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Kanzleramt muss Gästelisten herausgeben

Das Bundeskanzleramt muss Gästelisten von nicht-privaten Essen offenlegen. Hintergrund ist eine Klage von Abgeordnetenwatch.de vor dem Verwaltungsgericht Berlin, in der es um ein Geburtstagsessen mit dem Banker Josef Ackermann ging. Netzpolitik.org hatte damals exklusiv die Gästeliste veröffentlicht. Tagesschau.de schreibt zum Fall: Im Detail muss das Kanzleramt Auskunft darüber erteilen, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass…

  • Markus Reuter
– CC0: Annie Spratt

Das Bundeskanzleramt muss Gästelisten von nicht-privaten Essen offenlegen. Hintergrund ist eine Klage von Abgeordnetenwatch.de vor dem Verwaltungsgericht Berlin, in der es um ein Geburtstagsessen mit dem Banker Josef Ackermann ging. Netzpolitik.org hatte damals exklusiv die Gästeliste veröffentlicht.

Tagesschau.de schreibt zum Fall:

Im Detail muss das Kanzleramt Auskunft darüber erteilen, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass nicht-private Abendessen der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt stattfanden, an denen auch Personen teilnahmen, die kein politisches Amt oder Mandat innehatten. Gegen die Entscheidung des Gerichtes habe das Kanzleramt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes Berlin dem Evangelischen Pressedienst.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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2 Kommentare zu „Kanzleramt muss Gästelisten herausgeben“


  1. Michael

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    Wie kann es denn überhaupt sein, dass eine Amtsperson in Ihren Diensträumen private Essensgäste hat? Wurde dieser dann sicherlich geldwerte Vorteil auch versteuert, wie es bei jedem Arbeitnehmer das Steuerrecht fordert?


  2. aishurei

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    Banken, die faktisch aus dem Nichts Geld in Multimilliardenmengen zaubern und verbrennen dürfen, stehen im Weltbild der aktuellen Bundesregierungsspitze sowieso über allen Dingen.

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