Na denn: „Schily verteidigt Einstieg bei Sicherheitstechnik-Unternehmen“, es sei ja nicht nur ein Sitz im Aufsichtsrat, sondern er habe auch Anteile erworben.
Gegenüber dem stern erklärte Schily, er habe eine Beteiligung an der SAFE ID Solutions AG erworben. Die genaue Höhe wollte er nicht nennen, sein Anteil sei aber minimal. Das Unternehmen mit Sitz in Unterhaching bietet Hard- und Software-Lösungen für die Personalisierung elektronischer Ausweisdokumente an. Schily war während seiner Amtszeit als deutscher Innenminister maßgeblich an der Einführung des biometrisch gesicherten Reisepasses (ePass) beteiligt, der seit Ende 2005 ausgestellt wird. Interessenkonflikte zwischen seiner früheren Tätigkeit und künftigen Aufgaben sieht der SPD-Politiker jedoch nicht.
Bei den Iriserkennungs-Spezialisten der Firma Byometric Systems hat er keine Anteile gekauft, sondern sitzt nur so im Aufsichtsrat und erhält dafür eine Aufwandsentschädigung in ungenannter Höhe. Glücklicherweise hat er als eine seiner letzten offiziellen Amtshandlungen die Laufzeit des Pilotprojektes am Frankfurter Flughafen verlängert.
Schade, dass der Bundestag sich immer noch gegen eine grössere Transparenz bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten wehrt. Sonst könnte man spätestens im nächsten Jahr mal transparent nachvollziehen, wie hoch die Aufwandsentschädigung bei Bymetric Systems ist und evtl. wie hoch die Anteile bei SAFE ID Solutions sind.
Meiner Meinung nach sollte es Ex-Ministern, die immer noch Mitglied des Bundestages sind, verboten werden, nebenbei in einer Branche privatwirtlich zu arbieten, für die sie vorher regulativ verantwortlich waren. Dann würde man auch die Probleme der scharfen Kritik vermeiden. Man könnte auch darüber diskutieren, dass Ex-Minister eine Karenzzeit von mindestens 24 Monaten einhalten müssen, um in ein Feld der Privatwirtschaft zu wechseln, wo man vorher regulativ verantwortlich war. Das ist natürlich etwas kompliziert beim Wirtschaftsminister. Aber da sollte man klar sagen: Wenn weiterhin Mitglied des Bundestag, dann Verzicht auf diese Art von privatwirtschaftlichem Engagement. Ausnahmen sollte es höchstens geben, wenn Ex.Minister vor ihrer Minister-(Politiker)-tätigkeit in der Privatwirtschaft in der jeweiligen Branche aktiv wird.