No-Spy-Abkommen: Keine Hinweise auf Zusage der USA

Britta Haßelmann, MDB

Dass ein sogenanntes „No-Spy-Abkommen“ niemals ernsthaft verhandelt wurde und schon gar nicht knapp davor stand, beschlossen zu werden, wie die deutsche Bundesregierung 2013 suggerierte, ist schon länger bekannt. Nun kommen tröpfchenweise neue Unterlagen ans Tageslicht, die diese Einschätzung untermauern.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, hat in der Fragestunde am 20. Mai 2015 bei der Bundesregierung nachgefragt, welche „konkreten Briefings, Unterlagen bzw. welche[r] Gespräche mit welchen Personen“ den Eindruck erweckt hätten, dass die „Amerikaner bereit seien, mit uns ein sogenanntes No-Spy-Abkommen zu verhandeln“.

Die uns vorliegende Antwort der Bundesregierung (PDF) bestätigt, dass ein solches Abkommen keineswegs vor der Tür stand:

Zu Inhalten von vertraulichen Gesprächen und zur Willensbildung der Bundeskanzlerin äußert sich die Bundesregierung nicht. Dessen ungeachtet teile ich Ihnen mit, dass die Bundesregierung und die US-Regierung im Herbst 2013 Verhandlungen über einen für beide Seiten zustimmungsfähigen Text im Sinne eines sog. „No-Spy-Abkommens“ führten.

Die grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft der Regierung der USA zu solchen Verhandlungen war der Bundesregierung zuvor in diversen Gesprächen und Kontakten zwischen Vertretern der jeweiligen Regierungen und deren Nachrichtendiensten erkennbar geworden. Von dieser Einschätzung hatte auch die Bundeskanzlerin Kenntnis.

Dass es eine „grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft“ zu Gesprächen gab, ist etwas gänzlich anderes als das, was Regierungssprecher Steffen Seibert am 14. August 2013, mitten im Wahlkampf, in der Bundespressekonferenz verkündete:

Außerdem ist geplant, mit den Vereinigten Staaten ein sogenanntes No-Spy-Abkommen zu schließen. Diese Vereinbarung soll festhalten, dass sich die USA und Deutschland gegenseitig weder ausspähen noch ausspionieren noch das jeweilige nationale Recht verletzen. Die mündliche Zusage dazu, ein solches Abkommen abzuschließen, liegt von amerikanischer Seite schon vor.

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3 Ergänzungen

  1. „Die mündliche Zusage dazu, ein solches Abkommen abzuschließen, liegt von amerikanischer Seite schon vor“

    Amerikanische Seite, heißt ja nicht USA und erst recht nicht Regierung der USA ;)

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