Stadtvertretung Schwerin: Bis zu 250.000 Euro Strafe für einen Livestream-Mitschnitt

Wer den Livestream einer Sitzung der Stadtvertretung Schwerin mitschneidet, muss mit bis zu 250.000 Euro Strafe rechnen. Offizielle Aufzeichnungen gibt es nicht. Denn Abgeordnete befürchten, „manipulativ zusammengeschnittene“ Videos im Internet zu finden.

Das Rathaus Schwerin ist Sitz der Stadtvertretung Schwerin. CC-BY-ND 2.0 Frank Hamm

Es klingt wie eine Provinzposse, ist aber ein Lehrstück in Sachen Transparenz von Kommunalpolitik. Das Mitschneiden einer Sitzung der Stadtvertretung Schwerin, dem Kommunalparlament der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern, kostet künftig bis zu 250.000 Euro Strafe. Begründet wird das mit dem Persönlichkeitsrecht der Kommunalpolitiker.

Seit mehreren Jahren steht auf der Website der Stadt Schwerin ein Livestream von jeder Sitzung der Stadtvertretung zur Verfügung. Damit soll das „öffentliche Interesse an der Kommunalpolitik“ gesteigert werden, wie es in der Begründung der damaligen Entscheidung heißt. Das ist den Abgeordneten auch gelungen: Um die 200 Interessierte sollen regelmäßig die Parlamentsdebatten im Internet verfolgen, berichten Lokalmedien.

Abgeordnete wehren sich gegen Aufzeichnung

Im Gegensatz zu Abgeordneten von Landesparlamenten oder dem Bundestag gelten Kommunalpolitiker nicht als Personen des öffentlichen Lebens. Daher dürfen die Abgeordneten der Stadtvertretung Schwerin selber entscheiden, ob ihre Reden im Livestream auftauchen. Ähnliche Regelungen finden sich in Kommunalparlamenten deutschlandweit, etwa in Düsseldorf oder Essen. In vielen Fällen gibt es zudem ein Archiv mit Aufzeichnungen der Sitzungen. So stellt der Stadtrat Solingen in seinem „Rats-TV“ Videoaufzeichnungen der Sitzungen des letzten halben Jahres bereit.

Ein Videoarchiv der Sitzungen wünschen sich die Fraktion der Linken und die Wählergemeinschaft Aktion Stadt und Kulturschutz auch für die Stadtvertretung Schwerin. Schließlich habe nicht jeder Zeit, sich die Sitzungen im Livestream anzuschauen. Dagegen wehrt sich jedoch die Mehrheit der Abgeordneten vehement.

„Wir wollen nicht, dass sich einzelne Mitglieder der Stadtvertretung in der Debatte zurückhalten, weil sie befürchten, manipulativ zusammengeschnittene Teile von eigenen Redebeträgen im Internet dauerhaft wiederzufinden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion Unabhängiger Bürger. Sie befürchtet, das könnte potentielle Kommunalpolitiker von einer Kandidatur für die Stadtvertretung abhalten.

„Strafen für Mitschnitte sind gefährlich“

Roman Ebener von der Nichtregierungsorganisation abgeordnetenwatch.de hält das für eine vorgeschobene Ausrede. „Demokratie braucht öffentliche Kontrolle“, kommentiert Ebener gegenüber netzpolitik.org. Für jeden zur Verfügung stehende Aufzeichnungen wären dafür mit modernen Mitteln eine gute Möglichkeit. „Einfache Zugänge von Plenarsitzungen, z.B. durch moderne Medien und Videomitschnitte, sind da eine ideale Ergänzung“, erklärt Ebener.

Auf Youtube finden sich drei Sitzungsmitschnitte. Da diese ohne Einwilligung der Abgeordneten erstellt worden seien, handele es sich um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, argumentieren die Aufzeichnungsgegner. Dem widerspricht der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern in einem Schreiben. „Aus datenschutzrechtlicher Sicht dürfte es schwierig sein, die bereits veröffentlichten Mitschnitte von Stadtvertretersitzungen aus dem Internet entfernen zu lassen […]“, heißt es in dem per Informationsfreiheitsanfrage veröffentlichten Schreiben. Künftige Mitschnitte des Livestreams könnten jedoch mit Ordnungsgeldern bestraft werden.

