Pressekonferenz zur Vorratsdatenspeicherung

Gerade war ich in der Bundespressekonferenz, wo Justizministerin Brigitte Zypries u.a. den Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung vorstellte. Da wird es noch einige Berichterstattung geben, eine grosse Anzahl an Fernsehsendern war da für die einminütige Statement-Zusammenfassung, aber auch Heise und Telepolis. Ich konzentriere mich jetzt nur mal auf meien Mitschriften zur Vorratsdatenspeicherung. Das andere war mir zuviel Neuordnung Strafgesetzordnung und dementsprechende juristische Sprache, um auf die schnelle alles mitzutippen. Das ist jetzt alles Mitschrift und ich bemühe mich weitgehend alles richtig wiedre zugeben. Sollte man aber mal mit den Phoenix-Pressekonferenz abgleichen, die hoffentlich jemand aufzeichnet.

Zypries: Die Vorratsdatenspeicherung sei ja eine Regelung, die schon lange in der Diskussion sei. Da habe es „schon viel Ärger gegeben“. Zypries warf ein, dass man mit dem Vorwurf konfrontiert werde, „dass es nicht ginge, dass wir das umsetzen“. „Und das wir uns mehr hätten dafür auf EU-Ebene einsetzen müssen“. „Wir haben Widerstand geleistet gegen eine exzessive Formulierung und der Entwurf sah vor, bis zu 36 monate zu speichern, auch Anrufversuche, dass man Bewegungsbilder beim Handy speichern wollte, der vorsah, dass Geräteerknnung der computer gespeichert würden“. Die Bundesregierung hätte sich auf „EU-Ebene am massivsten und nachträglichsten dagegen gewandt“, man „wäre aber mit wehenden Fahnen untergegangen“. „Wir mussten mitverhandeln, um eine Verhältnismässigkeit zu erreichen, die unserer Verfassung entgegen kommt.“

Der zweite Vorwurf, der immer käme sei Irland, was aus verfahrensgründen gegen die Richtlinie klagt. Der Vorwurf verkenne die Rechtslage. Die Klage habe keine aufschiebende Wirkung, alle Staaten seien verpflichtet, die Richtlinie umsetzen und Staaten könnten für eine nicht Umsetzung belangt werden. Die eigenen Verhandlungsergebnisse solle man doch nicht unter den Teppich kehren, sondern sagen, dass was man in Brüssel erfolgreich erreicht habe.

Konkret ging es dann um die Daten, die gespeichert werden: „Es geht nur, wer mit wem und die uhrzeit. Es geht nicht um den Inhalt, und nicht um die Speicherung des Inhalts“. Und: „Es geht nur um den Briefumschlag. Wer ist der Absender, wer ist der Empfänger.“ Diese speicherung solle für sechs Monate erfolgen.

„Wir speichern nur die Daten, die aus irgendwelchen Gründen eh erhoben werden“! Grosse Provider würden für ca. 3 Monate speichern , „damit Kunden gegen die Rechnung Protest einlegen können“. Da sei es offensichtlich, dass Daten gespeichert werden. „Der Einwand, bei einer Flatrate würden diese Daten nicht erhoben, trifft es nicht ganz, da diese Daten bei diesen Firmen erstmal produziert werden, nur dass der Provider diese Daten dann nicht wie andere zu Abrechnungsdaten speichert, sondern löscht.“ Weiter: „Deswegen sagen wir, die Daten, die ohnehin gerade in Deutschland produziert werden, müssen für sechs Monate gespeichert werden.“ Sechs Monate seien die geringste grenze, die diese EU-Regelung vorlässt, „daher verhältnismässigkeit, die dem Anspruch der Verfassung genügt.“

