheit. „Sind die Sitzungen erst einmal gespeichert, ließen sich Untertitel für Schwerhörige und anderes einbinden“, erklärte er.
Überwiegt das öffentliche Interesse?
Im April lud Martini das vierminütige Video der plattdeutschen Rede auf Facebook hoch. Der zugrunde liegende Antrag für touristische Hinweisschilder auf Plattdeutsch kam aus der Wählergemeinschaft ASK. „Das war so toll. Wann hört man schon mal so viel Platt“, schreibt er in dem mittlerweile gelöschten Facebook-Post. Martini wollte mit seinem Post aber auch eine Debatte lostreten über die Aufzeichnung der Stadtvertretungssitzungen. Das erklärt Martini so: „Die Stadt Schwerin argumentiert mit dem Persönlichkeitsrecht der Abgeordneten gegen eine Aufzeichnung. Aus unserer Sicht ist das öffentliche Interesse an den Redebeiträgen zu den Anträgen höher zu bewerten.“ Gegen manipulative Videos helfe nur eine offizielle Aufzeichnung.
Mehrere auf Youtube veröffentliche Aufzeichnungen von Sitzungen hat die Stadt Schwerin ebenfalls mit Verweis auf das Urheberrecht löschen lassen.
Von Martini verlangte die Stadt wegen seines Facebook-Posts eine Unterlassungserklärung. Die wollte der Schweriner nicht unterzeichnen, sodass die Stadt ihn auf die Unterlassung am Amtsgericht Rostock verklagte. Martini hat grundsätzliche Zweifel daran, dass der Livestream vom Urheberrecht geschützt ist. Ob das Gericht seiner Auffassung folgt, ist fraglich. „Derzeit suchen wir für den Fall eines ordentlichen Gerichtsverfahren Menschen, die uns unterstützen wollen mit Hinweisen, Rat und einer kleinen finanziellen Unterstützung“, erklärt Martini. Interessierte können sich per E‑Mail an ihn wenden.
Butendeem: Der Antrag zur plattdeutschen Beschilderung wird mittlerweile in veränderter Form in den Ausschüssen beraten.