„Strafen für das Mitschneiden von Plenarsitzungen zu verhängen ist nicht nur befremdlich, sondern auch gefährlich“, meint Ebener dazu. „Denn mit dem Argument, es könnten vielleicht manipulative Videos in Umlauf gebracht werden, ließe sich jede Form von Transparenz verhindern.“

Im Kern der Debatte steht demnach eine politische Frage: Sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der von ihnen gewählten Interessenvertreter transparent nachzuvollziehen? Dazu braucht es laut den Befürwortern in Schwerin neben öffentlich einsehbaren Sitzungsdokumenten auch die Möglichkeit, die Debatten der Abgeordneten zu verfolgen – nicht nur persönlich oder im Livestream, sondern auch mittels Aufzeichnungen.

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32 Ergänzungen

  1. Diesem Statement lässt sich nichts hinzufügen. Ich halte eine transparente Stadtvertretung für demokratische Prozesse unabdingbar. Viele Entscheidungen berühren jeden einzelnen Bürger in der Landeshauptstadt nicht selten direkt. Daher ist es legitim, wenn Bürgerinnen und Bürger auch später im Nachgang noch einmal nachvollziehen möchten, wie sich der eine oder andere Stadtvertreter in der einen oder anderen Sache in der Sitzung geäußert hat? Viele Probleme bei Entscheidungen, entstehen ja auch erst im Nachgang. Hier mein damaliger Kommentar zu diesem Thema http://www.schwerin-lokal.de/alte-und-neue-welt-trifft-aufeinander/

  2. Unglaublich, was ist dies nur für eine Bananenrepublik geworden. Da wird für Unsummen die Vollüberwachung des Marienplatzes mit Kameras beschlossen, nur weil sich paar Kids um das kostenfreie Wlan prügeln aber wehe man wird selber dauerhaft auf Video festgehalten.

    Lustig ja auch der nun mögliche direkte Abgleich per Gesichtserkennung beim Einwohnermeldeamt. In Zukunft nur mit Sturmhaube durch die Stadt laufen, bis der Wasserwerfer kommt. ^^

  3. Haha, wie dumm!
    Statt dass man sich den manipulativ zusammengeschnittenen Videos mit Verweis auf den originalen kompletten Mitschnitt argumentativ wehren kann, kann man mangels Aufzeichnungen nur entgegensetzen:

    „Das stimmt nicht! *schulterzuck*“

    Wie immer gilt, diejenigen die böses im Schilde führen, interessiert es nicht. Und der Rest guckt blöd aus der Wäsche. Aber hier werden sich die Kommunalpolitiker noch am meisten ärgern, wenn sie keinen Gegenbeweis haben.

  4. Alfons Hatler is my sprit animal! Demokratie ist die Dikatur der Mehrheit. Anarchie jetzt!

    1. „Begründet wird das mit dem Persönlichkeitsrecht der Kommunalpolitiker.“ – Das Recht hat JEDER Mensch.Nicht nur Kommunalpolitiker.

      250.000€ Strafe für jeden Politiker welcher für die Vorratsdatenspeicherung,Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum,oder den Einsatz von Staatstrojanern stimmt oder diese billigt.Pro Einwohner,Alter,Geschlecht und Nationalität egal.

  5. Naja, man sollte an dieser Stelle vielleicht einfach machen, was man als „mündiger“ Bürger (noch) so machen kann: den schlichten, einfachen, doch gelegentlich wirksamen, zivilgesellschaftlichen Stinkefinger zeigen.
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    Und damit meine ich, *alles* mitschneiden, was mitschneidbar ist — gegebenenfalls via Tor-Browser –, den Kram dann unverändert/ ungeschnitten verbreiten — gegebenenfalls via Tor-Browser –, in hoch frequentierten Foren Links posten und (vorher) dafür Sorge tragen, daß dem Hoster ein bundesdeutscher „Rechts“wisch gerade mal am Arsch vorbei geht; die Irren bei untenmedialinkslinkslinks können das ja auch.
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    PS: Allerdings, so möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dürfte das gesamte Mitschnittzeugs aus irgendwelchen, belanglosen ‚failed cities‘ in ‚failed states‘ so ziemllich exakt 2.973 von 2.974 Mitgeschöpfen in diesem Land am Arsch vorbei gehen — sofern darin nicht irgendeine krasse Korruption enthalten ist. Denn mich beispielsweise, als seit 40 Jahren an Politik interessierte Person, jucken städtische/ gemeindische Vorgänge in Neufünfland genau gar nicht; in Schwerin war ich persönlich vor 21 Jahren auf der Durchfahrt, habe mit meiner damaligen Lebensabschnittsperson die Innenstadt durchschritten und ein Eis — ich glaube vier Kugeln, zwei mit Zimt, zwei mit Heidelbeere — geschleckt.

    1. Ich nehme mal an du willst keinen pixelbrei verbreiten, also wenigstens 720p. So ne sitzung dauert schon mal ein paar stunden. Es wird kein spaß sein, die entsprechende riesige datei über tor hochzuladen. Du stirbst bevor es fertig ist. Und es gibt genug grund im grab zu rotieren, denn die sicherheit eines erfolgreichen riesigen uploads ist gleich null: empfangsserver macht nach paar stunden dicht, isp unterbricht verbindung um 1 uhr und ob tor mitmacht will ich gar nicht wissen…

      1. Wäre aber technisch definitiv möglich, es hindert einen ja nichts daran diese Videos aufzuspalten. Ich bin aber persönlich nicht bereit eine so hohe Geldstrafe als Risiko hinzunehmen, die Frage um die Rechtslage sollte meiner Meinung nach zuerst einmal politisch diskutiert und dann juristisch geprüft werden, erst danach lohnt sich eine solche Aktion. Soweit zur Theorie, da weder das Eine noch das Andere mit hoher Wahrscheinlichkeit geschehen wird.

      2. Ja, Du hast natürlich recht, Uploads mit Tor sollten schon mit einer ordentlichen SDSL-Leitung von statten gehen, darunter macht es keine große Freude. Ich wollte mit meinem Sermon allerdings gar nicht so sehr in die technische Ecke abdriften, sondern auf etwas ganz anderes heraus, doch habe ich es offenkundig nicht auf den Punkt bringen können. ;(
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        Zweiter Versuch: Ich finde es eine beinahe schon/ immer noch aburde bundesdeutsche Sauerei, daß es auch nur *irgendetwas* in staatlichem Auftrag gibt, getan und ausgeführt von gewählten Akteuren, das nicht uneingeschränkt der interessierten Öffentlichkeit zugänglich ist.
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        Einerlei, ob es sich dabei nun, wie in diesem konkreten Fall, um Parlaments-TV handelt, oder um Informationsfreiheit jeglicher Art, die mit Kosten *über* dem Preis eines Nachnamepäkchens verbunden ist, oder eine gesetzliche Informationspflicht zur Einkommensoffenlegung auf Heller und Pfenning eines jeden Abgeordneten, oder Zugangsprotokolle von Lobbyistenbesuchen, oder dem Fehlen namentlicher, öffentlich einsehbarer Abstimmungen in allen Parlamenten, oder keiner strengen Bestrafung nebst politischem Karriereende bei Abstimmungen via „Franktionszwang“, et. cetera, p.p., um mal ein paar Dinge zu nennen, die mir gerade so in die Finger fließen…
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        Das alles sind IMHO die Grundlagen und elementare Bestandteile einer jeden Demokratie, und ich persönlich fand immer/ finde nach wie vor, daß dem Fehlen auch nur eines der erwähnten Dinge ein unbedingter Abzug in der B-Note folgen muß mit der Verpflichtung, bei der nächsten Meisterschaft in vier Jahren nachgebessert zu haben.
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        Allerdings, ich erwähnte ja schon mein fortgeschrittenes Alter im anderen posting, seit der späten Brandt-Ära habe ich alles ‚mitgemacht‘, im Bund, im Land, in der Stadt, die spannenden Zeiten, die gelähmten, die widerlichen, die muffigen, und mein Fazit ist nurmehr persönliche Resignation. Das ist sicherlich auch dem körperlichen Verfall geschuldet, denn — glaubt es mir einfach mal, Jungvolk — selbst als lebenslang praktizierender Hapkidoka, Radler und Spaziergänger/ -wanderer am Wochenende, als ausgewiesener Naturbusche vor dem Herrn macht es Ende der 40er einfach >KlickKnacks<, danach geht's bergab, mit Aug', Gelenk, Heilungsdauer bei Wehwehchen. Ich habe fertig, erst recht mit den korrupten Politclowns.
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        Die Strukturen dieses Landes sind bereits als selbsterhaltende, selbstverstärkende, dem Peterprinzip folgende Verantwortungslosigkeit — im Wortsinne — angelegt, deren Stellschrauben nur dem Plazeboeffekt dienen; sie erlauben es gar nicht erst, das Räderwerk zu optimieren, denn sie sind, verborgen hinter Blenden, Fassaden und sonstigen Abdeckungen, überhaupt nicht(!) verbunden mit den Gestängen, Getrieben und Motoren.
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        Darauf wollte ich hinaus. ,) Und weiterhin wollte ich bemerken, welche Konsequenzen ich selbst daraus gezogen habe. Rückzug und Besinnung auf mein persönliches Umfeld/ Restleben, und in allen, wirklich *allen* Dingen, die irgendwas mit Amt, Behörde, Verwaltung und/ oder Regierung zu tun haben, es diesen so schwer, zeitraubend und Personal bindend wie möglich machen.
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        Mein Fazit lautet "nur ein sogenannter 'Querulant' ist ein guter Staatsbürger."