Die erste Frage kam von Thomas Wiegold (Focus) aus dem Publikum in Richtung Zugriff der Musikindustrie auf die gespeicherten Daten zur Verfolgung von „Raubkopien“. Der Zugriff auf die Daten sei zur Gefahrenabwehr möglich, wenn die Ländergesetze dies ermöglichen. Polizeilicher Zugriff sei jetzt schon auf 98% aller Daten möglich, wenn rechtstaatliche Voraussetzungen vorhanden sind. Zugriff sei möglich, wenn erhebliche Straftaten begangen worden sind. Alle mit Strafrahmen um die 5 Jahren oder „Straftat mittels Telekommunikation“ begangen werden. Als Beispiel nannte sie „stalking“. Weitere konkretisierende Nachfrage: „Das tauschen raubkopierter Filme ist automatisch eingeschlossen?“ Antwort Zypries: „Im strafrechtlichen Sinne ja“. Das was die Union will, ist Zugriff aus zivilrechtlichen Gründen. Frage wurde nicht wirklich beantwortet und sie ruderte dabei massiv. Wenn erstmal die Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums (IPRED2) auf EU-Ebene durch ist, wird Filesharing eh als straftatsbestand gelten und damit wohl unter die Vorratsdatenspeicherung fallen. Das sagte Zypries aber nicht.

Zu den aktuellen Schäuble-Zitaten zur Aufhebung der Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr sagte sie nur: „Ich glaube, dass da ein Missverständnis vorliegt oder ein verkürztes Zitat“. Da solche Sachen immer autorisiert werden, kann ich mir das aber nicht vorstellen. Zypries hatte aber auch Probleme, Schäuble zu verteidigen. Ihr wurde dann nochmal der genaue O-Ton vorgelesen, den Schäuble diktiert hatte.

Frage eines Journalisten: „Was ist die Unschuldsvermutung für Schäuble noch wert?“

Zypries: „Die Unschuldsvermutung gilt, wie dieses Zitat auch zeigt, im repressiven Bereich. Also bei der Strafverfolgung. Bei der Gefahrenabwehr gibt es diese Unschuldsvermutung nicht“. Trotzdem sei es nicht so, das man sagen könnte, „ich setz jetzt erstmal alle fest, weil darunter ein Straftäter sein könnte“. Man brauche Verhältnismässigkeit. Bei der Gefahrenabwehr könne man weiter fassen als im repressiven Bereich.

Gegenfrage aus dem Publikum: „Lieber einen Anschlag zulassen als zehn Unschuldige verfolgen? Teilen Sie dieses Prinzip? Wo endet dieses Prinzip?“

Zypries: Der Bereich der Möglichkeiten, die man bei der Gefahrenabwehr habe, gehen darüber hinaus, was Strafbestand ist. Wir hätten Gesetze, die es ermöglichen, bestimmte Menschen, die Randale beim Fussball machen,für einige Stunden festzusetzen. „Polizeigesetze machen das möglich“. Das sei in allen Polizeigesetzen der Länder verankert. „Jetzt müsste man sich fragen, was Schäuble sich da vorgestellt hat, aber da fragen Sie besser ihn“.

Weitere Frage: Sicherheitsbehörden zeigten grosse kreativität, beispielsweise mit der verdeckten SMS, um die geltenen Regelungen auszuweiten. Ob sichergestellt oder offengelassen sei, dass dieses Feature weitergenutzt wird zur Profilerstellung?

Zypries: „Diese spezielle Frage ist nicht ausdrücklich geregelt“. Das sei mittelbar zulässig. Hier sprang ihr mItarbeiter Herr Engers zur Hilfe: Standortdaten könnten erhoben werden, „wir verpflichten aber nicht“. „Technisch müssen Daten erhoben werden, wenn Daten gespeichert werden, können diese erhoben werden“. Verdeckte SMS seien weiterhin möglich. „Aber ausdrücklich nicht im Gesetzentwurf“.

Konkretisierende Nachfrage, nochmal: „Kreative Sicherheitsbehörden können weiterhin verdeckte SMS verschicken und erhalten damit ein Bewegungsprofil?“ Zypries: Jeder kann nachträglich klagen“, das müssten Gerichte klären.

Frage: „Wie siehts bei Computern aus? Wie wird garantiert, dass nach sechs Monaten alle Daten gelöscht werden“?

