Wer wissen will, was Polizeien und Geheimdienste zur eigenen Person gespeichert haben, muss manchmal ganz schön lange warten. Während die Bearbeitungszeit höchstens drei Monate betragen soll, verzeichnen die Datenschutzaktivisten hinter datenschmutz.de Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr. Die linke Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke wollte von der Bundesregierung wissen, woran das liegt.
In ihrer Antwort weist die Regierung darauf hin, dass Bearbeitungszeiten von über drei Monaten eine Ausnahme darstellten. Eine statistische Erfassung der Dauer gebe es zwar nicht, laut Selbsteinschätzung des Datenschutzbeauftragten des Bundesamtes für Verfassungsschutz schaffe man es aber bei etwa fünf Prozent der Anfragen nicht in der anvisierten Zeit.
Warum dauert das so lange?
Für Verzögerungen führt das Bundesinnenministerium drei Gründe an: Zum einen komme es vor, dass Auskunftssuchende Identifizierungsdokumente nachreichen müssten, zum anderen müssten sich bei einer eventuellen Auskunftsverweigerung Behörden abstimmen. Der dritte Grund sei personeller Natur. Teilweise sei das Anfrageaufkommen gestiegen, was zu Engpässen bei der Bearbeitung führe.
Ein Blick auf die Statistik kann diesen Trend bestätigen. Besonders auffällig ist der Anstieg beim BKA, dort vervierfachte sich das Aufkommen beinahe, von 1.847 Anfragen 2014 zu 6.922 Anfragen 2017. Dazu trugen vermutlich auch vermehrte Auskunftsersuchen von Journalisten bei, die nach den Akkreditierungspannen im Zuge des G20-Gipfels wissen wollten, ob sie in Polizeidatenbanken auftauchen.
Verweigerungshaltung beim Verfassungsschutz
Interessant ist die Abweichung beim Bundesverfassungsschutz im Jahr 2015. Dort fielen mit 434 Ersuchen etwa doppelt so viele Anfragen an wie in den Jahren davor und danach. Das hat einen einfachen Grund: 2015 starteten die Humanistischen Union und AKtE, der „Arbeitskreis für die totale Einsicht“, mit Unterstützung von datenschmutz.de eine Kampagne nach der Landesverrat-Affäre um netzpolitik.org. Sie forderten dazu auf, dem Verfassungsschutz Selbstauskunftsersuchen zuzusenden. Die Behörde verlangt für Anfragen eine Begründung, warum der Antragssteller glaubt, dass über ihn Informationen vorliegen. Dafür schlug das Aktionsbündnis ein einfaches Argument vor: „Ich habe netzpolitik.org gelesen.“
Fragestellerin Jelpke vermutet, dass der Anfragerückgang nach der Kampagne einer Verweigerungshaltung des Verfassungsschutz entspringt:
Dieser Rückgang ist wohl auf die sehr restriktive Auskunftspraxis des Geheimdienstes zurückzuführen, die faktisch einer Auskunftsverweigerung gleichkommt. Denn nicht jeder hat Nerven, Zeit und das gegebenenfalls für Anwaltskosten aufzuwendende Geld, um hier sein Recht durchzuklagen.
Weiter fordert Jelpke, dass Behörden die Gespeicherten von sich aus informieren, wenn sie in einer Datenbank gelandet sind oder über sie Daten erfasst wurden. Denn bei der Vielzahl an polizeilichen Datenbanken bleibt wohl den meisten unklar, was die Behörden alles über sie zu wissen glauben.
