BMI lässt Satire-Webseite sperren? (Update)

Das Bundesinnenministerium hat eine Satire-Seite zu Netzsperren sperren lassen. Der Betreiber der Webseite Pantoffelpunk-Blog berichtet, dass seine Satire-Seite aus dem Netz genommen wurde. Noch ist relativ unklar, was genau die Argumentation des Bundesinnenministeriums oder des Hosters sein könnte, denn es ist unklar, wer dahinter steckt. Vermutet wird die Verwendung des BMI-Logos/CI. Wie das ganze rechtlich einzuordnen ist, schreibt Telemedicus: BMI lässt Satire-Webseite sperren?

Unterstellt, dass diese Darstellung so stimmt, wäre das schon ein interessanter Vorgang. Indem das Ministerium Druck auf den Hoster ausübt, überträgt es diesem nämlich auch das Klagerisiko. Denn wenn die Sperrung nicht durch das Ministerium, sondern durch den Hoster „auf freiwilliger Basis“ geschieht, kann sich der Betroffene nur mit einer Klage gegen seinen Hoster wehren. Gewisse Parallelen zu Kinderporno-Netzsperren und dem Versuch, diese vertraglich zu regeln, drängen sich auf. Gleichzeitig sitzt der Hoster in einer Zwickmühle: Riskiert er staatliche Repressionen, die unter Umständen unbeteiligte Kunden mit hineinziehen und seinen Ruf schädigen können oder beugt er sich der – möglicherweise haltlosen – Einflussnahme des Ministeriums?

Der Staat umgeht damit die rechtsstaatliche Überprüfung seines Handelns. Er muss gar nicht mehr selbst in Grundrechte eingreifen, das besorgen schon andere für ihn. Zum Teil sogar die Grundrechtsträger selbst, die ihre Grundrechte freiwillig nicht mehr ausüben, um eventuelle Repressionen – die noch nicht einmal sicher drohen, sondern nur im Raum stehen – zu vermeiden. Denn wer wird sich jetzt schon noch trauen, eine Satire-Webseite über das BMI ins Netz zu stellen? Warten wir ab, wie sich der Fall entwickelt. Ein ungünstigerer Zeitpunkt, um auf diese Art gegen unliebsame Webseiten im Internet vorzugehen, wäre aber aus Sicht des BMI kaum denkbar. Denn bisher hatten vor allem Familien-, Justiz- und Wirtschaftsministerium den schwarzen Peter der Netzsperren am Hals. Mit einer solchen Sperrung würde sich das Innenministerium ganz schnell mit in diese Reihe profilieren.

Mal schauen, wie die Geschichte weiter geht und was da dran ist. Noch ist komplett unklar, ob der Hoster einfach die Webseite gelöscht hat oder die Geschichte vom BMI ausging.

Update: Der Hoster hat zu dem Fall Stellung bezogen: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der „BMI-Sperrseite“.

Die auf der betreffenden Domain bis zum 12.05.2009 einsehbare Webseite ahmte den Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern nach. Die Art und Weise der Gestaltung der Webseite, insbesondere unter Verwendung des Logos des Ministeriums und des Bundesadlers, führten zu einer auf den ersten Blick für Besucher der betreffenden Webseite nicht zwangsläufig als Satire zu identifizierenden Darstellung. Daneben waren auch die Verlinkungen der Webseite so gestaltet, dass sie auf die Seiten des „echten“ Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern verwiesen. Die sich damit insgesamt ergebende Gefahr der Herkunftstäuschung muss die Bundesrepublik ebenso wenig hinnehmen wie jede andere Person. Aufgrund des damit einhergehenden offensichtlichen Rechtsverstoßes, der sich in diesem Fall insbesondere auch auf das mit Bußgeld bedrohte Verbot der Verwendung von Abzeichen des Bundes (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) stützt, waren wir als Provider nach Kenntniserlangung durch die schriftlich erfolgte Aufforderung des Bundesverwaltungsamtes gezwungen, den betreffenden Internetauftritt umgehend zu sperren und vorübergehend aus dem Netz zu nehmen.

