Das FBI will künftig im Geheimen auf den Surfverlauf und weitere Vorratsdaten von Verdächtigen zugreifen können, berichtet die Washington Post. Erreichen soll das eine Gesetzesänderung des „Electronic Communications Privacy Act“, die vom republikanischen Senator John Cornyn eingebracht wurde und die nun dem Justizausschuss im US-Senat vorliegt.
Mit der Überarbeitung des Gesetzes soll die Zahl der Informationen, die das FBI mit einem sogenannten „National Security Letter“ (NSL) ohne richterlichen Beschluss von Diensteanbietern anfordern kann, deutlich ausgeweitet werden. Derzeit müssen betroffene Unternehmen „lediglich“ den Namen, die Adresse, Nutzungsdauer und Telefonrechnungsdaten herausgeben, wie das US-Justizministerium Ende 2008 festgestellt hat.
Metadaten verraten fast so viel wie Inhalte
Künftig sollen unter anderem die IP-Adresse des Nutzers, die Domainnamen besuchter Webseiten sowie die Verweildauer hinzukommen. Inhalte zählen zwar nicht zu den Informationen, nach denen verlangt werden kann, jedoch lassen auch scheinbar simple Vorratsdaten weitreichende Rückschlüsse auf intime Details des Privatlebens zu, wie erst unlängst eine weitere Studie nachgewiesen hat.
Das Instrument NSL zählt zu einer höchst umstrittenen Praxis, da hierzu kein Richterbeschluss notwendig ist und betroffenen Anbietern in den allermeisten Fällen eine Schweigepflicht auferlegt wird. Selbst eine öffentliche Aussage darüber, dass man einen solchen Brief erhalten hat, ist streng verboten. Diese Geheimniskrämerei führte dazu, dass erst im Vorjahr der erste NSL vollständig öffentlich wurde – nach einem mehr als zehnjährigen Rechtsstreit.
Um die Gesetzesänderung zu verhindern, hat sich ein breites Bündnis aus Bürgerrechtsorganisationen und IT-Unternehmen gebildet, darunter die EFF, ACLU, Facebook und Google. In einem offenen Brief protestieren sie gegen die geplante Ausweitung als auch gegen die Behauptung des FBI-Chefs James Comey, mit der Änderung werde bloß ein „Tippfehler“ ausgebessert.
