Das Landgericht Köln hat heute eine Klage von Facebook gegen StudiVZ abgewiesen . Facebook hatte das deutsche Copycat verklagt, weil die angeblich den Quellcode sowie das Design kopiert haben. Die Sache mit dem Quellcode war wohl so schlecht begründet, dass die Kölner Richter es nicht für nötig hielten, dafür überhaupt Sachverständige heranzuziehen. Zu der Design-Sache hatte ich schon früher hier kommentiert:
Wer sich über die Facebook-vs-StudiVZ-Klage freut, ist auch für Patente auf Software und Businessmodels. Wenn das Kopieren von “Look & Feel” satisfaktionsfähig wären, dann hätten wir heute weder Windows noch Mac OSX noch Linux, weil irgendwer bei XeroxParc mal die Idee mit Fenstern und Maussteuerung hatte. Und “Features & Services” (also: Freundeslisten, Profile, den ganzen Kram halt) von Social-Networking-Plattformen heute noch abzumahnen ist ungefähr so dreist wie eine Klage wegen Benutzung von HTML.
Auch wenn man StudiVZ nicht mögen muss: Die Entscheidung ist daher richtig.
Weitere Klagen sind noch in Kalifornien und in Stuttgart anhängig, die Sache ist also noch lange nicht ausgestanden. Mehr Hintergrund gibt es bei Web 2.0 & Recht (update:) und bei heise.