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50 Ergänzungen

  1. Wenn die Internetsperren erst installiert sind, werden kritische Seiten viel eleganter und unauffälliger aus dem Verkehr gezogen. Kommt dann noch ein Verbot der Umgehung von DNS-Sperren hinzu-die 2009 wiedergewählte große Koalition wirds richten- ist Kritik ausgeschaltet, weil jede Kritik dann Kinderpornographie ist.

  2. Ob es tatsächlich das BMI war, das die Sperre veranlasst war, steht nicht zu 100% fest! Der Hoster soll das angedeutet haben, aber Details sind noch unklar. Zumindest sind diese Infos mit höchster Vorsicht zu genießen.

  3. zumindest sind sie sehr begabt sich selbst ein Grab zu schauen. Danke für noch mehr Argumentationsmaterial zur Aufklärung und deutlich machen!

  4. Danke an @Adrian. Hab das nochmal konkretisiert, dass nicht genau feststeht, ob das BMI dahinter steckt.

  5. @Dirk: Die andere Seite scheint aber nicht Satire zu betreffen, sondern wohl Volksverhetzung. Ich kann das gerade nicht recherchieren, irgendwie stürzt mein Browser immer beim Aufruf von Google-Cache Seiten in der Sache ab.

  6. Das Bundesinnenministerium hat eine Satire-Seite zu Netzsperren sperren lassen. Das berichtet zumindest der Betreiber der Webseite Pantoffelpunk-Blog.

    Nein, das berichte ich so eben nicht, das wird mir nur allenthalben in den Mund gelegt. Ich wiederhole merhfach: Ich weiß es nicht, weder der hoster noch das BMI haben bisher auf Anfragen reagiert. Fakt ist, dass ich eine frislose Kündigung erhalten habe, die seite für 4 Stunden offline war, der Hoster mir mitgeteilt hat, dass das BMI ein Schreiben geschickt hat und die Domain (nicht die seite) nach meiner Versicherung wieder online war.

  7. @Dirk: Vor allem ist das ein ganz anderes Problem. Bei dem Link, den du gepostet hast, wurde die Seite anscheinend auf Basis eines Gerichtsbeschlusses abgeschaltet. Ob das nun begründet war oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber in diesem Fall hat der Betreiber wenigstens die *Chanche* sich gegen die Sperrung dem Staat gegenüber zur Wehr zu setzen.

    Im Fall vom Pantoffelpunk hat der Staat – möglicherweise – die gesamte Verantwortung auf den Hoster übertragen und sich damit geschickt aus der Affäre gezogen. Dieses Vorgehen wäre schon deshalb sehr kritisch zu sehen – unabhängig davon, ob die Satire jetzt zulässig war oder nicht.

  8. Solange man sich nicht erklärt, sollte man die Webseite wieder ins Internet stellen und auch spiegeln.
    Ansonsten sollte man in China, Russland, Chile, Kanada oder Mexiko versuchen den ein oder anderen Server anzumieten und dort diese Webseite im Ausland weiter zu betreiben.
    Freie Meinungsäußerung kann nicht verboten werden.
    Das ist nicht erlaubt.

  9. oh, guten morgen ihr trottel! in deutschland werden tagtäglich seiten gesperrt und wohnungen durchsucht, dass ist nichts neues. nur hat es bisher niemanden interessiert. ihr blöden arschlöcher.

  10. »…ihr blöden arschlöcher…«

    @desp: Hey, woher kennst Du mich? ;-)
    Wenn Du vielleicht noch ein paar konstruktive Argumente oder Anmerkungen hast, die wir noch nicht kennen – immer her damit.

  11. »…ihr blöden arschlöcher…«

    Recht hat er schon, auch wenn er sich nicht sonderlich gepflegt ausdrückt.

    Ich hatte kurz die Idee ob es sich nicht um einen gewöhnlichen AGB-Verstoß gehandelt haben könnte, aber erstens hat sich der Autor hier wohl selbst dazu geäußert und eine Verwicklung mit em BMI bestätigt (allerdings nicht deren Inhalt) und zweitens während solcherlei einschränkende AGBs wohl ungültig und somit ein Kündigungsgrund auf Seiten des Kunden.

