Open-Data-Projekt wird abgemahnt

Marian Steinbach von der Kölner Open-Data-InitiativeOffenes Köln“ hatte vorgestern das Vergnügen, die Anwälte der Firma Euro-Cities kennenzulernen. Die Kartenfirma und Betreiberin der Website stadtplandienst.de verlangt die sofortige Entfernung zweier Kartenausschnitte sowie die Zahlung von über 800€, wie er auf blog.offeneskoeln.de schreibt.

Konkret geht es um die Verwendung zweier Landkartenausschnitte, die seit Jahren im Archiv des Kölner Stadtrats online zugänglich lagern. Ein Stadtrat versah 2007 einen Antrag mit einem angehängten PDF. Dieses enthält einen Ausschnitt einer Stadtkarte, an der die Euro-Cities AG die Urheberrechte innehat Rechte hält [nachträglich korrigiert]. Nach der Veröffentlichung des Stadtratsarchivs auf offenes-koeln.de wurde der Index durchsuchbar und die Dokumente damit auch für das Abmahnwesen leicht ergooglebar.

Die abgemahnten Dokumente finden sich übrigens noch auf der Seite des Kölner Stadtrats (nicht direkt verlinkbar, erster Link unter „Betreff“). Eine Abmahnung ist hier laut Aussagen des Euro-Cities-Geschäftsführers Hans Biermann nicht geplant. Rechtlich bewege sich der Fall in einer Grauzone des §5 UrhG, der amtliche Texte im Wortlaut vom Urheberrecht ausnimmt, jedoch Einschränkungen für Zitate und andere Verwendungen macht, solange diese das ursprüngliche Dokument nicht im Wortlaut wiedergeben. Darüber, wo hier die digitale Kopie eines PDFs einzuordnen ist, werden sich vermutlich auch Juristen streiten.

offeneskoeln.de sah sich inzwischen zur Selbstzensur gezwungen, der Bestand von knapp 180.000 Dokumenten wurde auf Kartenmaterial durchsucht. Vorsichtshalber wurden 85 Dokumente offline genommen.

Euro-Cities eilt ein gewisser Ruf voraus. Unter anderem war vor kurzem auch Netzpolitik.org betroffen, als die Firma im Dezember mit einer Klage drohte, da man sich durch die Beschreibung als Versender von „Massenabmahnungen“ angegriffen fühlte.

Der Fall ist eines von unzähligen Beispielen die zeigen, wie reformbedürftig das aktuelle Urheberrecht ist. Eine „Fair-Use“-Regelung nach US-amerikanischem Vorbild würde rechtliche Unklarheiten wie diese von vornherein verhindern.

Außerdem sieht man hier, warum die Benutzung von offenen Standards in Politik und Verwaltung wichtig ist. Um den Standort eines Objekts (neben der Kirche in der Baptiststraße in Roggendorf/Thenhoven) zu kennzeichnen, wäre beispielsweise auch dieser Kartenausschnitt von OpenStreetMap verwendbar gewesen. Leider ist das Angebot von Euro-Cities standardmäßig auf koeln.de eingebunden – allerdings nicht mehr lange. Wie der Chefredakteur von koeln.de, Edgar Franzmann, uns mitteilte, ist der Vertrag mit Euro-Cities gekündigt; in einigen Monaten wird OpenStreetMap eingebunden sein.

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74 Ergänzungen

  1. Hurray for OpenSteetMap. Wenn sich die Gerichte dann alternativ damit auseinandersetzen, was „fair use“ ist, ist am Ende auch damit niemanden wirklich geholfen, oder?

  2. OPENSTREETMAP!!!
    wir arbeiten schon ewig, nehmt uns!!!
    unsere karten werden sogar von google kopiert (fehler inbegriffen), so gut sind die.

  3. Letzte Todeszuckungen, ich hoffe die Betroffenen tröstet es ein wenig dass diese Unternehmen bald vom Markt verschwinden.

