Euro Cities AG droht uns mit Klage wegen „Massenabmahnungen“

Am Dienstag hatten wir darüber berichtet, dass die Kanzlei des neuen Berliner Verbraucherschutzsenators Michael Braun auch die Euro Cities AG (stadtplandienst.de) bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vertreten hat. Soweit, so gut. Bei Taz.de lese ich jetzt, dass uns die Euro Cities AG mit einer Klage droht, weil sie „sich nicht unzulässige Massenabmahnungen nachsagen“ lasse.

Von der taz am Donnerstag mit dem Vorwurf von netzpolitik.org konfrontiert, drohte der Alleinvorstand von Euro Cities, Hans Biermann, mit einer Klage gegen das Blog. Er lasse sich nicht unzulässige Massenabmahnungen nachsagen. „Eine Urheberrechtsverletzung ist eine Urheberverletzung“.

Von „unzulässigen Massenabmahnungen“ habe ich allerdings in dem Text auch nicht geschrieben. Ich hab aber auf Gerichtsurteile verlinkt, wonach Gerichte zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Abmahnungen (in den behandelten Fällen) überhöht waren. Praktischerweise hat Herr Biermann aber auch zugleich in den Kommentaren des Artikels bei uns eingeräumt, dass die Euro Cities AG auf „massenhafte Urheberrechtsverletzungen“ rechtlich reagiert habe.

Unser Unternehmen hat nie unzulässige Massenabmahnungen verschickt, sondern nur auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen an unseren Werken rechtlich einwandfrei reagiert.

Wenn man sowas nicht als Massenabmahnungen bezeichnen kann, was dann?

Die Suchanfrage „Euro Cities Abmahnung“ findet übrigens rund 24.000 Treffer bei Google.

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30 Ergänzungen

  1. Getroffene Hunde bellen.

    Die Formulierung „Massenabmahnung“ dürfte auf jeden Fall zulässig sein, egal ob man das nun als Meinungsäußerung („viel zu viele Abmahnungen“) einordnet, was in jedem Fall zulässig wäre, oder als Tatsachenbehauptung. Denn es waren ja – wie Hr. Biermann selbst schreibt – „massenhafte“ Abmahnungen. Nach meiner Erinnerung jedenfalls war stadtplandienst.de eine der ersten Firmen, die mit serienweisen Abmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm kamen, damals in den späten 90ern … zu Gravenreuths besten Zeiten (auch wenn der hier wohl nicht mandatiert war).

  2. die sollen sich mal nicht so haben, auch negative Presse erregt Interesse. außerdem müssen die doch im vornherein mit solchen oder ähnlichen Artikel rechnen wenn sie sich in so einem Metier bewegt, sie sind in Deutschland weiß Gott nicht die einzigen die mit negativer Presse leben müssen.

    1. Ich bin auch überrascht, dass er nicht gleich ne Abmahnung geschickt hat. Wenn man schon in der untersten Klasse der Menschen mitspielt, hätte ich erwartet, dass man solche Gelegenheiten nutzt, um sich nochmal Richtig um eine Spitzenposition unter den Parasiten dieser Gesellschaft zu bewerben. Hat nämlich auch den Vorteil, dass die anderen eher zu einem kommen.

      Naja bin mal gespannt.

      1. @Martin: „unterste Klasse der Menschen“, „Parasiten dieser Gesellschaft“. Aber sonst geht es Ihnen gut?

      2. Na wenn’s eine Elite gibt dann wird es wohl auch das andere Extrem geben (In der Regel ist Harz4 die Kurzform um das zu bezeichnen, heutzutage, sehe ich aber nicht so.). Und Konstruktiv im Sinne das es unsere Gesellschaft voran bringt, ist so ein Verhalten auch nicht.
        Im Gegenteil, es nutzt eine Schwäche im aktuellen System aus, um sich daran, nur zum eigenen Vorteil*, zu bereichern.