  12. Ich bitte, mich jetzt nicht falsch zu verstehen. Auch ich sehe es sehr kritisch, dass eine Satireseite vom Netz genommen wird.
    Allerdings sehe ich die Argumentation „Es könnte nicht sein, dass der Provider angeschrieben wird und die Seite daraufhin vom Netz genommen wird“ eher kritisch. Denn es ist im Grunde genommen genau das, was Gegner der Internetsperren (zu denen ich mich auch zähle) als Alternative fordern und was Carechild vorgemacht hat. Nur das der Grund bzw. Straftatbestand zum Abschalten ein anderer ist.
    Diesen Grund sollte man kritisieren und das dadurch wirklich freie Meinungsäußerung unterdrückt wird. Andererseits ist das ganze eher als Steilvorlage zu sehen, denn anscheinend ist es ja recht einfach Server vom Netz zu nehmen. Fragt sich nur, warum das bei den bekannten Kiposervern nicht gemacht wird.

  13. Gut man kann dieser Ansicht schon sein.
    Die Seite sah schon ziemlich der des BMI ähnlich. Man muss sie halt etwas umgestalten, dann dürfte es aber keine Probleme mehr geben.
    Ich denke das ist auch eine gute Lehre für andere Projekte.

  14. „Aufgrund des damit einhergehenden offensichtlichen Rechtsverstoßes, der sich in diesem Fall insbesondere auch auf das mit Bußgeld bedrohte Verbot der Verwendung von Abzeichen des Bundes (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) stützt, waren wir als Provider nach Kenntniserlangung durch die schriftlich erfolgte Aufforderung des Bundesverwaltungsamtes gezwungen, den betreffenden Internetauftritt umgehend zu sperren und vorübergehend aus dem Netz zu nehmen.“

    interessant, dass genau dies bei kinderpornographie nicht zu gehen scheint.

    der grund ist nachvollziehbar, vielleicht kann der pantoffelpunk sich ja mal an eine überarbeitung (sprich: veränderung von logo und bundesadler) machen.
    denn die seite selber sah der original seite (wie man auf dem vergleichsbild http://blog.pantoffelpunk.de/zermatschtes/wie-das-mit-pifobiz-lief sehen kann) ja nicht so ähnlich.
    maximal noch das bild des herrn schäuble ;)

  15. @29, @31: Nein, Satire darf das! Satire darf viel, auch wenn es den Opfern des Spottes weh tut. Die Verwendung von Logos und Markenzeichen, die Nachahmung von Werbung oder Webseiten ist auch dann in Ordnung, wenn es einen zweiten Blick benötigt, Satire als solche zu erkennen.

    Der einzige saubere Weg des Providers wäre gewesen, dem Staat nahezulegen, zuerst eine EV gegen den Domaininhaber zu erwirken. Erst wenn dieser der EV nicht schnell genug nachkommt, ist der Provider in der Haftung und kann ggf. die Domain „suspendieren“. Ob ein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliegt oder nicht, hat nicht der Provider zu beurteilen, sondern ein Gericht. Wenn das BMI den kurzen Dienstweg wählen möchte, ist nicht der Provider mit Hausdurchsuchung zu bedrohen, sondern der Domaininhaber zu kontaktieren. Punkt.

  16. @M: Hast Du für die Thesen Deines ersten Absatzes irgendwelche rechtsverbindlichen Quellen oder Referenzurteile … das finde ich hochinteressant und es würfe (werfte? würfte?) ein ganz anderes Licht auf die Sache.

  17. Was ich die Härte an der Sperrseite des BMI finde, ist dass die dort rotzfrech aussprechen, dass Seiten die „kritische Anmerkungen zur Politik der Regierung“ enthalten, potentiell auf der Sperrliste für -ursprünglich- Kinderpornographie stehen. Damit wird doch frei ausgesprochen, dass die Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung bei unserer Regierung ein Dorn im Auge ist.
    Ich glaube noch ein Bisschen und es ist wieder Zeit für unser Recht auf die Straße zu gehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.