
Die europäische Kommission hält an der Vorratsdatenspeicherung fest. Das sagte Innenkommissarin Malmström gestern bei einer Fragestunde im Europaparlament. Die Abgeordneten kritisierten die anlasslose Protokollierung jeglicher Telekommunikation. Die Kommission will die Richtlinie jedoch höchstens abschwächen.
Gestern Abend ab 21 Uhr diskutierte das Plenum des Europaparlaments mit Innen-Kommissarin Cecilia Malmström über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Auf der Webseite des Parlaments gibt es einen Video-Mitschnitt (Direktlink).
Die meisten Abgeordneten kritisieren die Richtlinie, die eine anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten aller Telefonate, SMS und E‑Mails in der EU vorschreibt. In ihrem eigenen Evaluationsbericht musste die Kommission zugeben, dass sie die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Europa nicht nachweisen kann. Mehrere Gerichte haben Implementierungen der Mitgliedsstaaten als verfassungswidrig verworfen, darunter das deutsche Bundesverfassungsgericht. Zudem wurde das offizielle Ziel der Richtlinie verfehlt, eine Harmonisierung des Binnenmarktes wurde nicht erreicht.
Abgeordnete der Grünen, der Liberalen und der Linken Fraktionen im Parlament forderten daher die Abschaffung der Richtlinie. Die Sozialdemokraten gingen nicht so weit, wollen aber mehr Datenschutz und kürzere Speicherfristen. Auch konservative Abgeordnete übten Kritik, sie fordern eine Balance zwischen Datenschutz und Sicherheit in einer neuen Version der Richtlinie.
Die EU-Kommissarin für Innenpolitik Cecilia Malmström verteidigte die Richtlinie. Sie wiederholte ihre Aussage vom Dezember 2010: „Die Vorratsdatenspeicherung ist hier, um zu bleiben.“ Auch wenn man nicht beweisen kann, dass die Vorratsdatenspeicherung notwendig ist, so ist sie doch nützlich und wichtig. Die Behörden von Mitgliedsstaaten haben Beispiele geliefert, in denen man mit Vorratsdaten schwere Straftaten bekämpfen konnte. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Vorratsdatenspeicherung erhebliche Auswirkungen auf Privatsphäre und Datenschutz hat. Dennoch ist es keine Massenüberwachung, da sie einer demokratischen und richterlichen Kontrolle unterliegt.
Die Kommission hält daher an ihrem Plan fest, eine überarbeitete Version der Richtlinie vorzuschlagen. Diese wird kürzere und einheitliche Speicherfristen und genauere Definitionen der zu speichernden Daten umfassen. Zudem soll die Zweckbindung klar gestellt werden, beispielsweise durch eine einheitliche Definition von schweren Straftaten. Auch die Zugriffsregeln und autorisierten Behörden sollen vereinheitlicht werden. Zudem wird die neue Version eine Folgenabschätzung über Grundrechte und Datenschutz enthalten, so Malmström.
Wann es so weit ist, konnte die Kommissarin trotz wiederholter Nachfragen nicht sagen. Man will einen einheitlichen Ansatz zwischen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation sowie der Richtlinie über die Vorratsspeicherung schaffen. Dazu soll zunächst die Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet werden. Einen genauen Zeitpunkt konnte sie daher nicht nennen. Wie netzpolitik.org im Juli berichtete, wird die überarbeitete Richtlinie wohl in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr erscheinen.
Vieles spricht also dafür, dass sich in den nächsten zwei Jahren auf EU-Ebene nicht all zu viel tut bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Danach könnte eine etwas abgeschwächte Richtlinie kommen. Eine Abschaffung hat wohl nur der Europäische Gerichtshof in der Hand.