      1. @Oliver Boelecke
        Ich bezweifle nicht, dass diese merkwürdige Art das Netz für Geschäfte zu nutzen, auf dem absteigenden Ast ist. Ich bezweifle nur, dass es so schnell geht, wie wir uns das wünschen. Es gibt schon immer Leute, die sich dagegen gewehrt haben – auch organisiert. Also bitte nicht selbstüberschätzen – damit tut man der Sache keinen Gefallen. Es bleibt schwierig.

  4. Tja, so ein Schreiben hatte ich auch mal im Briefkasten. Bei mir ging es um einen Kartenausschnitt auf meiner privaten Hochzeits-Einladungs-Website. Was soll ich sagen: Fair ist natürlich anders, aber dummerweise sind sie einfach im Recht (zumindest wenn die Sache mit den amtlichen Dokumenten nicht schlimmeres verhindert).

    1. Auf privaten Seiten ist doch laut §55 des RStV garkein Impressum für private und familliäre Seiten nötig… oder ist das inzwischen schonwieder geändert worden?

      1. §55 des RStV gibt es nach wie vor. Aber die Grenzziehung darüber, was noch als privat und familiär betrachtet werden kann, ist nach wie vor umstritten. Und eine gefestigte Rechtsprechung hat sich auch noch nicht ergeben.

        Im Übrigen kann je nach Fallgestaltung auch bei fehlendem Impressum etwa über Informationspflichten beim Dienstanbieter, über den „ich meine Internetseite“ online habe, ermittelt werden, wer sich hinter meiner „unimpressumierten“ Seite befinden mag.

        Vgl. z.B. § 101 UrhG – Satz 2 in Absatz 1 wirft dabei noch mehr Fragen darüber auf, was als „gewerblich“ einzustufen ist – Zitat: „Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben.“ Anzahl der Rechtsverletzungen = Welche Anzahl der Klicks auf dieser Website/ Downloads der Website? Da diese Formulierung noch dazu offen ist („kann“), können neben der Schwer der einzelnen oder der Anzahl der Rechtsverletzungen auch andere Erwägungen eine Rolle spielen … Diese Regel findet sich in leichter Variation auch in anderen Gesetzen über Immaterialgüterrechte …

  5. Folgt man den Ausführungen von Lawrence Lessig, dann ist das mit Fair Use keineswegs ein Selbstläufer sondern verlagert die Rechtstreitigkeiten nur. Denn am Ende würde auch hier in Deutschland die Frage gestellt: Was ist unter Fair Use erlaubt, und was nicht.

    Dennoch: Eine Reform des Urheberrechts – vielleicht einfach mal eine Rückbesinnung auf das erste „echte“ Urheberrechtsgesetz (Statue of Ann) von 1709 – ist zwingend erforderlich. Und zwar eine solche, die nicht den Verwertungsgesellschaften und Zockern und Abmahnanwälten das Geld in die Kassen spielt, sondern den echten Urhebern.
    In dem Zusammenhang sollte man vielleicht auch gleich mal das Konzept der „kleinen Münze“ erheblicher Neubewertung aussetzen und vielleicht viele Dinge einfach aus dem Bereich des Urheberrechts auslagern und als reines Wirtschafts- oder Gemeingut behandeln … Aber ich nehme mal an, dass jede weitere Zeile von mir ohnehin nur bereits diskutierte Positionen einerseits und Minenfelder andererseits berührt …

      1. Ist ja historisch interessant, aber sicherlich keine Vorlage für ein zeitgemäßes Urheberrecht im Europa des 21. Jahrhunderts. Ohnehin ist die britische (und die damit verwandte amerikanische) Rechtstradition mit der unsrigen nicht zu vergleichen. In Deutschland gibt es ja gerade kein Copyright, sondern Urheberrecht. Und das ist – bei allen Schwächen – doch ein Segen sowohl für Autoren als auch für Konsumenten. Beide haben hier mehr Rechte als in den USA.

    1. „…eine solche, die nicht den Verwertungsgesellschaften und Zockern und Abmahnanwälten das Geld in die Kassen spielt, sondern den echten Urhebern.“

      Was meinen Sie damit? Offensichtlich wissen Sie gar nicht, was Verwertungsgesellschaften sind und wie sie arbeiten. Bitte informieren Sie sich erst mal, bevor Sie Zocker oder Gravenreuthepigonen mit VGs in einen Topf werfen!