        * Ja die Leute Zahlen hoffentlich auch Steuern, aber das tun Unternehmen die z.B. Software zur Unterdrückung der Bevölkerung ins Ausland verkaufen, hoffentlich auch…

      3. @IQ 89:

        Ich halte Martins Beschrebung für duchaus zutreffend.
        Ein Parasit ist Lebensform die sich zum Nachteil Anderer einseitig bereichert. Das ist in diesem Fall gegeben. Ansonsten würden wir von einem Symbionten sprechen.

        Über die Klassifizierung “unterste Klasse der Menschen” kann man sich bestimmt streiten. Ich halte dieses Verhalten moralisch für ein ganz niedriges Level. Es ist ekelhaft.

        Ginge es lediglich um die Wahrung eigener Rechte, hätte ich keinerlei Probleme. Hier geht es aber um die Ausnutzung von Unwissenheit und Naivität. Menschen, die höchstwahrscheinlich keine kriminellen Absichten hatten, werden juristisch verfolgt.
        Dieses Modell ist nichts anderes als eine geschickte Fallenstellung.
        Nochmal: Ekelhaft!!

        1. @Bernd: Nochmal: Das Urheberrecht gibt den Betreibern von Stadtplandienst.de Recht. Die von mir thematisierte Frage ist ja, ob die Höhe der Forderungen gerechtfertigt ist. Das bezweifeln einige Gerichte, viele Betroffene und deren Anwälte.

      4. @markus: Das Urheberrecht mag den Betreibern Recht geben; bei Massenabmahnungen schwingt aber immer auch die Frage mit, ob so ein handeln legitim ist und wirklich erlaubt sein sollte; erst recht, wenn das Missbrauchspotential extrem hoch ist.

        Und Bernd hat insofern Recht, als dass man dieses Modell tatsächlich als geschickte Fallenstellung interpretieren kann, durch die mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Gewinn generiert werden soll.
        Die extrem hohen Forderungen bei regelmäßig unbedeutenden Urheberrechtsverletzungen lassen darauf schließen; zumal der Aufwand einer Abmahnung sich in Massenabmahnfällen in Grenzen hält. Die Schreiben werden 08/15-Vordrucke sein, die Rechtslage ist regelmäßig eindeutig. Bleibt ein fünfminütiger Aufwand für das Ausfüllen der Adresse, die bei der Verwendung von Stadtplanausschnitten regelmäßig im Impressum angegeben sein dürfte.

      5. @markus:

        Ich habe nie bezweifelt, dass dieses Verhalten rein rechtlich korrekt ist.
        Legitim wird es dadurch lange noch nicht.

        Es geht eben nicht um eine „normale“ Abmahnung sondern um ein eigenständiges Geschäftsmodell das mit dem ursprünglichen Produkt – dem Bereitstellen von Karten – nichts zu tun hat.
        Damit gehen sie den Weg vieler Onlinedienste. Wenn das ursprüngliche Modell nicht greift, missbraucht man die Justiz oder verkauft die Profile der Nutzer.

        Vielen ist nicht klar, dass zahlreiche Onlinedienste mithilfe von sog. „business angels“ gegründet wurden. Die wollen möglichst schnell möglichst viel Geld sehen. Ob das hier der Fall ist, weiss nicht. Sollte man mal recherchieren.

        Wenn diese Firma wirklich ein ernsthaftes Interesse an der Vermeidung der unlizensierten Nutzung ihrer Karten hätte, würden sie in großer Schrift einen eindeutigten Hinweis auf ihre Seite stellen – einen Hinweis den man nicht übersehen kann. Den kann ich nicht entdecken.

        Desweiteren frage ich mich welchen echten Mehrwert diese Karten bieten sollen…

  3. … und weil’s grad so schön passt – die freie Karten-Initiative OpenStreetMap bittet um Spenden für Ihren neuen Server:

    http://donate.openstreetmap.org/server2011/

    Hoffe das fällt wegen des offensichtlichen Sachzusammenhangs nicht unter Spam … sonst entschuldige ich mich in aller Form, bitte ggf. moderieren.

