Das Bundesinnenministerium hat eine Satire-Seite zu Netzsperren sperren lassen. Der Betreiber der Webseite Pantoffelpunk-Blog berichtet, dass seine Satire-Seite aus dem Netz genommen wurde. Noch ist relativ unklar, was genau die Argumentation des Bundesinnenministeriums oder des Hosters sein könnte, denn es ist unklar, wer dahinter steckt. Vermutet wird die Verwendung des BMI-Logos/CI. Wie das ganze rechtlich einzuordnen ist, schreibt Telemedicus: BMI lässt Satire-Webseite sperren?
Unterstellt, dass diese Darstellung so stimmt, wäre das schon ein interessanter Vorgang. Indem das Ministerium Druck auf den Hoster ausübt, überträgt es diesem nämlich auch das Klagerisiko. Denn wenn die Sperrung nicht durch das Ministerium, sondern durch den Hoster „auf freiwilliger Basis“ geschieht, kann sich der Betroffene nur mit einer Klage gegen seinen Hoster wehren. Gewisse Parallelen zu Kinderporno-Netzsperren und dem Versuch, diese vertraglich zu regeln, drängen sich auf. Gleichzeitig sitzt der Hoster in einer Zwickmühle: Riskiert er staatliche Repressionen, die unter Umständen unbeteiligte Kunden mit hineinziehen und seinen Ruf schädigen können oder beugt er sich der – möglicherweise haltlosen – Einflussnahme des Ministeriums?
Der Staat umgeht damit die rechtsstaatliche Überprüfung seines Handelns. Er muss gar nicht mehr selbst in Grundrechte eingreifen, das besorgen schon andere für ihn. Zum Teil sogar die Grundrechtsträger selbst, die ihre Grundrechte freiwillig nicht mehr ausüben, um eventuelle Repressionen – die noch nicht einmal sicher drohen, sondern nur im Raum stehen – zu vermeiden. Denn wer wird sich jetzt schon noch trauen, eine Satire-Webseite über das BMI ins Netz zu stellen? Warten wir ab, wie sich der Fall entwickelt. Ein ungünstigerer Zeitpunkt, um auf diese Art gegen unliebsame Webseiten im Internet vorzugehen, wäre aber aus Sicht des BMI kaum denkbar. Denn bisher hatten vor allem Familien‑, Justiz- und Wirtschaftsministerium den schwarzen Peter der Netzsperren am Hals. Mit einer solchen Sperrung würde sich das Innenministerium ganz schnell mit in diese Reihe profilieren.
Mal schauen, wie die Geschichte weiter geht und was da dran ist. Noch ist komplett unklar, ob der Hoster einfach die Webseite gelöscht hat oder die Geschichte vom BMI ausging.
Update: Der Hoster hat zu dem Fall Stellung bezogen: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der „BMI-Sperrseite“.
Die auf der betreffenden Domain bis zum 12.05.2009 einsehbare Webseite ahmte den Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern nach. Die Art und Weise der Gestaltung der Webseite, insbesondere unter Verwendung des Logos des Ministeriums und des Bundesadlers, führten zu einer auf den ersten Blick für Besucher der betreffenden Webseite nicht zwangsläufig als Satire zu identifizierenden Darstellung. Daneben waren auch die Verlinkungen der Webseite so gestaltet, dass sie auf die Seiten des „echten“ Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern verwiesen. Die sich damit insgesamt ergebende Gefahr der Herkunftstäuschung muss die Bundesrepublik ebenso wenig hinnehmen wie jede andere Person. Aufgrund des damit einhergehenden offensichtlichen Rechtsverstoßes, der sich in diesem Fall insbesondere auch auf das mit Bußgeld bedrohte Verbot der Verwendung von Abzeichen des Bundes (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) stützt, waren wir als Provider nach Kenntniserlangung durch die schriftlich erfolgte Aufforderung des Bundesverwaltungsamtes gezwungen, den betreffenden Internetauftritt umgehend zu sperren und vorübergehend aus dem Netz zu nehmen.

