
Foto: CDU Erzgebirge, CC BY-NC-ND 2.0.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat erneut seinen Willen betont, die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen mitsamt intelligenter Auswertungstechnik auszubauen. Dazu zählt die automatische Gesichtserkennung von Passanten an Flughäfen, Bahnhöfen oder Einkaufszentren. Der Minister setzt damit Vorhaben aus einem ganzen Paket an Überwachungsmaßnahmen in Gang, die im Sommer schon angedroht worden waren.
Wenn staatlicherseits mehr Videoüberwachung geplant wird, so greift das selbstverständlich in die Grundrechte der Bürger ein. Deswegen muss eine konkrete Eingriffsbefugnis her, also ein Gesetz. In diesem Fall ist das Bundesdatenschutzgesetz betroffen, das der Minister ändern möchte. Er plant darin aufzunehmen, dass die Sicherheit der Bevölkerung als wichtiges Ziel „besonders zu berücksichtigen“ sei. Laut Deutschlandfunk wird zur Begründung der Bezug zu den Straftaten in München und Ansbach im Sommer hergestellt:
Angesichts der Vorfälle in München und Ansbach im Sommer 2016 besteht die Notwendigkeit, Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit größerem Gewicht einzubeziehen.
Das Bundesinnenministerium hat gegenüber dem Deutschlandfunk angegeben, dass ein Gesetzesentwurf vorliege, der aber aktuell erst in der Ressortabstimmung sei.
Die Vorschläge de Maizières sind nicht neu und waren bereits im Sommer wegen ihrer fraglichen Verhältnismäßigkeit kritisiert worden. An der anlasslosen optischen Überwachung mit biometrischer Gesichtserkennung und nachfolgendem Datenbankabgleich wird dennoch bereits gearbeitet.