    Abmahn-Buden wie stadtplandienst.de machen meiner Meinung nach immer wieder sehr schön deutlich, warum es freies Wissen – und auch freie Karten – braucht.

  4. die vielen Suchergebnisse ergeben sich durch eine falsche Abfrage, denn die verlinkte Abfrage bei Google sucht nach „euro“ ODER „cities“ ODER „abmahnung“… man muss bei Google den Suchbegriff in doppelte Anführungszeichen einschliessen, um genau „Euro Cities Abmahnung” zu erhalten… dann sind es noch 71 Ergebnisse,
    herzliche Grüsse, Roman

  5. Popcorn!

    Ja, so wollen wir das. Nach meinem persoenlichen dafuerhalten sollte der liebe Herr Biermann gleich mal eine Abmahnung fuer den Begriff Massenabmahnung schicken, dann gibt es gleich noch mehr Google Futter :)

    Vielleicht danach noch ein paar mehr Interviews zum Thema, danach noch eine EV vielleicht?

    Es waere doch gelacht, wenn uns Frau Streisand nicht auch hier weiterhelfen koennte.

  6. „Massenhafte Urheberrechtsverletzungen“, meine Güte, hier spielt gerade die kleinste Violine der Welt einen Trauermarsch. Verbal einen auf moralisch und betroffen machen, in Wirklichkeit wurde hier kaltblütig die Naivität von Leuten ausgenutzt. Meine damalige Berliner Uni hat aus schierer Verzweiflung sogar technisch die betreffenden Domains aus dem Uni-Netz heraus gesperrt, weil trotz ständiger Aufklärung die Abmahnungen im Wochentakt ins Haus flatterten – irgendeine studentische Hilfskraft war immer da, die arglos eine Seminarankündigung mit dem Kartenmaterial versah.
    Berliner Sumpf in Reingestalt – hohle Phrasen, kaltblütig im Ausnutzen.

  7. Das ist ja eine interessante Haltung, die hinter den Äußerungen von Herrn Biermann steckt: Er bezeichnet die Abmahnungen als „rechtlich einwandfrei“.
    Scheinbar hält er es für selbstverständlich, dass etwas, was rechtens ist, auch automatisch legitim ist und nicht kritisiert werden darf. Eine Haltung, die ich schwer nachvollziehbar finde, die mir aber durchaus öfter bei Menschen begegnet, die besonders gerne „juristisch“ argumentieren.

      1. das war zu fix ;)

        Wenn man das anders denkt, kämen wir aber zu Moral oder Ethik Gerichtsbarkeit und ganz ehrlich, davor graust es mit mehr, als vor dem einen oder anderen Massenabmahner.

  8. Unter webmaps.de bietet die GEKA (Geschäftsführer: Herr Biermann) einen Kartenclub an, dem Angehörige von Berufsgruppen aus der Immobilienbranche beitreten können.

    Beworben wird dieser Club mit so Sprüchen wie

    Gehen Sie mit unserem Abmahn-Schutzschild auf Nummer sicher!

    oder

    Sie alle möchten, […] Kartenausschnitten hinterlegen. Das ist oft eine legale Gratwanderung, die nicht selten unangenehme Abmahnungen nach sich zieht.
    Schluss mit der Unsicherheit. Der Kartenclub […] mit integriertem Abmahn-Schutzschild funktioniert sicher und einfach – und das für kleines Geld.

    Einen komischen Beigeschmack hat das für mich ja schon, wenn ich als Kartenmaterial-Massenabmahner (im Sinne von ‚Verschicker vieler Kartenmaterial-Abmahnungen) zugleich mit Abmahn-Schutzschilden gegen Kartenmaterial-Abmahnungen werbe.

