Es klingt wie eine Provinzposse, ist aber ein Lehrstück in Sachen Transparenz von Kommunalpolitik. Das Mitschneiden einer Sitzung der Stadtvertretung Schwerin, dem Kommunalparlament der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern, kostet künftig bis zu 250.000 Euro Strafe. Begründet wird das mit dem Persönlichkeitsrecht der Kommunalpolitiker.
Seit mehreren Jahren steht auf der Website der Stadt Schwerin ein Livestream von jeder Sitzung der Stadtvertretung zur Verfügung. Damit soll das „öffentliche Interesse an der Kommunalpolitik“ gesteigert werden, wie es in der Begründung der damaligen Entscheidung heißt. Das ist den Abgeordneten auch gelungen: Um die 200 Interessierte sollen regelmäßig die Parlamentsdebatten im Internet verfolgen, berichten Lokalmedien.
Abgeordnete wehren sich gegen Aufzeichnung
Im Gegensatz zu Abgeordneten von Landesparlamenten oder dem Bundestag gelten Kommunalpolitiker nicht als Personen des öffentlichen Lebens. Daher dürfen die Abgeordneten der Stadtvertretung Schwerin selber entscheiden, ob ihre Reden im Livestream auftauchen. Ähnliche Regelungen finden sich in Kommunalparlamenten deutschlandweit, etwa in Düsseldorf oder Essen. In vielen Fällen gibt es zudem ein Archiv mit Aufzeichnungen der Sitzungen. So stellt der Stadtrat Solingen in seinem „Rats-TV“ Videoaufzeichnungen der Sitzungen des letzten halben Jahres bereit.
Ein Videoarchiv der Sitzungen wünschen sich die Fraktion der Linken und die Wählergemeinschaft Aktion Stadt und Kulturschutz auch für die Stadtvertretung Schwerin. Schließlich habe nicht jeder Zeit, sich die Sitzungen im Livestream anzuschauen. Dagegen wehrt sich jedoch die Mehrheit der Abgeordneten vehement.
„Wir wollen nicht, dass sich einzelne Mitglieder der Stadtvertretung in der Debatte zurückhalten, weil sie befürchten, manipulativ zusammengeschnittene Teile von eigenen Redebeträgen im Internet dauerhaft wiederzufinden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion Unabhängiger Bürger. Sie befürchtet, das könnte potentielle Kommunalpolitiker von einer Kandidatur für die Stadtvertretung abhalten.
„Strafen für Mitschnitte sind gefährlich“
Roman Ebener von der Nichtregierungsorganisation abgeordnetenwatch.de hält das für eine vorgeschobene Ausrede. „Demokratie braucht öffentliche Kontrolle“, kommentiert Ebener gegenüber netzpolitik.org. Für jeden zur Verfügung stehende Aufzeichnungen wären dafür mit modernen Mitteln eine gute Möglichkeit. „Einfache Zugänge von Plenarsitzungen, z.B. durch moderne Medien und Videomitschnitte, sind da eine ideale Ergänzung“, erklärt Ebener.
Auf Youtube finden sich drei Sitzungsmitschnitte. Da diese ohne Einwilligung der Abgeordneten erstellt worden seien, handele es sich um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, argumentieren die Aufzeichnungsgegner. Dem widerspricht der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern in einem Schreiben. „Aus datenschutzrechtlicher Sicht dürfte es schwierig sein, die bereits veröffentlichten Mitschnitte von Stadtvertretersitzungen aus dem Internet entfernen zu lassen […]“, heißt es in dem per Informationsfreiheitsanfrage veröffentlichten Schreiben. Künftige Mitschnitte des Livestreams könnten jedoch mit Ordnungsgeldern bestraft werden.
„Strafen für das Mitschneiden von Plenarsitzungen zu verhängen ist nicht nur befremdlich, sondern auch gefährlich“, meint Ebener dazu. „Denn mit dem Argument, es könnten vielleicht manipulative Videos in Umlauf gebracht werden, ließe sich jede Form von Transparenz verhindern.“
Im Kern der Debatte steht demnach eine politische Frage: Sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der von ihnen gewählten Interessenvertreter transparent nachzuvollziehen? Dazu braucht es laut den Befürwortern in Schwerin neben öffentlich einsehbaren Sitzungsdokumenten auch die Möglichkeit, die Debatten der Abgeordneten zu verfolgen – nicht nur persönlich oder im Livestream, sondern auch mittels Aufzeichnungen.