        1. Aber willst du Staatsbürger sein? Ich persönlich finde den Staat in mancher Hinsicht abschaffenswert. Das heißt nicht, dass alles in Chaos enden soll, so wie Anarchie umgangssprachlich gedeutet wird. Chaos ist höchstens ein Sympton einer schlecht umgesetzten Anarchie. Ein Staat wird nicht um des Abschaffens willen abgeschafft (außer bei Punks vielleicht), sondern um die Schlechtigkeiten auszumerzen, die durch einen Staat entstehen: Bildung einer Machtelite, fehlende Transparenz derselben, Machtmissbrauch, Überwachung, groß angelegte organisierte Ausbeutung (hierzulande z.B. Zeitarbeit), etc.

          Ein paar gute Dinge haben Staaten auch hervorgebracht. Das spricht dagegen, alle Staatsstrukturen vollkommen auszuradieren. An manchen Stellen ist staatliche Kontrolle sogar sinnvoll, z.B. müssen Unternehmen im Zaum gehalten werden, nicht den Planeten bzw. das Leben auf dem Planeten in den Abgrund zu treiben. In Zeiten der Globalisierung zeigt sich aber die Ineffektivität von Nationalstaaten gegenüber global agierenden Unternehmen.

          Das Konstrukt Staat muss also gründlich überdacht werden. Damit es nicht im Chaos endet, sollte nicht von 100 auf 0% gegangen werden. So wie es einen langsamen Aufbau des staatlichen Ungebildes gab, sollte es einen langsamen Abbau geben. 0% ist nicht wünschenswert, aber vielleicht 10%. Die verbleibenden, reformierten Organisationen sollten globalisiert werden, wobei eine zentralisierte Struktur vermieden werden sollte. Vielleicht ist Greenpeace ein gutes Vorreitermodell für dezentrale Organisationen mit gemeinsamen Zielen?

          Das ist ein Wunschtraum einer Menschheit, die zusammenhält. Leider sind wir weit davon entfernt. Vielleicht haben die Science-Fiction-Leute recht und es braucht eine Alienbedrohung, um die Menschen zusammen zu bringen. Bis es soweit kommt, sind wir Menschen jedoch gespalten und es heißt: alle gegen alle.

  6. Geht es hier um das Mitschneiden oder das Wiedereinstellen? Ist das Mitschneiden nicht von dem Recht auf eine Privatkopie gedeckt? Im verlinkten Artikel steht, dass „die illegale Veröffentlichung das Recht der Stadtvertreter auf informationelle Selbstbestimmung verletzt“. Wenn ich privat Mitschneide, ohne dabei irgend einen „Kopierschutz“ zu brechen, kann mir das doch keiner verbieten?

  7. https://www.youtube.com/edit?o=U&video_id=YnoPKAEF8xA

    Aufgrund des Beitrages haben wir uns entschieden, bis zur „ersten“ Androhung einer 250.000 € Geldstrafe – die wir schriftlich erhalten möchten, einen „illegalen Mitschnitt der ersten Hälfte der Sitzung zu veröffentlichen. Denn – und da stimmen wir Ihnen zu – es ist weder nachvollziehbar, noch sinnig eine live Übertragung aus dem Netz, durch Geldbuße – schon gar nicht in der Höhe – verbieten zu wollen. Sobald das offizielle „Drohschreiben“ ankommt, melden wir uns sehr gerne.

    1. @ASK, die Kommunalpolitiker wollen doch nur nicht auf „Versprecher“ festgenagelt werden, deswegen die ganze Sache.
      Bundespolitiker dürfen ganz offen (Verbal) Lügen und Betrügen, das wollen Kommunalpolitiker auch machen!

      Bei Schabowski ist es ja auch kräftig schief gelaufen, das mit dem freien Reisen!
      Da war „plötzlich“ der ganze „Kalte Krieg“ im Eimer und viele Dienste plötzlich Arbeitslos! ;-)

      Zum Glück hat dann jemand den internationalen Terrorismus als neuen Gegner/Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefunden und alle Dienste haben wieder viel zu tun.

      Ganz nebenbei kann man diese Ängste auch bei der Bevölkerung schüren und gegen ihre freiheitlichen Grundrechte einsetzen

  8. Die 250.000 Euro gründen sich allein auf die ursprüngliche maximale Höhe der Geldbuße nach §43 BDSG (früher 250.000 Euro), die inzwischen auf 300.000 Euro erhöht wurde? Denn die Stadtverordneten können diese Buße ja gar nicht selbst festsetzen.