  9. Ach wie schön wäre doch die Welt, wenn Leute, die ein Kartenausschnitt auf ihre Seite stellen, darauf hingewiesen werden, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben und die Karte entfernen sollen. Das wäre schön. Etwas Mitmenschlichkeit.
    Stattdessen wird es knallhart. Man schickt lieber gleich Abmahnungen, denn Fehler sollen wohl immer hart bestraft werden. Die Aussagen „Irren ist menschlich“, „Menschen machen Fehler“, „Aus Fehlern lernt man“, haben heute keine Bedeutung mehr.
    Herr Biermann hat wohl noch nie Fehler gemacht, was?

  10. diese Drohung der Euro-Citys AG würde ich einen Zensurversuch nennen und dieses und ähnliches Vorgehen unter Strafe stellen, wenn ich der Gesetzgeber wäre.
    Mit diesen und ähnlichen Drohungen und auch konkreten Abmahnungen ersetzt man Staatszensur durch juristischer „Androhungszensur“.
    maps.google.de wird im Vergleich immer attraktiver.

  11. Lieber Herr Biermann, wenn Sie jetzt schön lieb sind, dann wird es Ihrem Unternehmen nur zuträglich sein. Sie erkennen als Fachmann sicherlich die werbewirksame Relevanz eines guten Willens?

    Erntehelfer helfen gerne.

  12. Das Problem liegt nicht am Urheberrechts selbst, sondern daran dass die Euro-Cities die Dummheit unserer Richter ausnutzt.

    Teil 1: Preis wegen entgangener Lizenzen: Die Euro-Cities setzt hier mehrere 100 Euro an.
    – Begründung 1 ist ihr hoher Arbeitsaufwand. Davon träumt jede Industrie, dass sie die Preise nach dem eigenen Aufwand bemessen kann. Die Euro-Cities arbeitet nach eigenem Bericht fast mit „Papier und Bleistift“. Automatisierungsansätze in Form von Scripten, Bilderkennung u. s .w. sind nicht ansatzweise erkennbar. Tatsächlich gilt: Wer viel Aufwand hat, sollte sich Gedanken machen, diesen nachhaltig durch Automatisierung zu reduzieren.

    – Begründung 2 ist der sog. Marktpreis für Karten. Die vergleichbaren Angebote, die Euro-Cities anführt, sind allesamt Firmen, die entweder auch Hrn. Bierbaum gehören oder dem DuMont-Verlag, zu welchem Hr. Bierbaum offenbar „besondere“ Kontakte unterhält. So etwas nennt man Kartell. Tatsächlich bemisst sich der Preis nach dem, was am Markt erzielt werden kann (GoogleMap, OpenStreetMap sind kostenlos. Selbst ein Grafiker würde eine personalisierte Karte für ca. 200 EUR Einmalpreis zeichnen).

    – Begründung 3 ist die hohe Qualität. Eine Reihe von Stichproben meinerseits bezüglich der Qualität waren geradezu vernichtend. Umgehungs-Strassen, die seit 3 Jahren existieren, fehlen. Linien und Streckenführung des ÖPNV sind auch oft Jahre alt.

    >> Quintessenz: Ein Preis von 10 EUR wäre HEUTE angemessen. Leider lassen sich hier die Gerichte voll über den Tisch ziehen.

    Teil 2: Rechtsanwaltskosten
    Diese sind zwar schon auf 100 EUR gedeckelt worden, sind m. E. aber für die Versendung eines Serienbriefes immer noch deutlich zu hoch.
    – Begründung 1: Bei einem Stundenlohn von 150 EUR und 10 Minuten Aufwand wären ca. 25 EUR angemessen.
    – Begründung 2: Es ist ohnehin nicht einzusehen, warum solche Kosten weitergereicht werden dürfen. Ist es doch der Euro-Cities völlig unbenommen, den Serienbrief, dessen Daten (Anschrift, Bilder) sie ohnehin bereit stellt, auch selbst zu versenden.