      Ich bin Urheber, bin in der VG Wort und bekomme Geld von ihr, das niemand für mich eintreiben würde, wenn es sie nicht gäbe. Deshalb arbeite ich ehrenamtlich mit. Die VGs haben keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sie sind Treuhänder der Urheber.
      Zumindest von der VG Wort weiß ich, dass die Verwaltungskosten vernachlässigbar sind; ärgerlich ist nur der Teil des Aufwands, der dadurch entsteht, dass einige IT-Hersteller grundsätzlich erst dann Geräteabgaben zahlen, wenn der BGH sie dazu zwingt.
      Wovon wir Urheber wirklich etwas hätten, wäre wenn das geltende Urheberrecht mal endlich respektiert würde. Und nicht davon, dass man die Organisationen schleift, die für das Inkasso unerlässlich sind.

      Übrigens: Was schätzen Sie, wieviel Geld die VG Wort im Jahr einnimmt und ausschüttet (mehr an die Autoren als an die Verlage)? Etwa 1,50 Euro pro Kopf der Bevölkerung! Im Jahr! Ich fasse es nicht, wie man sich wegen einer solchen finanziellen Belastung so echauffieren kann…

  6. Bevor jetzt hier der Sturm entfacht wird, bitte lasst uns nochmal alle über den Vorgang kurz nachdenken. Die Euro-Cities ist bereit für ein Gespräch und ich bitte alle Beteiligten, besonnen zu reagieren. Es geht hier um divergierende Auffassungen und diese können sicherlich jederzeit kommunikativ ausgeräumt werden.

    Ich denke, dass ohne Konfrontation einiges mehr erreicht werden kann.

    Beste Grüße,

    Arnd

    1. Erst Abmahnungen raushauen, dann Gespräch suchen? Die sollen das in Zukunft einfach sein lassen – oder wenigstens die Reihenfolge ändern.

    2. Seid ihr sicher, dass Euro-Cities gesprächsbereit ist?

      Ich habe mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen. Bei mir geht es um eine Nachrichtenagentur und eine reine Abmahnkanzlei. Ich musste erst bei der Klientin nachfragen, worum es überhaupt geht, denn die Kanzlei hat sich nicht gerüht. Jetzt ist die Klientin ruhig, dafür die Kanzlei immer lauter.

      Ich würde mir für Internetnutzer auch erhoffen, dass es ohne Konfrontation geht. Da dies allerdings nicht so einfach zu bewerkstelligen ist, weil man bei jedem Klick mit der Maus an einen Abmahnbrief denkt (überspitzt gesagt), wird wohl nicht viel kommunikativ zu klären sein.

      Ich wünsche Webseiten wie dieser jedenfalls viel Glück.

    3. Eurocities haben mich aus dem gleichen Grund 2005 abmahnen lassen, es hat sich also nichts geändert. Früher hatte ich fleissig verlinkt auf die Eurocities-Site, das ist natürlich seit 2005 vorbei. Schon damals wurde bewiesen, daß es sich um Massenabmahnungen handelt. Sucht “Eurocities” und lest… ein Shitstorm deluxe ist ebenso überfällig wie das Schließen dieser, seit bald 10 Jahren massiv Abzocke ermöglichenden Gesetzeslücke!

    4. Die „Gesprächsbereitschaft“ von Herrn Biermann von der Euro Cities AG ist hinlänglich bekannt. Mit dem ist, leider, jeglicher Dialog vergebene Müh‘.

  7. Japp, gutes Beispiel dafür, wie reformbedürftig unser Urheberrecht ist. Aber nein, unsere klugen Volksvertreter laufen in die entgegengesetzte Richtung und verschärfen das UrhG ein ums andere Mal. Zum heulen.

  8. Also bei mir war EuroCitites nicht gesprächsbereit. Der Brief kam auch direkt von einer – sagen wir mal „auf solche Sachen spezialisierten“ – Anwaltskanzlei.

    1. elk,

      ohne die Details Deines Falles ist aber die Euro-Citeis zu Gesprächen bereit. Ich denke, man sollte das offene Gespräch suchen. Der Austausch über Anwälte ist meist fruchtlos.

