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Verbraucherinformationsgesetz in Bayern

Bayrische Behörden halten wohl nicht viel vom Verbraucherinformationsgesetz, wie Focus.de berichtet: 500 Euro für keine Auskunft. Die Organisation Foodwatch hatte beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vier Fragen rund um Gammel-Käse aus Italien eingereicht. In einer Antwort erklärte das Amt, in einer Frage nicht zuständig zu sein und die anderen drei Fragen nicht…

  • Markus Beckedahl

Bayrische Behörden halten wohl nicht viel vom Verbraucherinformationsgesetz, wie Focus.de berichtet: 500 Euro für keine Auskunft. Die Organisation Foodwatch hatte beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vier Fragen rund um Gammel-Käse aus Italien eingereicht. In einer Antwort erklärte das Amt, in einer Frage nicht zuständig zu sein und die anderen drei Fragen nicht zu beantworten. Für die Anfrage soll Foodwatch jetzt laut „förmlichen Ablehnungsbescheid“ eine Gebühr zwischen 300 – 500 Euro zahlen. Aber den Preis kann man drücken, wenn man die Anfrage gleich zurückzieht.

Das ist gelebter Verbraucherschutz in Bayern und die Regierung kann man dort demnächst abwählen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „Verbraucherinformationsgesetz in Bayern“


  1. Me&Myself

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    500€ für keine Informationen? Das hält doch dann zukünftige jegliche Anfragen zurück… Welcher Spinner hat sich denn sowas ausgedacht?! Und sowas soll dann noch ‚legal’ sein?

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