Noch mehr Polizei-Pannen beim G20-Gipfel. Die Listen mit Namen von Journalisten, aber auch Catering-Personal, die das Bundeskriminalamt (BKA) zum Zwecke des Akkreditierungsentzuges verteilte, waren nicht rechtskonform. Das BKA zog die bereits an die Hamburger Polizei übermittelten Listen noch am gleichen Tag zurück, weil diese als Verschlusssache eingestuft waren und deshalb Geheimhaltungspflichten unterlagen. Die Polizei Hamburg setzte die Weisung allerdings nicht um.
Beim Faktenfinder der Tagesschau heißt es:
Das Bundeskriminalamt (BKA) übergab der Polizei Hamburg am 7. Juli 2017 um 14.24 Uhr eine Liste mit 82 Personen und einer kürzeren Liste als Ausdruck in Papierform; im Anschluss erfolgte durch das BKA eine elektronische Übermittlung der beiden Listen. Das geht aus einer Antwort des Hamburger Senats hervor. Eine gute Stunde später, um 15.32 Uhr, übermittelte das BKA eine weitere Liste mit 82 Personen per E‑Mail an die Hamburger Polizei. Auf diesen Listen befanden sich neben den Namen von 32 Medienvertretern offenkundig auch Namen von Mitarbeitern aus dem Service oder Catering-Bereich.
Dass die Listen trotz Rückzugs durch das BKA weiter genutzt wurden, erklärt die Hamburger Polizei laut taz damit, dass in der Hochphase des Gipfels „täglich mehrere tausend Einsatzinformationen auf unterschiedlichen Kommunikationswegen“ eingingen. Deswegen sei die Anweisung „nicht umfassend umgesetzt worden“.