      Vielleicht schilderst Du mir Deinen Fall mal im Detail und wir reden gemeinsam darüber mit dem Inhalteanbieter?

      Ich würde mich freuen.

      Arnd

      1. Wer’s glaubt wird selig liebster Arnd! Ein wenig Lobbyismus damit die Kommentareleser hier nicht einseitig nur die Wahrheit lesen, sondern auch ein wenig verzweifelte Imagepflege, diese jedoch leider Jahre zu spät! (Bin ebenso Abmahnopfer der ECAG)

      2. Das hat sich bei mir mittlerweile erledigt.

        Aber dennoch kurze Schilderung:
        – 2 Kartenausschnitte aus dem Stadtplan von berlin.de als Anfahrtsskizze zu meiner Hochzeitsfeier (modifiziert mit ein paar Pfeilen und so)
        – Ohne Copyrightvermerk auf meiner eigenen Domain veröffentlicht

        Etliche Zeit später kam ein Brief einer Kanzlei. Forderung, wenn ich mich Recht erinnere, 1200€.
        Ich hab meinerseits einen Anwalt eingeschaltet, die folgende Korrespondenz ging also komplett nicht mehr über mich. Mein Anwalt konnte eine Minderung der Forderung auf 12×70€ erreichen. Diese habe ich dann eben abgestottert.

        Versteht mich nicht falsch: Ich hab mich geärgert. Über die Art und Weise. Über die Anwälte die sowas hundertfach und tausendfach machen und damit viel Geld verdienen. Und über mich selbst. Denn mal ehrlich: Ich war halt ein bisschen dumm… Ist doch klar, dass auf Karten ein Copyright liegt (zumal auf solch spezifischen wie diesem Stadtplan), ist doch klar, dass man das dann nicht einfach so veröffentlichen kann, ohne Hinweis auf den Urheber etc.p.p. Aber gut, relativ viel Lehrgeld, aber ich hab (hoffentlich) draus gelernt.

      3. Kann dir auch kurz meine Erfahrung mit der ECAG schildern. Habe damals (ca. 2004) einen Kartenausschnitt von berlin.de für eine gemeinnützige, ehrenamtliche Jugendinitiative benutzt, als Anfahrtskizze. Tja was soll ich sagen, statt einer gütigen Einigung, dass ich das Ding entferne und es dabei bleibt, musste ich neben der Unterlassungserklärung auch Anwaltskosten über mehrere hundert Euro bezahlen. Als Schüler(!), aber hey, wenigstens wurden ihre Rechte geschützt…

      1. Auch gut. :)

        Inzwischen habe ich übrigens keine Zweifel mehr, dass es Herr Biermann von der Euro-Cities AG höchstselbst ist, der da auf blog.offeneskoeln.de Überzeugungsarbeit leistet.

  9. Eurocities haben mich aus dem gleichen Grund 2005 abmahnen lassen, es hat sich also nichts geändert. Früher hatte ich fleissig verlinkt auf die Eurocities-Site, das ist natürlich seit 2005 vorbei. Schon damals wurde bewiesen, daß es sich um Massenabmahnungen handelt. Sucht „Eurocities“ und lest… ein Shitstorm deluxe ist ebenso überfällig wie das Schließen dieser, seit bald 10 Jahren massiv Abzocke ermöglichenden Gesetzeslücke!

  10. Das Abmahnen wegen urheberrechtlich geschützten Karten ist mMn einer der schlimmsten Auswüchse dieses ganzen Abmahnwahnsinns. Ich kenne auch einen Verein, der wegen einer Anfahrtsskizze auf seiner Homepage abgemahnt wurde. Für einen kleinen Dorfverein natürlich eine finanzielle Katastrophe.

  11. Mit Tränen in den Augen beklagt sich die Wirtschaft über diese bösartigen Kommunistenprojekte wie Wikipedia, OpenStreetMap, Linux, OpenOffice und was es alles gibt.

    SELBER SCHULD – ihr müßt es doch so gewollt haben. Was sonst könnte euch zu dem Handeln der letzen Jahrzehnte bewogen haben?