Nur die IP-Adresse würde gespeichert und wann man im Netz war. Und die Mailadresse. Bei den sechs Monaten müsste man ggf. kontrollieren. „Man könne davon ausgehen, dass Provider aus Kostengründen kein Interesse an längerer Speicherung haben.“

Frage wegen Schäuble: „Erkennen Sie eine rote Linie bei dem, was Schäuble täglich in Interviews abfeuert? Sind Sie dabei oder wo wird Freundschaft beendet?“

Zypries: „Mir fällt es im Moment etwas schwer, die klaren Konturen zu sehen“. Seit Ostern sei es etwas wirr und vieles werde sicherlich auch nur „hoch geschrieben“. Viele „kryptische Zeitungsmeldungen“ seien dabei und „keiner weiss was und wo und da ist es schwer, sich dazu zu äussern, wenn man nicht weiss, was sie wollen“.

Normalerweise sei es so, dass man erstmal bei Gesetzesvorhaben die Voraussetzungen schaffe. 1. müsse es Bedarf geben (Siehe Online-Durchsuchung, dann müsste es 2. die Möglichkeit zur technischen Durchsetzung geben und 3. müsse man prüfen, ob es verfassungsgemäss sei. Zypries: „Ich hab keine Vorstellung davon, wie Online-Durchsuchung verfassungsgemäss funktioneren soll. Ich seh es im Moment nicht“. Man solle Schäuble fragen, wie es konkret gedacht sein könnte.

Weitere Frage zu Webmailern: „Wenn Sie die IP-Adressen erfassen und genutzte Dienste wie eMail – Erklären Sie mir, wie das bei ausländichen Webmailern funktioniert? (googlemail)

Herr Engers vom BMJ: „Ich muss da jetzt auch passen“. Da gilt der Grundsatz: Die Unternehmen sind nur verpflichtet, das zu speichern, was sie eh erheben“. Es gebe keine Datenerhebungspflicht, sondern nur Datenpflicht, „wenn Daten eh gesammelt werden“. Ausländische Webmailer werden dabei nicht erfasst.

Nochmal die Frage, wo Shcluss sei bei Schäubles Überwachungsträumen. Zypries: „Ich kann ja nicht sagen, es geht gar nicht, weil ich gar nicht weiss, was überhaupt gehen soll“. Nochmal Nachfrage: „Wann ist schluss?“ Zypries: Zu diesem Punkt werden wir irgendwann kommen müssen.“

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18 Ergänzungen

  1. Das Schwein pfeift. Unschuldsvermutung ade? Ich darf sagen, Du hast meinen Wagen kaputt gefahren — und Dich locht man dafür ein? Oder sagst Du, ich habe Deinen Wagen kaputt gefahren…? Ja, wo gibt’s denn sowas?

    Ich hoffe sehr, dass die aktuellen Aktivitäten nun die Grenzen des Webs überschreiten und auch beim Metzger anner Theke diskutiert werden. „Ich darf sagen, Ihr Fleisch ist vergiftet, deswegen…“

  2. “Straftat mittels Telekommunikation” na da wird doch eigentlich die IPRED2 nicht mehr benötigt. Da ja Filesharing eben über die Telekomunikation begangen wird. Die Industrie freut sich doch sicher mehr, wenn sie allen Bürgern ne Abmahnung schicken können und somit ihre geringen Einnahmen kompensieren können, als alle Konsumenten in den Knast zu bringen. Ich bin mal gespannt in welchen Aufsichtsräten Schäuble und Zypris nach ihren Amtszeiten sitzen werden.

  3. Danke. Auch wenn es physisch weh tut, das zu lesen. Ich habe nur noch ein wenig Hoffnung, weil ich sehr konservative CDU-Mitglieder kenne, die zwar nichts gegen den Einsatz der Bundeswehr im inneren hätten, aber Herrn Schäubles Gedankenspiele sowie die generelle Tendenz zum Generalverdacht als überaus gefährlich betrachten.

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