US-Provider planen Warnsystem bei Urheberechtsverletzungen (Update)

In den USA haben die großen Provider AT&T, Verizon, Comcast, Cablevision und Time Warner Cable eine freiwillige Kooperationsvereinbarung mit der Urheberrechtsindustrie geschaffen, um mittels Selbstregulierung ein Warnsystem für Urheberrechtsverletzungen zu schaffen. Kunden der Provider sollen verschiedene (bis zu 5 oder 6) Warnungen erhalten, wenn sie von der Privatpolizei der Urheberrechtsindustrie verdächtigt werden, eine Urheberechtsverletzung begannen zu haben. Nach einigen Warnungen mit einem abgestufen „Bildungsauftrag“ soll es dann konkrete Sanktionen geben, wie z.B. Drosselung der Internetgeschwindigkeit. Ganz toll erscheint auch die Idee, dass man bei wohl bei einer Hotline des Providers anrufen kann, um die eigene mutmaßliche Urheberrechtsverletzung zu diskutieren und sich ein Bildungspaket abzuholen, wie Ars Technica berichtet:

ISPs have agreed to institute „mitigation measures“ (or, as you and I know them, punishments) based on the collected say-so of copyright holders. These measures begin with the fifth or six alert, and they may include „temporary reductions of Internet speeds, redirection to a landing page until the subscriber contacts the ISP to discuss the matter or reviews and responds to some educational information about copyright, or other measures that the ISP may deem necessary to help resolve the matter.“

Klingt irgendwie vertraut? Ganz ähnliche Gedanken haben wir heute gebloggt, als wir über die Gruselwunschliste der Urheberechtsindustrie in Deutschland an die Bundesregierung berichtet haben. Letzteres plant im Rahmen des Wirtschaftsdialoges seit rund zwei Jahren eine ähnliche „freiwillige Kooperation“.

Update: Die EFF arbeitet sich gerade durch die Vereinbarung durch und hat eine erste Einschätzung gebloggt: The Content Industry and ISPs Announce a “Common Framework for Copyright Alerts”: What Does it Mean for Users?

Wenn man von der Privatpolizei verdächtig wird, eine Urheberrechtsveletzung begangen zu haben (auf Basis einer IP, die Fehlerrate ist in Deutschland bekanntlich ziemlich hoch), kann man sogar zum Sonderpreis von 35 Euro eine Überprüfung des Vorwurfs kaufen.

Next, what opportunities does a user have to respond? The materials state that users can, for $35, request an “independent review” on several grounds before a “mitigation measure” is put in place. (It’s unclear whether users have a vehicle to flag errors in response to earlier alerts in hopes of averting later ones.) The grounds for review include a basis to believe that the user was not engaging in infringement, that the account was incorrectly identified, or that “the alleged activity was the result of the unauthorized use of the Subscriber’s account of which the Subscriber was unaware and that the Subscriber could not have reasonably prevented.” (My emphasis.) Notably, the review process specifically states that failure to secure a wireless router will only be accepted once as a defense, a provision with serious consequences for small businesses such as cafes that provide wireless access to customers and individuals with open wifi. Also notable is the fact that users who wish to raise some defenses including fair use must be willing to have their personal information sent to the content owner who provided the underlying report of infringement.

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22 Ergänzungen

  1. Privatpolizei ? Am Ende kommt dann noch ein Privatrecht hinzu dem man vorher via AGB zustimmen muss wenn man einen Vertrag mit diesen Providern abschließt.

    Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, Europa und die USA verwandeln sich schrittweise immer mehr in Oligarchien in denen ein par wenige Großkapitalisten und Halbkorrupte Politiker das Sagen haben.

    Wenn die Eliten sich ihr System so zurecht flicken wie es ihnen gerade passt und den höchsten Profit beschert. Warum soll man sich denn dann noch als Bürger an die Regeln halten. Eben jene Regeln die von der korrupten und Freiheitsfeindlichen Oberschicht eingesetzt wurden. Da das Volk mangels Demokratie ohnehin nichts mitzureden hat bleibt da wohl einfach nur noch die Möglichkeit eben jene Regeln massenweise zu unterlaufen und sich ihnen zu verweigern.

  2. Solch eine Kooperationsvereinbarung wäre hier in Deutschland sogar ein Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation:

    Kunden der Provider sollen verschiedene Warnungen erhalten, wenn sie von der Privatpolizei der Urheberrechtsindustrie verdächtigt werden, eine Urheberechtsverletzung begannen zu haben.

    Solche „Warnungen“ haben wir auch jetzt schon, und zwar in Form von Abmahnungen. Und die verursachen beim Kunden erst einmal hohe Kosten – sei es für die Abmahnung selbst oder für einen Anwalt.

    Die Provider-Warnungen hingegen kosten den Kunden nichts, wenn ich das richtig verstanden habe. Zudem haben sie das Potential, der Abmahnindustrie die ganzen lukrativen Fälle zu entziehen.

    Nach einigen Warnungen mit einem abgestufen “Bildungsauftrag” soll es dann konkrete Sanktionen geben, wie z.B. Drosselung der Internetgeschwindigkeit.

    Wenn die Sanktion komplett durch den Provider vorgenommen wird, kann er zumindest nicht mehr unter Druck gesetzt werden, Kundendaten an die Urheberrechtsindustrie herauszugeben.

    Interessant wäre auch die Frage, ob der Kunde im Falle einer Drosselung darauf bestehen kann, nur noch die Hälfte der Kosten zu zahlen (halber Preis für halbe Leistung). Dann hätte der Provider nämlich gar kein Interesse daran, die Sanktionen allzu gründlich durchzuführen.

