Urheberrecht: Demonstrationen in Österreich

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In Österreich gibt es Demonstrationen über die Richtung der für das Frühjahr 2013 bevorstehenden Urheberrechtsnovelle. Am 17. Oktober geht ein Bündnis von Künstlern, Unterhaltungsindustrie und Verwertungsgesellschaften auf die Strasse, um für die Einführung einer Festplattenabgabe zu demonstrieren. Am selben Tag findet auch eine Gegendemonstration der Initiative für Netzfreiheit für eine Reform des Urheberrechts und gegen die Einführung der geplanten Festplattenabgabe statt.

Im Justizministerium wird gerade an einer Novelle des Urheberrechts gearbeitet. Diese Novellierung erfolgt in drei Arbeitsgruppen:

  1. Festplattenabgabe – Hier wird über die Ausweitung der bestehenden Leerkassettenvergütung auf Festplatten verhandelt. Dem Vernehmen nach soll hier eine Gesetzesänderung kommen, obwohl ein laufendes Verfahren beim Obersten Gerichtshof in dieser Frage noch anhängig ist und ein früheres Urteil klar gesagt hat, dass Festplatten nicht spezifisch genug für die Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden, um darauf überhaupt Pauschalabgaben einzuheben.
  2. Beauskunftung – Laut Aussagen von Beamten Christian Auinger aus dem Justizministerium wird überlegt, die, seit 1. April 2012 in Österreich gespeicherten Vorratsdaten für die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten zu verwenden. Dies wäre eine klare Abkehr von der EU-Richtlinie und vom Bekenntnis der Bundesregierung die Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten wie Terrorismus zu verwenden.
  3. Leistungsschutzrecht – Man glaubt es kaum, aber scheinbar gibt es auch in Österreich aufgrund dem Drängen des Verbands Österreichischer Zeitungsverleger Versuche, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach deutschem Vorbild zu schaffen. Und das, obwohl die Vorschläge für ein solches neues Recht in Deutschland schon äußerst umstritten und noch lange nicht beschlossen sind.

Festplattenabgabe vereint die Sozialpartner

In der Frage der Festplattenabgabe befinden sich beide österreichischen Sozialpartner (Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer) auf der selben Seite der Kritiker der Pläne der Verwertungsgesellschaft AustroMechana. Die Arbeiterkammer sieht in der Festplattenabgabe eine unzulässige Belastung der Konsumenten, vor allem, wenn es keine gleichzeitige Stärkung der privaten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken gibt. Die Wirtschaftskammer sieht einen Wettbewerbsnachteil des österreichischen Einzelhandels durch eine pauschale Abgabe auf alle Speichermedien und verweist auf die knapp 200 Millionen, die jährlich aus der österreichischen Wirtschaft in das Urheberrechtssystem fließen. Beide Organisationen kritisieren das Zustandekommen der Tarife für Pauschalabgaben, welche einseitig von der Verwertungsgesellschaft AustroMechana festgelegt werden. An den Hauptsitzen beider Sozialpartner führt die Route der Demonstration für die Festplattenabgabe vorbei.

Keine weitreichende Reform

Die Initiative für Netzfreiheit kritisiert weiters, dass eine Festplattenabgabe keinen Sinn ergibt, wenn von den Organisationen, die sie fordern, weiter Kopierschutzmaßnahmen (DRM) verwendet werden um die Privatkopie zu unterbinden. Leerkassettenvergütungen werden schliesslich eingehoben um Urheber für die Privatkopie zu entschädigen. Zudem: Obwohl von der Unterhaltungsindustrie eine Festplattenabgabe gefordert wird, werden weiter Tauschbörsenbenutzer kriminalisiert.

Wie an der Aufteilung der drei Arbeitsgruppen deutlich wird, geht es bei der Überarbeitung des Urheberrechts nicht um eine grundlegende Reform, sondern nur um eine Reparatur der akuten Baustellen im aktuellen System. Anstatt einen breiten Diskurs zu diesem Thema zu führen, wird auf die Interessen der Hardliner gehört und entgegen der Entscheidung von Gerichten vorgegangen. Um zu einer weitreichenden Reform des Urheberrechts aufzurufen und den Interessen aller Beteiligten gehör zu verschaffen, wird am 17. Oktober um 18:00 vor der Zentrale der AustroMechana demonstriert.