    >> Quintessenz: Max. 25 EUR sind angemessen. Auch hier können die Gerichte offenbar simplen Dreisatz nicht.

    Teil 3: Rechtsverfolgungskosten
    Die Euro-Cities stellt hierfür pauschal (ohne Auflistung der Tätigkeiten) 95 EUR in Rechnung, obwohl im LG Berlin, Urteil vom 15.12.2009, Az 15 S 7/09 bereits entschieden wurde, dass diese i. d. R. nicht erstattungsfähig sind.

    >> Quintessenz: Hier ist nichts zu verrechnen. Leider kennt nicht jeder Richter dieses Urteil.

    Im Grunde heißt das: Wenn die Gerichte sich die Arbeit machen würden,
    – den Lizenzpreis durch ein neues Gutachten zu bemessen,
    – den „echten“ Arbeitsaufwand der Rechtsanwälte zu überprüfen
    – und bekannte Urteile kennen würden,
    wäre das, was Euro-Cities bei einer Urheberrechts-Klage bekäme, so gering, dass der Spuk schnell vorbei wäre – und das komplett im Rahmen unserer heutigen Gesetze.

  13. Zusammen mit Rechtsanwalt Trenkler aus Darmstadt streite ich mit der Euro-Cities AG und dem Vorstand Dr. hc BG Biermann seit nunmehr 4 Jahren um die Höhe der Lizenzgebühr. Ich hatte das Copyright übersehen und wurde abgemahnt, zahlte sofort einen angemessenen Betrag von 530,- € und nahm die Karte aus dem Netz. Doch die Firma wollte 1600 € allein für die Karte, summa summarum 2100 €. Seither wird gestritten. Nach einem recht nachvollziehbaren Urteil des Amtsgerichts München war es dem Landgericht München I nicht möglich, die Ausführungen von Rechtsanwalt Trenkler zu berücksichtigen. Herausgekommen ist ein armseliges Urteil: Arm an Erkenntnisgewinn, arm an Mühe um ein gerechtes Urteil, arm an Einsicht in wirtschaftliche Mechanismen und arm an gesundem Menschenverstand. Nachdem die Euro-Cities AG nur geschwärzte Verträge vorlegt, baut das Urteil allein auf einem Gutachten von Liqiu Meng auf, das nicht den Marktwert feststellt, sondern irgendwie die Preisliste der Euro-Cities AG aus dem möglicherweise entstandenen Aufwand für die Karte begründet. Die Stichproben, die zu diesem Ergebnis geführt haben sollen, wurden von Liqiu Meng auch gleich vernichtet. Ich fasse zusammen: Wir haben es mit geschwärzten Verträgen und mit fehlenden Stichproben bei der Beweisführung zu tun! Aber das störte das Landgericht München I wenig.
    Still und ergeben saß Hr. Biermann mit seinen beiden Anwälten Dr. Ulrich Vietmeyer und Stephan Wiedorfer immer wieder im Gerichtssaal, nachdem sie offensichtlich wußten, dass sie das Landgericht auf ihrer Seite hatten.
    Nun liegt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Es bleibt nur zu hoffen, dass es sich der Sache annimmt. Für mich ist der materielle Schaden überschaubar. Für einen Rechtsstaat und eine angeblich „im Namen des Volkes“ urteilende Justiz ist das Urteil des Landgerichts ein Armutszeugnis.

    Letzten Dienstag hatte ich den ersten Termin beim Gerichtsvollzieher, nachdem es das Landgericht München I nicht einmal schaffte, einen seit mehreren Monaten gestellten Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung zu bearbeiten. Eine Erinnerung, die mehrere Wochen vor Abgabe der Vermögensauskunft von Rechtsanwalt Trenkler ans Landgericht München I gesendet wurde, blieb bisher unbeantwortet: Die Sachbearbeiterin befand sich im wohlverdienten Urlaub.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.