    Und es geht munter weiter so. Kein bisschen gelernt. Es gibt immer mehr Projekte, in denen klassische Geschäftsmodelle über Vereine oder gemeinnützige Firmen wahrgenommen werden. Wer die Kunden/Verbraucher als Schlachtvieh mißversteht, darf sich nicht wundern, wenn es plötzlich massiven Widerstand gibt.

    Über früher oder lang werden diese Firmen vom Markt verschwinden. Es tut mir nur Leid um die, die es in der Zwischenzeit ausbaden müssen. Seien es nun Abmahnungen, Markenrechtsklagen oder Patentforderungen.

  12. Gibt es eigentlich eine Studie darüber, wie hoch der „volkswirtschaftliche Gesamtschaden“ ist, der durch diese Abmahnmaschinerie entsteht?

  13. Tja, lieber Arnd, das muss man sich halt überlegen.: Will man den kurzfristigen Gewinn durch Abmahnung, der zur Kündigung der Verträge führt, wie bei koeln.de, oder nimmt man das „Zitat“ als Lob, als Bestätigung der Qualität und kostenlose Werbung für das eigene Produkt zur langfristigen Sicherung des Geschäfts.

  14. This is stunning. Can you even bother judges with this kind of nonsense here? Don’t they have anything better to do?

    Let alone fair use. Isn’t this a case of multiply indirected safe haven where the person perpetrating the copyright infringement is several degrees away? Shouldn’t they track down the creator of the documents involved instead?

    This is totally bizarre. Can we raise some money to try this in court or would that be a hopeless endeavour?

  15. Genau aus diesem Grund hoste ich im Ausland… blöde Abmahnerei in Deutschland.

    Was würde eigentlich passieren wenn man das einfach ignoriert?

  16. Tja:
    1. Lang lebe die Deutsche Abmahnmafia. Aufgebaut unter Rot-Grün durch „Sozial“-„Demokratin“ Zypries, weitergefördert von Schwarz-Gelb

    2. Es wäre mal toll, wenn möglichst viele Bürger auf Abgeordnetenwatch.de unserer Justizministreuse öffentlich die Frage stellen, ob sie (dagegen) in dieser Legislaturperiode noch was tut oder nicht. Auch wenn Frau Zypries ihrerseits dort nur Formbrief-Spam antwortet, so wird es dadurch doch öffentlicher.

    Oder für den Rest ihres Ministergehalts (vermutlich ihr Letztes) auch weiterhin „so aktiv“ ist, wie Niebel und Westerwave zusammen?

    3. Wenigstens deutsche Gerichte haben trotz denkbar schmieriger Gesetzte etwas mehr Anstand und Verstand als „die Politik“: Konkret hier: Mit 800€ werden die nicht durchkommen, das ein equivalenter Schaden/Vergütungsanspruch maximal bei 50-100€ liegt ist sogar schon in den staubigen Mühlen der Justiz angekommen…

    Das weiß auch die Gegenseite. Aber man kann’s ja mal mit Abzocke versuchen. Viele Opfer lassen sich einschüchtern und „gefühlte Erpressung“ ist, zumindest in unserem wunderbaren Abmahnwesen, straffrei…

    Danke nochmal an „Sozialdemokratin Zypries“ an dieser Stelle!

    Klarmachen zum Ändern.
    Mit piratigem Gruß.

    1. Inkompetenter Piraten-Kommentar.
      Hast du eigentlich eine Ahnung wer mit progressiven Vorschlägen in Köln die digitale Gesellschaftspolitik aktuell vorantreibt? Genau. Die dortige SPD.

      Statt dem übliche unqualifizierten Allgemein-Bashing sollten Piraten langsam mal lernen, aktuell gesellschaftspolitisch zu wirken.

      Besser wissen, aber nix besser machen. – Der neue Piratenslang

      1. KH: Verschiedene Rechtspolitiker von SPD, CDU/CSU und der FDP, ueber viele Jahre hinweg.

        Unabhaengig von den Fehlern in der Vergangenheit hat die SPD allerdings bislang deutlich mehr fuer die Menschen und die Buergerrechte erreicht als die paar Hanseln, die sich Piraten nennen und ausser viel Geschrei kaum etwas geleistet haben.