  9. 1. Das steht nirgends im Gesetz. Kein Gesetz = keine Rechtsgrundlage. Aber selbst wenn – komplette Jura ist ne Grauzone, sonst bräuchte man keine Anwälte. Immer gibt es ne Ausnahme oder kann man zweierlei auslegen usw. Insofern macht euch keinen Kopf darüber.

    2. Es muss ja kein Video sein, Ton reicht aus. Und den kann man mit allen aufnehmen = Smartphone, Spionage Tools aus Dedektiv shops z.B. Uhre, Stift, USB Stick, Schlüssel Anhänger, Autoschlüssel usw.

    3. Hört auf immer alles auf euren Namen zu veröffentlichen. Das regt mich schon bei Hackern und Whistleblowern seit Jahren auf ! Die Info zählt nicht wer das war oder euer Name ! Seht Wikilieaks oder Anonymous ! IMMER solche brisanten Sachen anonym veröffentlichen !

  10. Ich verstehe die Stadtvertreter und würde es genauso machen. Erstens ist nicht einzusehen, warum man sich 2 Jahre später irgendeneinen Videoausschnitt vorhalten lassen muss in dem man halt eine andere Meinung hatte als aktuell.
    Zweitens ist es in der Tat so, dass Zusammenschnitte oft einen ganz anderen Sinn ergeben als das, was tatsächlich gesagt wurde.
    Man kann doch froh sein, dass es überhaupt Livestreams gibt. Und wer keine Zeit hat, kann es ja heimlich aufzeichnen und nach dem Anschauen wieder löschen.

    1. herr schlatter, wir sollten auch kommunalpolitikern die fähigkeit zugestehen, dazu zu lernen. das sind menschen wie sie und ich. auch politiker dürfen mal quatsch erzählen, sich irren, sich weiter entwickeln.

      .~.

    2. Wenn man seine Meinung nicht nach dem Mond richtet, sollte es doch wohl möglich sein, die Argumente zu bringen, die einem zum Umstimmen gebracht haben. Das heißt natürlich, dass man Fehler eingestehen muss, aber es kann dadurch auch einfacher sein, andere zu überzeugen. Zweitens vergessen Menschen nicht so schnell wie man denken mag. Wer vor 2 Jahren den Livestream gesehen hat und ein wenig Interesse hatte, der kann dem Politiker genauso vorhalten, die alte Meinung nicht mehr zu vertreten. Hier ist eine Aufzeichnung sogar sinnvoll, wenn die Person sich irrt.
      Und zu den Zusammenschnitten habe ich oben schon gesagt, dass es genau in dem Fall sinnvoll ist, auf die originale Aufzeichnung zu verweisen. Wenn es aber kein Original gibt, kann auch nichts bewiesen werden und der Zusammenschnitt ist „das Beste, was es gibt“.

  11. > gelten Kommunalpolitiker nicht als Personen des öffentlichen Lebens

    Die Herren und Damen begeben sich in einer öffentliche Rolle, machen (im Wahlkampf allemal) Podiumsdiskussionen, Presseinterviews, kleistern ihre Visagen die Straße entlang…

    Das mag an den beiden Willkürkammern (2 aus 114) LG Hamburg und LG Köln gelten, ist ansonsten aber totaler Unsinn… „relative Personen der Zeitgeschichte“ sind es allemal. Man berichtet ja nicht über ihre sonstigen Umstände, aber über ihre politische Tätigkeit muss / müsst es, in einer Nicht-Bananenrepublik, allemal erlaubt sein…

  12. Manipulativ zusammengeschnittene Videos lassen sich nur dann schwerer entkräften, wenn das Original nicht zur Verfügung steht. Schonmal etwas von Medienkompetenz gehört? Wir leben doch nicht mehr im 19. Jahrhundert…
    Wer sich vor der Öffentlichkeit fürchtet hat in der Politik nichts verloren!

  13. Laut Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern findet man unter § 29 folgenden Passus:

    „In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung in geheimer Abstimmung widerspricht.“

    Was ist dann eigentlich mit den Film- und Tonaufnahmen der Medien, falls man die nicht untersagt haben sollte?

  14. Mich würde interessieren woher folgende Aussage stammt. Gibt es dazu ein Urteilmoder ähnliches?
    Im Gegensatz zu Abgeordneten von Landesparlamenten oder dem Bundestag gelten Kommunalpolitiker nicht als Personen des öffentlichen Lebens

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.