Der Bundesrat hat heute erneut einen Gesetzesentwurf zur „Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk“-Initiativen beschlossen. Dieser folgte damit einem Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Der Beschluss ist eine Erinnerung an den Bundestag, endlich dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Bereits im März 2017 hatte der Bundesrat einen Gesetzesvorschlag beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Der fiel aber der nahenden Bundestagwahl und dem sogenannten Diskontinuitätsprinzips zum Opfer. Jetzt also ein neuer Start, der dringend notwendig ist.
Denn Freifunk-Initiativen schaffen ehrenamtlich in vielen Kommunen etwas, das eigentlich Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sein sollte: Sie bieten offene und freie WLAN-Infrastrukturen auf lokaler Ebene und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Teilhabe. Trotzdem werden den Initiativen unnötige Steine in den Weg gelegt, weil die Abgabenordnung veraltet ist und Initiativen wie Freifunk-Vereine nicht als gemeinnützig anerkennen. Das soll die erneute Bundesrats-Initiative ändern. Jetzt ist wieder die Große Koalition auf Bundesebene am Drücker.
Der Bundesrat schreibt selbst:
Lokale Bürgernetze unterstützen
Im Freifunk-Netz verbinden sich einzelne Router in Funkreichweite direkt miteinander. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Indem Initiativen unentgeltlich Leitungen oder Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse dem Netzwerk zur Verfügung stellen, fördern sie die digitale Teilhabe. Es handele sich daher um eine Form des gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements für eine digitale Gesellschaft, betonen die Antrag stellenden Länder.
Konkret wird folgendes vorgeschlagen:
Der Entwurf sieht eine Ergänzung der Katalogzwecke durch eine neue Ziffer 26 „Freifunk-Netze“ in § 52 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung vor. Dadurch wird – unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung – eine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit auch für Freifunk-Initiativen in der Rechtsform einer Körperschaft, z.B. Vereinen, eröffnet, die Kommunikationsnetzwerke aufbauen und unterhalten. Aus Wettbewerbsgründen ist es erforderlich, den Förderzweck auf unentgeltliche Tätigkeiten zu beschränken.
Bundesrat und Bundestag, soweit voneinander entfernt wie EU-Parlament und EU-Kommission…
Hoffentlich wird das endlich was!
Was schaffen die Freifunker, dass sie als gemeinnützig gelten sollen?
Ja, sie stellen paar WLAN Access Points auf. Und sonst?
Viele Menschen betätigen sich ehrenamtlich (ca. 30 Mio in Deutschland), bei weit aus wichtigeren Themen und die bekommen keine Gemeinnützigkeit anerkannt.
Aber weil ein paar Nerds und Bastler WLAN Zugänge schaffen, muss man sie doch lange noch nicht auf die Gemeinnützigkeit hieven. Mit sowas wird die Gemeinnützigkeit eher verwässert. Es ist eher ein Hobby als gemeinnützig.
Stimmt Kommunikationsinfrastruktur wird völlig überbewertet!!1!
Besuch doch einfach mal eines der Freifunker-Treffen in Berlin. Die treffen sich jeden Mittwoch in Berlin. Da werden dir die Ohren schlackern, was die alles auf die Beine stellen.
Hier hieß es vor ein paar Jahren „Freifunk“. Ich glaube es gab sogar schon die Erlaubnis im alten Rathaus auf dem Marktplatz von Erftstadt-Lechenich einen Router zu Installieren.
Aber bis jetzt empfange ich da keinerlei Freifunk-WLAN.
Was für ein Mist…
Besuch doch einfach mal eines der Freifunker-Treffen in Berlin. Die treffen sich jeden Mittwoch in der c-base. Da werden dir die Ohren schlackern, was die alles auf die Beine stellen.
Was sind „wichtigere“ Themen? Ernst gemeint. Ich hoffe jetzt komme keine Klischeeantworten, irgendwas mit Behinderten, sozial Benachteiligten etc..
Auch wenn Ich einen Verein für IQ-Eugenik gründe, habe Ich das Recht mir den als gemeinnützig anerkennen zu lassen. Nichts gegen den Verein der mit „sozial benachteiligten“ zu tun hat, aber der IQ-Eugenik-Verein setzt bei dem gleichen Problem an der Ursache an…
Will nicht dass Kinder im Supermarkt etc. arbeiten, und betrachtet das als „Erfolg“.
170+180=~137,5, 200+200=~150, 130+105=~108,75.
Ja, das ist eine echte IQ-Formel (IQ-Schnitt plus 100 geteilt durch Zwei) aus einem Zeit oder Welt-Artikel (deren CMS sind die Gleichen, erinnere mich nur an das Aussehen).
Sogar Rechte haben gemeinnützige Vereine für ihre Deutschtümelei…
„Gemeinnützigkeit verwässern“, so etwas antidemokratisches…
Ist ein Fußballverein für Kinder und Jugendliche es Wert „gemeinnützig“ zu sein?
Wenn man bedenkt dass Fußball ein Proletensport ist, und die Fußballspieler das Bild auch bestätigen…
Ist ein e-Sport-Verein auf der „anderen Seite“ nicht „gemeinnützig“?
Aber der Kart-Verein (Schumacher 50Mio im Jahr?) ist es wieder?
Das wäre absolut willkürlich. Wenn man damit mal viel Geld verdienen KÖNNTE ist es ein Grund es gemeinnützig zu machen? OK, dann müsste das auch beim e-Sport-Verein so sein.
Aber egal ob Fußball, e-Sport, Skispringen, Rennsport etc. es sind nur wenige Prozent die damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
Und körperliche Gesundheit zählt auch nicht wirklich. Professionelle E-Sport-Vereine (Ich glaube ein großer Fußball-Erstlegist hat eine Abteilung) legen Wert auf Fitness, schon wegen dem Erfolg.
Beim Schach gibt es auch keine Fitness.
Quatsch. Selbst Fußballtrainer leisten hierzulande angeblich „gemeinnützige Arbeit“, auch wenn der Sport für Alkoholexzesse, Sachbeschädigungen und häusliche Gewalt verantwortlich ist.
Besuch doch einfach mal eines der Freifunker-Treffen in Berlin. Die treffen sich jeden Mittwoch in der c-base. Da werden dir die Ohren schlackern, was die alles auf die Beine stellen.
Gemeinnützigkeit ist zwar schön und gut, aber die Aufgaben eines gemeinnützigen Vereins übersteigen vermutlich die Kapazitäten der meisten kleinen Freifunkgruppen. Bei unserem lokalen Freifunk bekommen wir in einer sehr kleinen Runde die Firmwares und Server gestemmt, aber einen gemeinnützigen Verein zu betreuen, wäre zu viel. Das ganze Thema Gemeinnützigkeit wird von vielen doch etwas zu blauäugig begutachtet.