  17. Hab ich bei einem Kunden auch schon alles durchgehabt. Das ist doch nur Geldmacherei wieder und 800,00 Euro ist doch mal mehr als überteuert. Bei ihm war es jedoch ein Kartenausschnitt der Map map24, welcher aufeinmal seine Richtlinien geändert hat. Davor gab es zu Bedingungen ein Tool, bei welchem man einen Ausschnitt herausziehen konnte.

  18. Die Firma, die selbstverständlich kein Massenabmahner ist, praktiziert das seit mindestens 10 Jahren. In damaligen Webforen wurden bereits mehrere hundert Abmahn-Fälle diskutiert. (selbstverständlich sind das alles Einzelfälle), so dass im Jahr 2002 sogar der Deutschlandfunk darauf aufmerksam wurdenund über einen dieser Einzelfälle berichtete: im Beispiel fand das von Eurocities beauftragte Such-Team auf der Website eines kleinen Handwerksbetriebs einen verlinkten Kartenausschnitt und mahnte die Inhaberin kostenpflichtig ab.
    Auch die finanzielle Notlage der Inhaberin des Handwerksbetriebs konnte Herrn Biermann nicht umstimmen.

    Fieser Nebenaspekt: die Handwerksmeisterin, die von Computern keine Ahnung hat, beauftragte einen mit ihr befreundeten Hobby- Admin, die Website zu gestalten. Der setzte den Kartenausschnitt ungestraft auf die Website, denn zahlen musste die ahnungslose Inhaberin der Website. Der für die Gestaltung verantwortliche Hobby- Admin drückte sich dann erfolgreich vor den Folgen.

    Wer Websites von Designern gestalten lässt, sollte das Design grundsätzlich selbst auf die Nutzungsrechte überprüfen, besonders, wenn Hobby-Designer beteiligt sind.
    Auch vor 10 Jahren war „dieses Internetz“ alls andere, als ein rechtsreier Raum und in diesem Zusammenhang auch die Fa. Eurocities schon gut bekannt.

    1. Bis zum 30.6.2002 war die Kartennutzung des Stadtplandienstes auch für kommerzielle Nutzung gestattet. Wer vor diesem Termin auf Karten verlinkt hatte, wurde später trotzdem abgemahnt.
      Ich habe einem Betroffenen vor Jahren dazu geraten, nicht zu bezahlen, weil er von Euro-Cities nicht auf die Lizenzänderung hingewiesen wurde.
      Leider hat er entschieden, sich aussergerichtlich durch Zahlung von ca. € 800 zu einigen.

      1. Stimmt. Das Verlinken war sogar ausdrücklich erwünscht und Herr Biermann begann mit den Abmahnungen im Jahr 2002. Wenn damals schon einige hundert Fälle im Web diskutiert wurden und heute immer noch, lässt sich anhand der Einzelfälle die Dimension leicht errechnen…

        Biermann erklärte damals im Deutschlandfunk, wie er die hohen Abmahnkosten (damals 1500,- €) berechnet:

        O-Ton:
        „Berlin, etwa 900 Quadratkilometer groß, 400000 Hausnummern dazu, 15000 Straßen, die müssen ja alle richtig sein, von diesen Hausnummern ändert sich ja alle neunzig Minuten eine, alle 36 Stunden wird eine Straße umbenannt. Da können sie sich ja vorstellen, dass es einmal den Grund Erfassungs– Aufwand gibt und zum anderen gibt es ja den Aufwand, diese Daten zu pflegen. Und diese Pflege und diese Erfassung, dass wir haben wir uns mal so Quadratkilometer Preise errechnet und diese liegen ungefähr bei tausend und 1500 Euro. Wenn sie das jetzt wieder auf die einzelne Hausnummer herunter rechnen, sind sie so bei vier bis fünf DM die es kostet, ein Haus oder eine Hausnummer zu erfassen.“
        Ende des O-Tons.

