132 Millionen Euro möchte die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren zusätzlich als Sonderprogramm in die Innere Sicherheit stecken. Hauptprofiteur ist der Verfassungsschutz mit 64,7 Millionen Euro. Den Rest teilen sich Bundeskriminalamt mit 34,7 Millionen Euro und die Bundespolizei mit 28,4 Millionen Euro. Neben Investititionen wie mehr Islamwissenschaftlern und Übersetzern möchte man auch technisch aufrüsten, denn „mit einer Entspannung der Gefährdungslage“ sei „absehbar nicht zu rechnen“, wie Spiegel-Online das Innenministerium zitiert: 132 Millionen Euro für Terrorabwehr.
Problematisch werden aus Bürgerrechts-Sicht verschiedene Vorhaben, die ebenfalls in diesem Sonderprogramm durchgesetzt werden sollen:
Geplant sind mehrere Hundert neue Stellen für Verfassungsschutz und Polizei sowie die Anschaffung neuester Technik, mit der die Staatsschützer beispielsweise „entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen“ können, „ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein“ – so genannte „Online-Durchsuchungen“. Der Verfassungsschutz soll künftig in der Lage sein, Telefongespräche via Internet abhören zu können. Die Bundespolizei wird die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn verstärken und direkten Zugriff auf alle 2800 Videokameras der Bahn haben und die Bahnstrecken mit zehn zusätzlichen Wärmebildanlagen in Polizeihubschraubern überwachen.
Neben der Überwachung von VoIP dürften die Online-Durchsuchungen interessant werden. Vor allem, wenn sich bei Innenpolitikern die „Expertise“ von FDP-NRW Innenminister Ingo Wolf durchsetzt, dass jeder ans Netz angeschlossene PC nicht einer Privatsphäre zuzuordnen sei – und damit durch keine besonderen Bürgerrechten geschützt sei.