Die Bürgerrechtsfallen beim SWIFT-Abkommen

Der EU-Rat hat gestern das SWIFT-Abkommen zum Finanzdaten-Austausch mit den USA abgesegnet. Für den 7. Juli ist eine Abstimmung im Europaparlament vorgesehen. Hier gibt es derzeit eine Mehrheit für das Abkommen, weil nur noch Linke und Grüne dagegen sind. Es wäre aber aus Bürgerrechtssicht gut, wenn eine Mehrheit gegen das SWIFT-Abkommen (Hier ist das Dokument mit Stand vom 18.6.2010, sollte Endversion sein – und hier ist die Erklärung des EU-Rates dazu mit Stand vom 24.06.2010) stimmen würde, weil es immer noch einige kritische Punkte in dem neu verhandelten Abkommen gibt. Insofern wundere ich mich etwas, dass Sozialdemokraten und Liberale die Verhandlungen als einen Erfolg für Bürgerrechte verkaufen wollen.

Das sind die Bürgerrechtsfallen im aktuellen SWIFT-Abkommen:

  • Eine großflächige Datenabfrage argloser EU-Bürger ist nach wie vor systematisch impliziert (die Passage “so eng gesehen wie möglich” (tailored as narrowly as possibly) ist ein Witz, da sie Daten nur nach ein paar wenigen Kriterien filtern können, wie z.B. Land und Tag).
  • Daten werden noch immer fünf Jahre lang gespeichert (wahrscheinlich ein Verstoß gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010)
  • Es gibt kein klar festgelegtes Ablaufdatum oder eine klare Regelung über die Verwendung von innereuropäischen Daten. Die Klausel “die EU soll prüfen, ob das Abkommen zu verlängern ist” (EU shall consider whether to renew the agreement), falls nach 5 Jahren keine innereuropäischen Daten entnommen werden, ist ein Witz, da die Periode automatisch für ein weiteres Jahr verlängert wird, wenn nichts passiert. Es sollte also nicht erneuert werden, sondern aktiv zum Abschluss kommen.
  • Es gibt keine verbindliche Rechtshilfe. Die US-Regierung garantiert eine gleiche Behandlung von EU-Bürgern (mit US-Bürgern) in administrativen Arbeitsverfahren, was aber noch immer ein Loch hinsichtlich der juristischen Rechtshilfe darstellt, da die Klauseln des US Privacy Acts nur für US-Bürger und Bürger mit Aufenthaltsgenehmingung (legal residents) gelten. Das Abkommen beinhaltet nicht die Veränderung von US-Rechten hier in Europa.
  • Die Rolle von Europol ist auf mehreren Ebenen ein großes Chaos:
      a) Europol soll die Anfragen von Daten von Seiten der US autorisieren. Dies weicht von der Forderung des Europäischen Parlaments im Beschluss vom Mai 2010 ab, dass die juristische Autorität in den Händen des EP liegen solle.
      b) Europol hat jetzt auch die Möglichkeit, Daten der USA zu durchsuchen, was jeglichen Anreiz, die Menge an Datenaustausch möglichst niedrig zu halten, von vorne herein eliminiert.
      c) England, Irland und Dänemark haben eine Ausweichklausel bei Europol. Wenn sie also hier nicht teilnehmen, wird das gesamte Abkommen auf deren Grund und Boden (“Territory”) nicht gelten. Es ist gänzlich unklar, was dies bedeutet: Kann SWIFT (mit Sitz in Belgien und Servern in Holland und der Schweiz) noch Daten weiterleiten, auch wenn diese Bürger jener drei Staaten betreffen? Passiert die Autorisierung der Weiterleitung mit oder ohne Zustimmung von Europol? Wer wäre für die Autorisierung zuständig, im Falle dass Europol hier nicht zuständig wäre?
      d) Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Abkommen erweitert das Mandat Europols und könnte daher als “Lisabonisierung” der Agentur gewertet werden – ein Prozess der natürlich nach normalen legislativen Prozeduren geschehen sollte, und nicht nach einem einfachen “Ja” oder “Nein”. Die Erklärungen des Rats im Anhang (“no lisabonization”) sind nicht wirklich überzeugend. Dies könnte eine juristische Herausforderung darstellen, und viele versuchen derzeit zu verstehen, wie dies funktionieren könnte.
  • Das grundlegende Problem der Verhältnismäßigkeit ist nach wie vor offen: Es reicht nicht aus, die Daten nur als hilfreiche Mittel für Polizei und Geheimdienste zu betrachten, um den massiven Austausch von Daten zu legitimieren. Im Gegensatz dazu müsste es faktenbasierte Anhaltspunkte geben, die eine direkte und unmittelbare Bedrohung auf das Leben der Menschen oder die Existenz des Staates aufweisen würden, und welche nicht mit weniger einschneidenden oder drastischen Mitteln bekämpft werden könnte. Ein generelles Risiko vor terroristischen Angriffen reicht nicht aus, um unsere Bürgerrechte aufzugeben.

    Fragt Eure Abgeordneten aus der FDP und SPD, ob ihnen diese Punkte bewusst sind und ob sie im Sinne einer bürgerrechtsorientierten Politik nicht doch dagegen stimmen wollen.

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    17 Ergänzungen

    1. Alles richtig und zudem offensichtlich.
      Danke, daß ihr den „europäischen Beamten [, der] vor Ort in den USA jeden Datenzugriff kontrollieren und gegebenenfalls blockieren können“ soll, nicht erwähnt habt. Da muss ich jedes Mal so laut auflachen, daß mich Umstehende ganz komisch ansehen.