        Interessant ist allerdinge, dass ein direkt neben dem abgemahnten Handwerksbetrieb liegender anderer Handwerker, der in der Sendung zu Wort kam, ebenfalls mit 1500 € abgemahnt wurde. In diesen beiden Einzelfällen scheint die Rechnung gewaltig zu hinken, denn es handelt sich ja um denselben Kartenausschnitt zwei nebaneinander liegender Einzelfälle.

        Wahrscheinlich würde der Kläger heute mit diesem Argument vor Gericht scheitern.

  19. „Dieses enthält einen Ausschnitt einer Stadtkarte, an der die Euro-Cities AG die Urheberrechte innehat.“

    Diese Aussage ist eine irreführende Verkürzung des UrhG. Eine Firma verfügt nie über die Urheberrechte, da diese unveräußerlichen Rechte nur einer natürlichen Person zuteil werden können. Tatsächlich hat die Firma die (veräußerlichen) Veröffentlichungsrechte nach § 19a UrhG inne.

    Warum ich dies hier so korinthenkackermäßig aufdrösele?

    Weil ich als Pirat und Urheber in den Diskussionen um die Reform des UrhG, immer wieder von Neuem, diese wichtige Unterscheidung zwischen dem Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten erklären muss.

    Leider hat nämlicher dieser saloppe Umgang mit dem Urherrecht dazu geführt, dass aus den Urhebern, die ja nunmal die Schöpfer jener Werke sind, auf die alle scharf sind, die Buhmänner geworden sind, die vorgeblich dem Fortschritt in Kultur und Wissenschaft im Weg stehen.
    Gerade von Markus würde ich mir daher wünschen, dass er sich die Mühe macht in seinen Blogs solche Sachverhalte präziser darzustellen.

    1. Danke, dass ist ein wichtiger Kommentar. Es wird nämlich immer so getan, als ob es hier um Urheber gegen Leute geht, die im Web etwas veröffentlichen. In Wahrheit sind sehr viele Urheber auch Opfer einer Industrie (z.B. im Musikbusiness), die die Gewinne abschöpft und den eigentlichen Urheber mit einem Almosen abfindet. Wenn man diesen Gewinnabschöpfungsmechanismus unterbinden würde, wäre die Rechtenutzung sicher kein solcher Streitfall und es ließen sich für beide Seiten akzeptable Verfahren etablieren. Die Zwischenhändler sind es, die es teuer und unerträglich machen.

      1. Wobei man nicht unterschlagen darf dass die Urheber vorher aus freien Stuecken die Vertraege mit den Rechteverwertern geschlossen haben. Und unter Umstaenden auch von Infrastruktur, Erfahrung oder Beratung der Rechteverwerter profitieren.

        Urheber sind keine unmuendigen Kinder sondern fuer ihre Entscheidungen selbst verantwortlich.

      2. Ich vermute einmal, dass im vorliegenden Fall der Urheber in einem Arbeitsverhältnis zur Firma stand. Und da war die Abtretung der Nutzungsrechte schon im Arbeitsvertrag festgeschrieben und damit Voraussetzung zur Anstellung. Dies ist gang und gebe. Wie freiwillig Verwerterverträge sind hängt also von den ökonomischen Rahmenbedingungen der einzelnen Branchen ab und die sind für Urheber (abgesehen von den 0,5 % die richtig gut im Geschäft sind) eigentlich immer mies.

      3. Und ich vermute einfach mal, das der Urheber den Vertrag freiwillig geschlossen hat und dann auch mit den Konsequenzen leben muss.

        Die Unterscheidung in Taeter (Rechteinhaber) und Opfer (Urheber) ist so serioes wie die Raubkopiererpropaganda.

        Ich will mich ja nicht zum Heiligen erheben, ich hab auch schon Vertraege unterschrieben die ich hinterher nicht mehr so toll fand. Aber ich hab niemanden die Schuld gegeben wenn es mein Fehler war, und mein moeglichstes getan das mir dieser Fehler nicht mehr passiert.

      4. Klar ist alles freiwillig. Genauso wie die Leute bei Zeitarbeitsfirmen und anderen Subunternehmern, die unterhalb aller diskutieren Mindestlohngrenzen bezahlt werden. Oder die Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zum „Unternehmer“ befördert werden. usw. Niemand zwingt sie dazu.

