Alle paar Monate stellt sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor die Öffentlichkeit und präsentiert stolz die Übergabe von Förderbescheiden, die den Breitbandausbau in Deutschland voranbringen sollen. Zuletzt am 6. September verkündete Dobrindt, in einer zweiten Runde 116 Bescheide in der Höhe von 904 Millionen Euro vergeben zu haben, um „mehr als 570.000 Haushalte und Unternehmen in ganz Deutschland ans superschnelle Breitband“ anzuschließen.
Unklar bleibt jedoch, was mit „superschnellem Breitband“ gemeint ist – geht es um Gigabit-fähige, symmetrische Glasfaseranschlüsse oder eher um Kupfer-basierte VDSL-Vectoring-Anschlüsse, um möglichst schnell das Koalitionsziel von „50 MBit/s für alle bis 2018“ zu erreichen? Und an welche Netzbetreiber geben die geförderten Kommunen die Mittel weiter, damit diese die Infrastruktur errichten? Auch darüber schweigt sich das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bislang aus.
Details weiterhin unbekannt
Ein wenig Klarheit in dieses Dickicht wollte nun die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak (Linke) bringen und fragte bei Dorothee Bär (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, nach:
Welche Telekommunikations-Anbieter erhalten Mittel aus der zweiten Runde der Förderung gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, und welche Übertragungsgeschwindigkeiten und Breitbandtechnologien wollen diese Anbieter laut ihrem Fördermittelantrag einsetzen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Gestern traf die Antwort (PDF) ein und fiel knapp aus:
Welche TK-Unternehmen Aussicht auf Förderung haben werden, ist derzeit nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass der Ausbau des Glasfasernetzes eine gewichtige Rolle spielen wird.
Sonderlich ermunternd klingt das nicht. Schon bisher hieß es in den BMVI-Aussendungen nebulös, man setze mit den Fördermitteln „nächste Schritte zu Gigabit-Deutschland“ und verwies auf zehntausende Kilometer Glasfaserstrecken, die dadurch errichtet würden. Überwiegend dürfte es sich dabei jedoch nicht um echte, Gigabit-fähige Anschlüsse bis in die Wohnung (FTTH, Fiber to the home) handeln, sondern um Strecken, die etwa Kabelverzweiger der Telekom Deutschland besser ans Netz anbinden – und um anschließend VDSL-Vectoring darüber anzubieten, das auf kurzen Strecken gerade mal 100 MBit/s im Downstream schafft.
Schrittchenweise in die Gigabit-Gesellschaft
Diesen Ausbau versucht die Telekom als FTTC (Fiber to the curb, Glasfaser bis an die Bordsteinkante) zu verkaufen. Um einen nachhaltigen Breitbandausbau handelt es sich dabei jedoch nicht, schließlich macht es einen großen Unterschied, ob dabei Kupfer-basierte Vectoring-Projekte oder moderne Glasfaserleitungen unterstützt werden.
Die ausgeschütteten Mittel stammen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau, das die Bundesregierung mit mittlerweile vier Milliarden Euro ausgestattet hat. Zwar ist bekannt, an welche Kommunen und Landkreise die Förderungen (PDF) fließen (ein Fünftel der 420 Millionen aus der ersten Vergaberunde gingen übrigens an den Wahlkreis von CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel), auf Details und eine koordinierte Ausbaustrategie müssen wir aber weiterhin warten.
Fragestellerin Halina Wawzyniak erklärte dazu in einer Stellungnahme:
Entweder die Bundesregierung weiß nicht, wer Fördermittel erhalten hat oder die Bundesregierung will dies nicht preisgeben. Beides wäre ein Armutszeugnis und zeigt, wie intransparent die Verteilung der Fördermittel erfolgt. Es ist das demokratische Recht der Öffentlichkeit zu erfahren, wer Fördermittel erhält.
Unsere Anfrage ans BMVI, ob und wann es eine offizielle, detaillierte Auflistung der geförderten Projekte geben wird, blieb bislang unbeantwortet.
Update: Das BMVI verwies in seiner Antwort auf die (im Artikel verlinkten) Förderbescheide und die Gesamtfördersummen des ersten und zweiten Förderaufrufs, ließ aber die Frage unbeantwortet, wann es eine offizielle Übersicht geben wird:
Welche TK-Unternehmen den Netzausbau vor Ort umsetzen, hängt vom Ergebnis der Ausschreibungsverfahren der jeweiligen Kommune ab.