      Ich wäre euch und da v. a. Ralf Bendrath zutiefst verbunden, wenn ihr mal bei Alexander Alvaro, zu dem wohl Ralf semi-engen Kontakt hat, nachfragen würdet, wieso er bitte davon spricht, daß das „Europäische Parlament beim neuen SWIFT-Abkommen einen Durchbruch erzielt“ habe und worin dieser bestehen soll.

      Substanziell hat sich doch keine der EP-Forderungen im neuen Abkommen niedergeschlagen.
      Es gibt weiter mehr oder weniger anlasslosen bulk-data-Transfer und eine praktisch nicht zu überprüfende Nutzung, Weitergabe und Speicherung in den USA.
      Die vermeintlichen Einspruchmöglichkeiten der EU-Bürger sind ein schlechter Scherz und als icing on top of the shit-cake wird dem Kritiker noch dargereicht, daß dieser Wahnsinn nur temporär sei, bis die EU ihr eigenes Screening-System aufgebaut hat.
      Bis dahin spielt plötzlich auch noch Europol mit, die bisher eigentlich leer ausgingen.

      Wo also ist auch nur irgendein ernsthafter Zugewinn an irgendetwas positivem?

      Auf meinen Tweet

      Wundere mich sehr über @AlexAlvaro Aussagen („Durchbruch“) hier http://ct.de/-1028859 angesichts seiner letzten Tweets zu #SWIFT.
      https://twitter.com/scanlines/statuses/16939585107

      kam leider nur die IMO nichtssagende Antwort

      „Das liegt daran, dass wir nahezu rund um die Uhr verhandelt haben und am Do gegen 14h tatsächlich zu einem Kompromiss kamen.“
      https://twitter.com/AlexAlvaro/statuses/17192875588

      Er hat sich während der gesamten Verhandlung aber als extrem skeptisch, geradezu wütend und unnachgiebig gezeigt – bis extrem kurz vor dem vermeintlichen „Durchbruch“.

      Was ist denn da bitte gelaufen, denn die nun verkündeten „Verbesserungen“ sind ja nun wirklich keine, die einen solchen Kritiker befriedigen könnten.

      1. @scanlines: Mit Alvaro habe ich auch nicht so viel zu tun, und zwischen den verschiedenen Fraktionen erzählt man sich nicht gerade die Insider-Versionen. Aber fragt ihn doch einfach selber. Kontaktdaten stehen auf , er ist auch bei abgeordnetenwatch.de.

        In den Pressemitteilungen von Liberalen und Sozialdemokraten wird immer wieder auf den EU-Beamten verwiesen, der in Washington die Datenabfragen überwachen soll. Das sei „historisch“. Irgendwie haben die damit ja auch recht, ich hätte auch gerne einen Vertreter von Peter Schaar bei Google sitzen, wenn die auf meine Daten zugreifen. Leider gibt es eben noch zig andere Probleme mit dem Abkommen, die Markus ja aufgelistet hat.

    2. „…, dass Sozuialdemokraten und Liberale …“
      ich glaube, das heißt „Suizidaldemokraten“; aber warum sollten die nicht auch singen: „In meiner Badewanne brauch ich keinen Fallschirm, …“

      This bestride, naja, sogar das Captcha passt

    3. Es geht nicht um Datenschutz und Individualrechte, sondern um Finanzmarktmanipulationgefahren und Wirtschaftsspionage.

      Gegenleistung?

      Es ist mir nicht klar:
      1. Warum Daten nicht in Europa ausgewertet werden können
      2. Welche Sanktionen einschliessliche strafrechtlicher Sanktionen im Falle eines Bruchs der Zweckbindung in den USA drohen
      3. Welcher Klassifikation die Daten unterliegen.
      4. Welche Sicherheitsvorkehrungen bei der Übermittlung ergriffen werden.
      5. Welche Regelungen für Sicherheitskopien gelten.
      6. Was bedeutet: „This Agreement shall not create or confer any right or benefit on any person or entity, private or public. Each Party shall ensure that the provisions of this Agreement are properly implemented.“
      7. Können alle Bürger unter Artikel 16 die Ausnahme fordern?

    4. Mailadressen Sozis, Alde, Grüne, Linke; nur mit ,+ Leerzeichen getrennt; die Konservativen habe ich noch nicht geschafft. Hoffen wir, daß da jetzt nicht wieder Absatzmarken reinkommen …

      Sozialisten

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    5. Hat jemand Lust, gemeinsam auf einem Pad einen Musterbrief zu verfassen? Verabredung per Twitter-DM? Stichworte würden reichen, das in-Form-schreiben kann ich gern übernehmen.

      Der letzte zu EU-Richtlinie 2006/24/EG / AWatch ging weg wie warme Semmeln. Ich glaube, so etwas ist ein sinnvolles Angebot.

    6. allein die überschrift des artikels ist völlig falsch. wo sind denn bei swift bürgerrechte integriert? keine, also kann es auch keine fallen dafür geben.

      aber in zeiten, wo durch menschrechtsartikel der grossen EU 120 hochkriminelle vergewaltiger und straftäter frei kommen, aber bei ACTA für das raubkopiermorden von ice age 2 gefängnis angedroht wird, kann man wirklich nicht mehr als den kopf schütteln über so viel dummheit.

    Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.