EU: Provider sollen „illegalen content“ freiwillig löschen

In einem Kommentar zum Artikel „Korrekturfahne für Frau Wiedemeyer in Brüssel“ schrieb ich gestern beiläufig, dass es neue Unterlagen aus Brüssel gibt, wo klar wird, dass es auf es auf EU-Ebene längst nicht mehr nur um den Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie geht.

Gemeint war allerdings nicht ACTA, sondern ein neuerlicher Vorstoß, Provider [Nachtrag, um Missverständnissen vorzubeugen] Hostern bzw. Anbietern von Webspace[/Nachtrag] zur „freiwilligen“ Löschung von vermeintlich illegalem Content zu bewegen.

Das erste der EDRi zugespielten Paper (PDF) ist inzwischen bei Heise angekommen. Als „illegaler Content“ stehen neben Kinderpornographie auch „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, „Terroraktivitäten (jeglicher Art)“ auf der Liste:

Die jetzt publik gemachten Empfehlungen, die eine Initiative der Kommission auch zum Sperren kinderpornographischer Webseiten offenbar ergänzen sollen, schießen nach Ansicht von Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übers Ziel hinaus. Der geplante Ansatz, dass „angeblich illegale Inhalte ohne gesetzliche Befugnis oder gar Verpflichtung, ohne vorherige Anhörung des Autors des Inhalte und ohne richterliche Prüfung und Anordnung zu löschen“ seien, verstößt nach Ansicht des Juristen „fundamental gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Internet“.

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11 Ergänzungen

  1. »…Provider zur “freiwilligen” Löschung von vermeintlich illegalem Content zu bewegen…«

    Wie freiwillig ist den freiwillig, wenn sich an die Verweigerung der Freiwilligkeit Zwangsmaßnahmen anschließen könnten?

    »…auch “Rassismus und Fremdenfeindlichkeit”…«

    Das kann ja wohl nicht sein, dass nicht mehr über Aussagen der Hälfte unserer Politiker und Wirtschaftsführer berichtet werden darf. ;-)

  2. Ich bitte um Korrektur resp. Aufklärung, aber mir ist nicht gegenwärtig, wie IS-Provider (sic!) über auf Servern lagerndes Material so verfügen könnten, daß sie das Material löschen könnten.

    Ist das nicht vielmehr Angelegenheit der Server-Betreiber, die die Internet-Seiten hosten? (Klar, auch ISP hosten Material, aber nicht jeder Endkunde nutzt auch den Webspace bei seinem ISP.)

    Daß Hosterr/Serverbetreiber auf Zu-/Anruf illegales Material umgehend löschen können und auch faktisch löschen, wissen wir übrigens schon aus der KiPo-Debatte.

  3. Man soll – vermeintlich – illegalen Content freiwillig löschen? Das heisst wenn jemand x belieber der Meinung ist das ein Content nicht passend ist, soll der gelöscht werden? Tolle Idee. Da kann man sich schon mal auf endlose Klagen einstellen. Aber da wird die Politik schon helfen und ein Löschgesetz entwerfen, damit man wieder ein bisschen mehr zensieren kann nach Lust und Laune ahnungsloser Richter.

  4. @Joachim: Sorry, Missverständnis.

    In dem Vorstoß geht es um die (Eigen-)Verantwortlichkeit von Hostern und Serverbetreibern, die „vermutlich rechtswidrigen“ content „freiwillig“ bzw. “ohne richterliche Prüfung und Anordnung”“ löschen sollen.

    Das ist gleich mehrere Level weiter, als Kinderpornographie vom Netz zu nehmen. Übrigens, finde ich, sollte auch das Löschen von KP durch einen Richterspruch abgesichert sein. Persönlich(!) könnte ich aber wohl damit leben, wenn dieser in eindeutigen Fällen nachträglich erfolgt.

    1. @ Jörg-Olaf Schäfers:

      Danke für die Aufklärung.- Ich frage mich, ob Fälle, in denen strafbewehrtes Material auf Servern gehostet wird, nicht schon die AGB des Hosters als rechtl. Grundlage zur Löschung von inkriminiertem Material ausreichen und im Bedarfsfall herangezogen werden.

      Es muß ja einen praktischen Hintergrund haben, warum deutschsprachige Seiten wie http://www.kreuz.net/, die ultrarechtes, sedisvakantistisches, antisemitisches und antiliberales Gedankengut verbreiten, z. B. in den USA und anderswo gehostet werden – und nicht, was naheliegen würde, in D,A,CH bspw.

      Genauso, wie 1-Click-Hoster auf Zuruf urhr. geschütztes und illegal auf ihren Servern gelagertes Material löschen, weil dies u. a. ein Verstoß gegen die AGB darstellt, genauso kann sich m.M.n. auch verständlicherweise ein Hostr verbitten, daß dort anti-demokratisches etc. Material abgelagert wird.

      Auch Redaktionen sind ja verantwortlich für Fremdtexte und behalten sich im Zweifel Nichtveröffentlichung vor.

      Es ist nicht einfach, Parallelen zwischen dem Kommunikationsraum www und dem nicht-digitalen öffentlichen Raum zu ziehen (auch wenn nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist), aber wir sollten aufpassen, daß wir nicht vergessen, daß das www ein öffentlicher Kommunikationsraum ist.

      Je allgemeiner und umfangreicher die Teilnehmerzahl wird, desto mehr wird eine Trennung zwischen Internet und „analoger Welt“ aufgehoben und damit auch ein über Jahre hin etablierter „Sonderstatus“ immer weniger plausibel begründbar.

      Wachsamkeit ist zwar immer notwendig, um eine funktionierende Demokratie aufrechtzuerhalten, jedoch sollte man auch weniger reflexhaft Orwellsche Szenarien und Absichten hinter verschiedenen Gesetzesinitiativen vermuten.

      In den kommenden 10 Jahren wird sich einiges im Netz noch verändern; nach den ersten Siedler ist nun eine zweite Generation aufgebrochen, das Mutterland schickt Bürokraten, Landvermesser und die Handelsgesellschaften entdecken die Ressourcen und wollen sie ausbeuten. „Paradise lost“ – natürlich in gewisser Weise, aber das ist auch der Lauf der Geschichte, die „Neue Welt“ verliert im Laufe der Zeit das „Neue“ und eine vom alten geprägte, aber auch andere Kultur entsteht.

      Je selbstvertändlicher der web wird, je mehr es in der Mitte der Gesellschaft „ankommt“ und seinen festen Platz als Kommunikationsraum etabliert, desto „domestizierter“ und „vergesellschafteter“ und „kultivierter“ (im Sinne einer Kultivierung von Pflanzen) wird es denn auch.

  5. Das Problem ist doch wieder einmal, daß damit dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet wird.

    Es hat seinen Grund, warum bisher in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern sehr hohe rechtliche Anforderungen gestellt werden an die Möglichkeit des Ausspruchs eines Verbreitungsverbots und der Unterbindung von Schriften (sofern sie nicht a priori illegal sind wie Kinderpornografie oder in Deutschland NS-Propaganda), und warum in der Regel dazu eine richterliche Anordnung oder ein Gerichtsurteil vorliegen muß.

    Sicher, man darf nicht die Augen davor verschließen, daß es offenkundig illegale Inhalte im Netz gibt, die dort nix zu suchen haben. Aber ich möchte nicht in einem Land leben wo die Provider zur generellen Selbstzensur ermuntert werden, oder wo die Frage was illegal ist und was nicht am Ende von Herrn Ziercke entschieden wird.

    Eigentlich ist es ein unglaublicher Affront, ausgerechnet im Angesicht der europäischen und auch der deutschen Geschichte, in der Informations- und Meinungsfreiheit schon oft genug mit Füßen getreten wurde, solche Forderungen aufzustellen.

    Und es zeigt die Heuchelei der Sperren-Befürworter. Genau wie letzten Sommer in Deutschland, zeigen sich jetzt auch auf europäischer Ebene „Begehrlichkeiten“, Internetnutzern willkürlich Informationen vorenthalten zu können… natürlich angeblich ganz mit dem ehrbaren Ansinnen, gegen Kinderpornografie und meinetwegen jetzt auch noch Rassismus vorzugehen. Beides ist zwar für sich genommen nowendig, aber es zeigt sich wieder einmal was für ein schmaler Grat das alles ist, und daß die Sperren und „einfachen“ Löschbestimmungen, wenn man sie erst einmal implementiert hätte, zu einem absoluten Dammbruch in den Bürgerrechten und der Demokratie in Europa führen würden. Denn daß die dann geschaffenen Werkzeuge nicht auch auf einfach nur „unliebsame“ Inhalte angewendet werden, das glaubt doch kein Mensch.

  6. @Joachim: Ich habe bei einem Löschvorbehalt via AGB einfach prinzipielle Bauchschmerzen (Nein, nicht bei Kinderpornographie. Muss man das tatsächlich erwähnen? Nun, offenbar schon). Ein Hoster sollte als Dienstleister grundsätzlich keine Inhalte bewerten (müssen).

    Bei One-Klick-Hostern sieht man zum Teil bereits, wie Inhalte auf bloßen Zuruf vorschnell gelöscht wird. Mir wäre lieber, wenn ein Hoster bei kritischen Inhalten zunächst eine juristische Klärung abwartet und nicht bereits bei einem Verdacht dem eigenen Kunden in den Rücken fällt. Wir sind sonst tatsächlich schnell mittendrin in einer Zensurdebatte.*

    Wie weit hier eine Störerhaftung greift, habe ich heute Nachmittag bereits auf einer Mailingliste gefragt. Da steht die Antwort noch aus.

    *kreuz.net ist da vielleicht ein gutes Beispiel. Ich kenne die Seite nicht im Detail, würde deiner Einschätzung aber zustimmen. Nach deutschem Recht könnte sie also strafrechtlich kritisch sein, in den USA hat man bzgl. Meinungsfreiheit bekanntlich andere Kriterien. Und nun?

    Ich finde: Solange eine solche Seite in einem Land, das wir sonst als rechtsstaatlich achten, legal veröffentlicht werden darf, sollte sie auch in Deutschland abrufbar sein. Unsere Gesellschaft muss sowas aushalten, so ekelhaft eine solche Seite im Einzelfall auch sein mag. Eine Sperre oder einen Löschversuch fände ich deutlich problematischer.

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