Gegen ACTA ins Internet sprechen

Nach der Diskussion über den Artikel „Youtube-Stars gegen ACTA“ hab ich mal als Experiment über ACTA ins Internet rein gesprochen. Mir gefällt ja die schriftliche Form der Meinungsäußerung immer noch lieber, aber da wir Kamera und Equipment haben, werden wir wohl zukünftig etwas mehr damit herum experimentieren.

Aufruf zur Demonstration gegen ACTA (in unter 45 Sekunden)

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Warum man gegen ACTA auf die Straße gehen sollte (in unter 2,5 Minuten erklärt)

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Die Videos sind übrigens vor der Meldung gemacht worden, dass Deutschland vorerst (Betonung liegt auf vorerst) das ACTA-Abkommen nicht unterzeichnet. Aber solange das vorerst extra betont wird, ändert sich nichts an der Lage.

18 Ergänzungen

  1. Boah, bei so Trollen als Kommentatoren tut ihr mir echt leid. Danke für die nimmermüde Arbeit in Sachen Netzpolitik.

  2. Ich finde, dass einfach das selbe wie gegen SOPA gemacht werden sollte um auch wirklich die Aufmerksamkeit zu kriegen, die verdient ist – und zwar Seiten einen (oder zwei?) Tage lang „offline“ stellen. Dass Demonstrationen zu unserer Zeit noch viel bringen bezweifle ich. Zumindest im Vergleich zu den anderen Möglichkeiten. Trotzdem finde ich es toll, dass du dich auch dagegen einsetzt :)

  3. Zeit:
    „So wurde der Widerstand gegen Acta zu einem Freiheitskampf hochstilisiert, obwohl der Wortlaut des Vertrags nichts enthält, was eine Änderung der Gesetze in Deutschland nötig machen würde.“

    Wenn ich als Deutsche etwas getan habe, was in Deutschland zwar keine Straftat ist, aber in einem anderen EU-Land, muss Deutschland mich ausliefern ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls. Auch, wenn ich nur „Verdächtige“ bin !!!

    Nein, es bedarf keiner Änderung deutscher Gesetze, der EU-Haftbefehl reicht völlig aus, um mich ohne große Formalitäten in irgendeinem europäischen Knast zu parken.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
    Der Europنische Haftbefehl (EuHB) ist ein Instrument zur EU-weiten Durchsetzung eines nationalen Haftbefehls, das auf einem Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002[1] beruht. Er vereinfacht und verkürzt die Auslieferung von Straftنtern bzw. Verdنchtigen, da das um Auslieferung ersuchte Land die Rechtmنكigkeit des Haftbefehls grundsنtzlich nicht nachprüfen darf. (…) Der EuHB verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten auch, ihre eigenen Staatsbürger an andere EU-Lنnder auszuliefern,….. (…) Der Rahmenbeschluss nennt 32 Deliktsbereiche wie Betrug, Cyberkriminalitنt, Rassismus oder Nachahmung und Produktpiraterie, bei denen die Auslieferung sogar dann erfolgen muss, wenn die Tat nach dem Recht des ausliefernden Staates gar nicht strafbar ist (Art. 2 Abs. 2.

    Wachsam bleiben !

    Quelle:
    http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/acta-deutschland-ablehnung?commentstart=25#cid-1859990

    1. Soweit es mir bisher bekannt ist, liefert Deutschland seine Staatsbürger nicht aus.
      Wäre nett, wenn sich dazu jemand äußern könnte, der mehr juristische Kompetenz besitzt als ich.

  4. ACTA war heute auch Thema auf Kulturzeit in 3Sat.
    Und das Wort kam tatsächlich in der heute-Sendung vor, mit Bildern.

  5. „Wir stellen Videos ins Internet, um gegen ein Gesetz zu demonstrieren, das Videos aus dem Internet entfernen lassen helfen soll.“

    Ihr ollen Revoluzzer.

  6. Ein „Moratorium“ für die Unterzeichnung von ACTA, das ich nicht lache.
    Die Kombination von ACTA und EUHaftbefehl sehe ich auch dramatisch. Ich würde mich freuen wenn Journalisten diese unheilvolle Kombination für mich in ihrer Auswirkung einmal darstellen könnten.

  7. Hm, Markus, bis AlexTV ist es noch nen weiter Weg :-)
    Bei Interviews hingegen hälst Du Dich sehr gut.

    Schreib man lieber als youtuben, ich lese gern weiterhin Deinen Input.

    Viele Grüße und vielen Dank für Deine viele Zeit für die Gesellschaft
    Jörg

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.