Der Begriff „Darknet“ ist eigentlich ein eher umgangsprachliches Wort, mit dem Netzwerke beschrieben werden sollen, die mit kryptographischen Methoden und Anonymisierungswerkzeugen gesicherte, oft versteckte Dienste und Seiten anbieten. Erfunden wurde der Begriff vor rund fünfzehn Jahren und zog durch die wohl erste wissenschaftliche Erwähnung im Jahr 2002 auch in die Academia ein. (Das Papier „The Darknet and the Future of Content Distribution“ ist hier als .doc-Datei des Beitrags verlinkt.) Die Presse nahm den griffigen Terminus dankbar auf, so verbreitete sich die Bekanntheit des Wortes.
Dieses „Darknet“ und generell Anonymisierungswerkzeuge werden in den letzten Jahren zunehmend und recht einseitig als Hindernisse für Strafverfolger dargestellt, übrigens neben der „privaten Nutzung des Live-Streamings“. Positive Aspekte hingegen, die von der Nutzung von Verschlüsselungs- und Anonyminierungswerkzeugen ausgehen, werden gern ausgeblendet.
Eine abschließende Definition, was das „Darknet“ genau umfasst und was nicht, gibt es nicht, typischerweise sind aber verschiedene Arten von sicheren Peer-to-Peer-Netzen gemeint sowie versteckte Dienste aller Couleur, oft wird das Tor-Netzwerk assoziiert. Entsprechend ist auch die Anzahl der Dienste, Services, Verzeichnisse, Relays sowie Nutzerzahlen oder der Datendurchsatz nur schwer zu vermessen.
Das „große, dunkle Netz“ erklärt
Das Bundesinnenministerium (BMI) springt nun aber in die Bresche, erhebt den Begriff „Darknet“ zu einer Art wohldefinierten Bezeichnung und ordnet im Vorbeigehen das Netz der Netze in die Kategorien Clearnet und Darknet. Irgendwo dazwischen ist auch noch ein Deep Web. Endlich definiert das mal einer!

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Der Grund für die Einlassungen des BMI sind die Meldungen, dass sich der Münchner Amokläufer die Tatwaffe irgendwo in diesem „Darknet“ besorgt haben soll. Während der bayerische LKA-Präsident Robert Heimberger gestern noch ernsthaft folgende Definition brachte:
„Das Darknet ist ein sehr großes, dunkles Netz“,
erklärte nun Tobias Plate, Sprecher des BMI, in der Bundespressekonferenz gestern wörtlich:
Im Prinzip muss man drei Dinge unterscheiden: Zunächst gibt es das sogenannte Clearnet […] und das Deep Web. Das Clearnet ist der Teil des Internets, der über ganz normale Browser erreichbar ist, den Sie alle kennen und der mit normalen Suchmaschinen gefunden werden kann.
Dann gibt es das Deep Web. Das ist Teil des ganz normalen Internets, aber mit normalen Suchmaschinen nicht auffindbar, weil Seiten nicht verlinkt sind, sie von Suchmaschinen nicht indexiert sind oder man konkrete Zugangsdaten braucht.
Schließlich gibt es das Darknet bzw. eigentlich sogar verschiedene Darknets, die nur über spezielle Software und mit Kenntnis der Zieladressen und gegebenenfalls der Zugangsdaten erreichbar sind. Die bekannteste Variante davon ist das Tor-Netzwerk mit seinen kryptischen Adressen, die zum Beispiel auf .onion enden und über den Tor-Browser erreichbar sind.
„Clearnet“ ist ein wunderbares Beispiel für Neusprech, es wirkt durchsichtig und hell, ganz anders als dieses dunkle „Darknet“, wo die Nachteulen ihrem mindestens anrüchigen Treiben nachgehen. Dabei ist „Clearnet“ keine gebräuchliche Einordnung, wenn es um die Kategorisierung von Netzen geht. Es könnte aber gut sein, dass der Begriff jetzt einen Aufschwung erlebt.
Nimmt man diese Einteilung der Netze erstmal so hin, dann ist die nächste Frage, wo eigentlich die legalen und illegalen Waffen-Shops sind. BMI-Sprecher Plate erklärt:
In allen Bereichen des Internets, auch im Clearnet, gibt es Plattformen der sogenannten „underground economy“, auf denen vielfältige Angebote illegaler Waren und Dienstleistungen zu finden sind. Insbesondere im Darknet gibt es gehäuft Marktplätze, auf denen Produkte wie zum Beispiel Waffen, Rauschgift, Falschgeld, Kreditkartendaten, Hackertools und allerlei Ähnliches angeboten werden. Dort wird in der dezentralen Kryptowährung Bitcoin bezahlt. All das gewährleistet ein hohes Maß an Anonymisierung und Verschleierung von Zahlungsströmen. Die Güter werden häufig mit normalen, üblichen Paketdiensten geliefert.
Kriminalität kommt also überall vor, im „Darknet“ häuft sie sich allerdings. Diese Häufung wird zwar nicht zahlenmäßig untermauert, aber erscheint auch nicht unrealistisch. Dass allerdings nur „dort“ in Bitcoin abgerechnet würde, ist zweifelhaft. Und Bitcoin erlaubt das Nachvollziehen von Zahlungsströmen durchaus.
Da Waffen physische Güter sind, braucht man am Ende für die Lieferung so etwas wie eine Post. Die wollte man übrigens noch nie verbieten, obgleich schon Erpresserbriefe in Briefkästen geworfen und „Rauschgifte“ in Paketen verschickt wurden, bevor überhaupt nur ans Internet, geschweige denn ans „Darknet“ zu denken war.
Plate erklärte im Anschluss noch, dass im Bundeskriminalamt nun fünf Teams für die Aufklärung von Straftaten im Bereich „Cybercrime“ im „Darknet“ eingerichtet wurden.
Die ganze Bundespressekonferenz hat Tilo Jung aufgezeichnet. Der fragliche Dialog beginnt etwa ab Minute 17.
Update: Hier ist außerdem noch die „Matrix-Edition“ in Kurzform:
