Im schwarz-grün regierten Hessen stellte der CDU-Innenminister Peter Beuth heute den Entwurf für eine Reform des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes und des zugehörigen Kontrollgesetzes vor. Mit inbegriffen sind Grundlagen für Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Oder auch: Staatstrojanereinsatz.
Der Innenminister begründet die Maßnahmen mit dem beliebten Argument, „Menschen bestmöglich vor Terror und Extremismus schützen“ zu wollen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen soll also in Zukunft Computer und Smartphones mit Schadsoftware infizieren und so Kommunikation abfangen können, bevor sie verschlüsselt wird. Bei der Onlinedurchsuchung geht es noch einen Schritt weiter: Mit dieser kann ein Gerät komplett durchsucht und überwacht werden, nicht nur die laufende Kommunikation.
Überraschender Vorstoß
Die Überwachung soll laut Gesetzesentwurf einem doppelten richterlichen Vorbehalt unterliegen. Einer, um die Maßnahmen durchzuführen, ein zweiter, um die erhobenen Daten verwerten zu dürfen.
Der Vorstoß der Hessischen Landesregierung überrascht, denn Koalitionspartner der CDU in Hessen sind die Grünen. Verwunderlich, die Grünen sind eher als vehemente Gegner solcher Werkzeuge bekannt. Die Hessische Entwicklung schmälert somit die Hoffnung auf eine grundrechtsfreundliche Politik, falls die Grünen an einer neuen Bundesregierung beteiligt sein werden.
Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Hessischen Landtag, antwortete uns auf eine Anfrage, warum der Gesetzentwurf so zustande kam:
Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern. In einer grünen Alleinregierung hätten wir wahrscheinlich einen anderen Entwurf vorgelegt. Wichtig ist uns, dass der doppelte Richtervorbehalt – einmal zur Genehmigung einer Maßnahme, einmal zur Verwertung der Resultate – den Kernbereich der privaten Lebensführung schützt und die Maßnahmen der Abwehr von dringenden Gefahren durch Terrorismus vorbehalten sind.
Staatstrojaner sind in der Regel polizeiliche Maßnahmen, erst vor Kurzem beschloss der Bundestag, ihren Einsatz stark auszuweiten – teilweise auf Alltagskriminalität. Für den Verfassungsschutz gehören Staatstrojaner in Deutschland kaum zum Repertoire, eine Ausnahme stellt Bayern dar. Nordrhein-Westfalen führte die Staatstrojanernutzung bereits 2006 ein, 2008 erklärte sie das Bundesverfassungsgericht jedoch in weiten Teilen wieder für verfassungswidrig und nichtig.
Im Zuge dieses Urteils formulierte das Gericht das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Auf Bundesebene warb Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen im Mai dafür, Online-Durchsuchungen für den Verfassungsschutz dürften „kein Tabuthema“ mehr sein. Bereits im letzten Jahr setzte sich die CDU zum Ziel, den Verfassungsschutzbehörden Befugnisse zur Online-Durchsuchung zu geben.
Neue Befugnisse und mehr Personal
Weitere Maßnahmen im Gesetzesentwurf sind eine Angleichung der Regelungen zum Einsatz von V‑Personen an das Bundesverfassungsschutzgesetz sowie Akteneinsichtsrechte für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission. Darüberhinaus soll das Kontrollgremium an den Landtag berichten, es sei denn, es geht um den Einsatz von V‑Personen und verdeckten Ermittlern.
Zu den neuen Befugnissen gibt es mehr Personal obendrauf: Bis Ende 2017 erhalte die Behörde bereits „einen historischen Stellenzuwachs von rund 30 Prozent“, bis 2019 soll es dann 370 Planstellen geben. Der Hessische Verfassungsschutz „wird dann doppelt so groß sein wie es noch im Jahr 2000 mit gerade mal 182 Stellen war“.