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Internetabgabe

Für Aufsehen sorgt indes der Vorschlag des Grünen Kultursprechers Wolfgang Zinggl, eine pauschale Abgabe von fünf Euro auf alle Internet-Anschlüsse einzuheben und damit die private Kopie im Internet abzugelten. Die Verteilung der Gelder soll auf einer Auswertung des Nutzerverhaltens basieren. Nach diesem Vorschlag könnten sich Benutzer freiwillig eine Software installieren, die alle ihre Up- & Downloads auswertet und in die Berechnung des Verteilungsschlüssels einfließen lässt. Die Grünen-Abgeordneten Marco Schreuder und Albert Steinhauser distanzierten sich bereits von diesem Vorschlag. Ein wertvollerer Debattenbeitrag kommt indes vom Verein für Internet Benutzer Österreichs (vibe!at). Darin unterstreicht Vibe die Notwendigkeit, den Kreis der Bezugsberechtigten auszuweiten, dadurch das jedes Werk im Internet potentiell Gelder empfangen kann, und verweist in Kritik am Zinggl-Vorschlag auf das Problem der Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Internet-Anschlüssen in Zeiten des Home Office und der eBay Nutzung.

Wichtige Fragen

Leider noch wenig Beachtung haben die Forderungen nach einem Urhebervertragsrecht bekommen. Ein solches Recht, welches in Deutschland bereits existiert, regelt das Zustandekommen der Verträge zwischen Urhebern und ihren Produzenten. Damit können zum Beispiel Autoren im Fall eines Bestsellers die Vertragsbedingungen mit ihren Produzenten neu verhandeln. Das Fehlen solcher selbstverständlichen und vergleichsweise kostengünstigen Forderungen in der aktuellen Demonstration der Befürworter einer Festplattenabgabe, zeigt einmal mehr wie die Gruppe Kunst hat Recht nicht für die Rechte der Künstler, sondern die Forderungen der Verwertungsgesellschaften und der Unterhaltungsindustrie eintritt.

4 Ergänzungen

  1. Ja ja, unsere Künstler :)

    Ich hab gerade folgenden Kommentar auf „Kunst hat Recht“ veröffentlicht:

    Ich mache Fotos. Viele davon. Ich veröffentliche meine Fotos im Internet, auf Flickr und auf meinem Blog. Zur Sicherung meiner Daten (RAW, JPEG, Photoshop) habe ich mir gerade ein NAS (Network Attached Storage) eingerichtet, 4*2TB in RAID5-Konfiguration. Das sind 130 € pro Platte.

    Ich schlage folgendes vor: Ich geb Euch gern was zu den Produktionskosten Eurer Musik, dafür spendiert Ihr mir was zu meinen Objektiven.

    OK? Nicht?

    Ach? Das Geld soll nur von mir zu Euch fließen? Sorry, aber so geht’s nicht. Gar nicht.

    Wie bitte? Weil ich für meine ca. 38000 Songs auf der Platte (einer anderen) was zahlen soll?

    Kein Problem. Hab ich schon. Ich hab ca 3000 selbst gekaufte CDs zu Hause, zu einem großen Teil selbst geripped, und seit zwei Jahren kaufe ich ohnehin nur mehr Downloads via Amazon.

    Versteht Ihr? Das IST bereits bezahlt. Einige Sachen auch doppelt, weil ich von den ehemals 300 Vinyl-LPs manches nochmal gekauft habe.

    Ich weiss ja nicht, was für ein Recht Ihr zu haben glaubt, aber ein Recht in meine Brieftasche zu greifen ist es jedenfalls nicht. Ein Recht auf Einkommen ohne Gegenleistung ist es auch nicht. Wir können das aber gerne diskutieren, meine EMail-Adresse habt Ihr ja jetzt.

    Mit ganz, ganz lieben Grüßen

    Andreas Manessinger

    Mein Kommentar wird derzeit „begutachtet“. Fünf Kommentare sind derzeit veröffentlicht, meiner, der sechste, hat in der URL den Anchor-Name „comment-761“. Was wohl mit den anderen passiert ist? Aber vielleicht veröffentlichen sie’s ja doch :)

  2. Hey Andreas. Danke für deinen Beitrag. Komisch, dass der Hinweis auf Begutachtung auf einmal weg ist.

    Dir und euch einen schönen Abend.

    Gruß Torsti

  3. Auch in Deutschlandf versuchen ja Pateien wie die Piraten endlich vernünftige Lösungen für alle Netz – und Urheberprobleme zu finden. Im Interesse der Künstler und Schaffer, sollte da schnell eine gute Umsetzung gefunden werden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.