    1. 1. Problem einer teilweisen Akzeptanz unter dem Aspekt des geringeren Schadens für den „Copyrigtht-Verstoß“ ist die Akzeptanz der Einführung von „Deep Packet Inspection“ beim Provider.
      Ich bin für ein Verbot von solchen Gerätschaften beim Provider.
      Der Provider (Netzdienstleister) ist kein Exekutivorgan. Er ist nicht zweifelsfrei, die eigenen Interessen durch Maßnahmen der Verkehrsbeschränkung durchsetzen zu wollen. Wenn schon Überwachung sein muss, dann ausschließlich durch Exekutivorgane.
      2. Der Netzdienstleister ist sowohl für den Staatsanwalt zur Erbringung von Beweisen in Strafverfahren ein Zeuge, als auch zur Erbringung von Entlastungsbeweisen für den potentiellen Angeklagten im Strafverfahren. Wie soll diese Rolle einhergehen mit dem Anspruch „Ermittler und Ankläger“ bei Urheberrechtsverstoß ?
      3. Der potentielle Schaden, der durch Urheberrechtsverstoß angeblich entsteht ist höchst fragwürdig. Die Akzeptanz von Maßnahmen die offensichtlich Bürgerrechte unterwandern, können nicht auf Grund fragwürdiger und nicht konkret nachweisbarer Sachverhalte zustande kommen. Unser Grundgesetz ist schon durch das Jugendmediendebakel unter Adenauer schwer geschädigt.

      Kein Eingriff in die freie Meinungsäußerung!!!

      1. das klingt für mich erstmal nicht nach deep packet inspection – die copyright industrie sagt den providern „diese IP hat zu diesem zeitpunkt per filesharing ein geschütztes werk angeboten (wir können nämlich auch filesharing software benutzen)“, und die provider springen. immer wieder über anwälte, gerichte und richter zu gehen ist wahrscheinlich zu mühsam…

  3. Wenn sie sich mal „selbst“ regulieren würden – sie regulieren aber ihre Kunden. Diese halbe Internetgeschwindigkeit könnte man doch wahrscheinlich heute nicht mal mehr kaufen, da würde ich’s doch glatt mit „dann brauch ich auch nichts bezahlen“ probieren…

  4. Das Problem wird sein, dass die Deep Packet Inspections einen total großen Aufwand darstellen, die die Provider sich zunächst einmal bezahlen lassen und das natürlich vom Kunden.
    Danach ist ihnen der Scheiß zu lästig und man bekommt die Warnungen schon dafür, z.B. von Rapidshare ein großes File runterzuladen. Der Effekt ist nämlich, dass man dann schön den Traffic drosseln kann, für den selben Preis …. oder 35 an denen verdienen, die nichts getan haben …

    Und jetzt kommt mir nicht damit, dass würde nie passieren. Bisher wurde eigentlich immer alles in den USA so schlecht, wie es vorher niemand vermuten konnte …

    1. Ach die USA werden das schon richtig machen! Ich musste gerade an ein Interview mit einem US Militär/Geheimdienst/FBI/wasweißich Mann denken, der sinngemäß sagte: „Wir sind die USA, wir gehen immer den richtigen – nachdem wir alle falschen vorher ausprobiert haben.“ ;-)

      1. Nein, korrekt ist: “Geschäftsmodell UrheberUNrechtsverletzungsvermutung”
        Denn es gibt meiner Meinung nach kein mit dem Verstand begreifbares Recht, sich an dem eigenen Schaffen unermesslich zu bereichern!

  5. Das grundlegende Problem ist, dass die Gesetzgebung in Amerika von Lobbyorganisationen einzelner Industrien bzw. auf Basis von privaten Absprachen zwischen verschiedenen Industrien gemacht wird.

    Und genau diese Praxis sogenannter „freiwilliger Vereinbarungen“ wird seit ein paar Jahrzehnten auch in Deutschland verstärkt angestrebt.

    Dabei ändert die Gründung von digitalen Vereinen / Gesellschaften, die noch so ehrenwerte Ziele vertreten mögen, nichts daran, dass dieses Art und Weise der Gesetzgebung auf das Recht des Stärkeren hinausläuft.

    1. Richtig, die Gesetzgebung wird zunehmend von den Oligarchen gemacht. Da hat der einfache Bürger nichts mehr zu melden, mit Demokratie hat das alles nichts mehr zu tun.

  6. Tja, hätten die mal eine Geräteabgabe wie wir Deutschen! Dann hätten die auch die hiesige Rechtssicherheit ;)

    1. Nettes Bildchen.
      Hat ’n Weilchen gedauert, bis ich auf das HSAS gekommen bin (hab als erstes an DEFCON gedacht).
      HSAS ist meiner Meinung nach aber zumindest in der Hinsicht nur bedingt als Vorlage geeignet, als grün und blau nie Verwendung gefunden haben (zumindest laut Wikipedia-Artikel).

  7. Das würde sicherlich zu schönen Rechtsstreiten führen, angefangen mit dem Verlangen eines Nachweises vom Provider über Kündigung der Einzugsermächtigung (und eventuelles Rückbuchen) bis hin zu datenschutzrechtlichen Problemen (nach den sechs Versuchen beim ersten Provider geh ich einfach zum nächsten und er darf die Daten nicht weitergeben?)

    Hoffen wir, dass es nicht soweit kommt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.