#np13 – Die ePrivacy-Reform der EU: Fluch oder Segen?

Die EU reformiert derzeit die ePrivacy-Regeln. Für Messenger-Dienste sollen damit zukünftig die gleichen Standards gelten wie für SMS-Anbieter. Allerdings ist noch unklar, ob der Datenschutz dadurch verbessert wird.

Was bringt die kommende ePrivacy-Reform? – Florian Glatzner (VZBV) auf der „Das ist Netzpolitik. CC-BY 4.0 Jason Krüger

Am 1. September 2017 fand unsere vierte „Das ist Netzpolitik“-Konferenz im Kosmos in Berlin statt. Alle Vorträge finden sich als Audio und Video hier (Media CCC) und hier (Youtube).

In seinem Vortrag für die „Das ist Netzpolitik“-Konferenz erklärt Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), warum derzeit für SMS-Nachrichten strengere Datenschutzbestimmungen gelten als für Instant-Messenger wie WhatsApp. Das ist einer der Punkte der aktuell verhandelten Reform der ePrivacy-Gesetzgebung. Vom Ausgang wird abhängen, wie es künftig mit der Privatsphäre in Europa aussehen wird.

Die kommende ePrivacy-Verordnung wird neben der bald geltenden Datenschutzgrundverordnung greifen und konzentriert sich auf elektronische Kommunikation. Dabei geht es insbesondere um die Verarbeitung von Metadaten und Inhalten von Kurznachrichten durch Telekommunikationsunternehmen wie der Deutsche Telekom und Messenger-Diensten wie WhatsApp.

Alte Grenzen sollen fallen

Derzeit fallen nur SMS-Provider unter die noch gültige Richtlinie. Diese dürfen keine Inhalte mitlesen und Metadaten nur unter strengen Voraussetzungen verarbeiten. Auch wenn sich nicht alle Provider daran halten, unterliegt die SMS damit deutlich strengeren Auflagen als Kurznachrichten, die über sogenannte Over-The-Top-Dienste (OTT) wie WhatsApp verschickt werden. Für diese gilt lediglich die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, weshalb diese Dienste Meta- und Inhaltsdaten ohne Einwilligung der Nutzer verarbeiten dürfen.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass zukünftig für beide Formen der elektrischen Kommunikation die gleichen Standards gelten. Betreiber müssten dann vor der Nutzung der Daten bis auf wenige Ausnahmen die Einwilligung der Nutzer einholen. Weiterhin soll Tracking durch Websites eingeschränkt werden.

Laut Glatzner sei der Kommissions-Vorschlag grundsätzlich begrüßenswert, allerdings sei noch nicht sicher, dass die Verordnung auch in dieser Form verabschiedet wird. Gerade aus konservativen Reihen gebe es Vorschläge, das Datenschutzniveau zu senken, etwa die Nutzung von Metadaten nicht gesondert zu regulieren oder Werbetracking zu ermöglichen.

Unklar ist insbesondere auch, welche Positionen die EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat einnehmen werden. Die deutsche Bundesregierung konnte sich in der vergangenen Legislaturperiode noch nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.

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