      5. Zweifler, Du hast mich überzeugt. Mein Nachbar ist gelernter Dampflokomotivenheizer. Ich fordere dass der Staat ihm unverzüglich einen gut bezahlten,Arbeitsplatz ohne langen Arbeitsweg, mit angenehmen Arbeitszeiten und ohne Kündigungsrisiko zur Verfügung stellt.. Du erklärst uns bestimmt noch wer das dann bezahlt.

        Aber Sozialpolitik ist ein ganz weites Feld, und ich bin mir nicht sicher ob man das mit der Urheberrechtsproblematik vermengen soll.

      6. Nette Polemik, aber das konnten andere schon vor zig Jahren besser.

        Es geht hier auch nicht ums Vermengen von Sozialpolitik und Recht an geistigem Eigentum, sondern ganz schlicht um das Argument der Freiwilligkeit. Diese ist eben von bereits bestehenden Abhängigkeiten oft so eingeengt, dass sie nur noch eine Scheinfreiwilligkeit ist. Womit eben das Argument der Freiwilligkeit ganz schnell zum Scheinargument mutiert.

  20. Ich fände es ja mal anregenswert, wenn gesetzlich festgelegt würde, dass man VOR dem Versenden einer kostenpflichtigen Abmahnung das Gespräch suchen MUSS. Einfach per Mail oder mal anrufen und das Problem schildern.

    Aber direkt Abmahnungen verschicken bringt natürlich Geld in die Taschen und ist deshalb viel interessanter. *seufz*

    1. Ich fände es viel sinnvoller , wenn beim nutzen dieser Inhalte eine deutliche Warnmeldung eingeblendet wird, das hier auf fremde Urheberrechte zugegriffen wird. Auch sollte die Kennzeichnung kommerzieller Inhalte deutlicher sichtbar gemacht werden.

  21. Ich kennedie Abmahnungen von Euro-Cities aus erster Hand. Der Stadtplandienst war 2002/2003 einer der ersten die online funktionierende Karten hatten, mit Material abseits von westlichen Großstädten. Wir sind nach ~5 Jahren automatisiert gefunden und damals auch nur mit (deutlich runtergehandelten) 300 Euromark aus der Sache rausgekommen – aber jetzt wo die Publicity schon Wellen schlägt kann man das womöglich noch mit weniger retten ;-) und zumal die Karten ja bereits zuvor „öffentlich“ waren.

    So oder so belegt die Chose wie wichtig und nützlich OSM ist.

  22. Ist das GEIL, die Euro-Cities haben für 800 Euro Abgemahnt und verlieren darauf hin den Vertrag mit Köln.de, der sicher ein vielfaches des Wertes hat?

    *lachmichweg*

    1. Diese Schlussfolgerung ist falsch. Korrekt zitiert wird im Beitrag der koeln.de-Chefredakteur mit der (ohnehin geplanten) Umstellung des koeln.de-Stadtplans auf OSM. Die Umstellung auf einen anderen Kartendienst erfordert naturgemäss eine Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Dienst – jedoch nicht aufgrund des vorliegenden Falls.

  23. Man sollte Abmahnungen erstmal in Ruhe betrachten. Das Wort scheint bei einigen Leuten sofort Hysterie auszulösen, die gar nicht begründet ist.

    800 Euro finde ich eigenlich gar nicht so hoch. Man sieht doch, die Jungs haben gelernt. Da kenne ich andere Fälle.

  24. Nachtrag:
    „Euro-Cities eilt ein gewisser Ruf voraus. Unter anderem war vor kurzem auch Netzpolitik.org betroffen, als die Firma im Dezember mit einer Klage drohte, da man sich durch die Beschreibung als Versender von “Massenabmahnungen” angegriffen fühlte.“

    Ich kann mich gut erinnern, das hier gelesen zu haben. Mußtet Ihr zahlen? Nein, Ihr mußtet nicht. Ganz nette Jungs. Haben sicherlich auch gelesen damals. Nicht immer draufhauen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.