Im Bundestag wurden Mitte Februar zwei Anträge für die Einsetzung eines NSA-Untersuchungsausschusses eingebracht. Ein gemeinsamer der Linken und Grünen und einer der Regierungsparteien. Auch wenn beide Seiten die Einsetzung eines Ausschusses für wichtig hielten, in Details herrschte Uneinigkeit und daher verzögerte sich die Abstimmung.
Jetzt gibt es Fortschritte. Die Süddeutsche hat gerade bekanntgegeben, dass sich gestern Abend die Unterhändler von Union, SPD sowie Linken und Grünen auf einen gemeinsamen Antrag verständigt hätten. Dabei gab es einige Kompromisse:
- Der Ausschuss wird acht Mitglieder plus Stellvertreter haben. Grüne und Linke hatten auf eine größere Zahl gehofft, denn so besteht keine Möglichkeit, mit den insgesamt zwei ihnen zur Verfügung stehenden Mitgliedern das Minderheitenquorum von über 25% zu erreichen, das für die Einbringung von eigenen Beweisanträgen wichtig wäre.
- Dafür ist die Untersuchung eines „Ringtauschs“ enthalten, die sich im Regierungsantrag noch nicht gefunden hatte. Bei einer solchen Praktik tauschen die Sicherheitsbehörden mehrerer verbündeter Länder Informationen wechselseitig aus, die sie selbst nicht aktiv ermitteln dürften.
- Zu bedauern ist, dass der Hauptanteil immer noch auf der Rolle explizit genannter Geheimdienst und nicht auf Geheimdienstzusammenarbeit generell liegt. Doch immerhin wurden die zu untersuchenden Geheimdienste von GCHQ und NSA auf diejenigen der „Five Eyes“-Staaten USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland ausgeweitet.
- Die Oppositionsparteien konnten auch einen stärkeren Fokus auf die deutsche Beteiligung erwirken, der neue Antragstext fragt explizit danach
inwieweit Stellen des Bundes, insbesondere die Bundesregierung, Nachrichtendienste oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik von derartigen Praktiken Kenntnis hatten, daran beteiligt waren, diesen entgegenwirkten oder gegebenenfalls Nutzen daraus zogen.
- Erfolg hatte die Opposition auch bei der Streichung der rechtlich schwammigen Begriffe „Meta- und Standortdaten“ – die wurden nun durch „Daten über Kommunikationsvorgänge (einschließlich Inhalts‑, Bestands- und Verkehrsdaten)“ ersetzt, so wie sie sich in §3 des Telekommunikationsgesetzes wiederfinden.
Weiterhin erhält der Antrag wie vorgesehen ausführliche Punkte zur Prüfung technischer und rechtlicher Maßnahmen, die in Zukunft getroffen werden sollen, um Regierung, Bürger und Unternehmen besser vor Überwachung zu schützen.
Der Kompromiss stimmt erst einmal optimistisch. Nun bleibt zu hoffen, dass er erfolgreich verabschiedet wird und noch viel wichtiger: Dass der Untersuchungsausschuss mit seiner Arbeit die gesteckten Ziele aufklärt und ein wenig Licht ins Dunkel der deutschen Geheimdienstzusammenarbeit bringt.
Und ganz wichtig: Wie viel werden wir davon mitbekommen. Bleibt alles geheim? Oder wird es Livestreams geben? Oder irgendwas dazwischen? Wir würden uns über größtmögliche Transparenz freuen.