Schäuble Paket 1

132 Millionen Euro möchte die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren zusätzlich als Sonderprogramm in die Innere Sicherheit stecken. Hauptprofiteur ist der Verfassungsschutz mit 64,7 Millionen Euro. Den Rest teilen sich Bundeskriminalamt mit 34,7 Millionen Euro und die Bundespolizei mit 28,4 Millionen Euro. Neben Investititionen wie mehr Islamwissenschaftlern und Übersetzern möchte man auch technisch aufrüsten, denn “mit einer Entspannung der Gefährdungslage” sei “absehbar nicht zu rechnen”, wie Spiegel-Online das Innenministerium zitiert: 132 Millionen Euro für Terrorabwehr.

Problematisch werden aus Bürgerrechts-Sicht verschiedene Vorhaben, die ebenfalls in diesem Sonderprogramm durchgesetzt werden sollen:

Geplant sind mehrere Hundert neue Stellen für Verfassungsschutz und Polizei sowie die Anschaffung neuester Technik, mit der die Staatsschützer beispielsweise “entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen” können, “ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein” – so genannte “Online-Durchsuchungen”. Der Verfassungsschutz soll künftig in der Lage sein, Telefongespräche via Internet abhören zu können. Die Bundespolizei wird die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn verstärken und direkten Zugriff auf alle 2800 Videokameras der Bahn haben und die Bahnstrecken mit zehn zusätzlichen Wärmebildanlagen in Polizeihubschraubern überwachen.

Neben der Überwachung von VoIP dürften die Online-Durchsuchungen interessant werden. Vor allem, wenn sich bei Innenpolitikern die “Expertise” von FDP-NRW Innenminister Ingo Wolf durchsetzt, dass jeder ans Netz angeschlossene PC nicht einer Privatsphäre zuzuordnen sei – und damit durch keine besonderen Bürgerrechten geschützt sei.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Datenschutz, Deutschland, Digital Rights, Informationstechnologie, Menschenrechte und getagged , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

4 Kommentare

  1. marcel
    Erstellt am 25. Oktober 2006 um 17:31 | Permanent-Link

    online-durchsuchungen? muhaha – DAS glaube ich erst wenn ich es sehe ;)

  2. Erstellt am 26. Oktober 2006 um 08:55 | Permanent-Link

    Na wunderbar. Etwas wirklich Wichtigeres gibt es nicht als Geld in diesen Scheiss zu pumpen. Mir waere sehr daran gelegen in soziale Bereiche (http://www.zeit.de/2006/43/Bremen) und Bildung zu investieren…

  3. brodo
    Erstellt am 26. Oktober 2006 um 11:23 | Permanent-Link

    @marcel: bei dir und mir wird das mit der “online durchsuchung” nicht klappen. aber bei otto normaluser sieht das leider anders aus. allerdings stelle ich mir gerade die frage ob wir nicht irgendwann alle per gesetz dazu verpflichtet werden seltsame polizeisoftware auf unseren rechnern zu installieren. weil es kann ja nicht angehen das die onlie durchsuchung bei manchen leuten funtioniert und bei anderen nicht…

  4. Juergen
    Erstellt am 5. Februar 2007 um 22:37 | Permanent-Link

    Für Herrn Schäuble wäre es eventuell legitim, in jede Wohnung eine Schnüffelwanze einzubauen – ins Schlafzimmer dann zwei. Somit wird die Verbrechensbekämpfung optimiert.
    Nach meiner Meinung ist eine ständige Überwachung von polizeibekannten Straftätern, erst recht Sexualstraftäter eher angebracht; doch hier streitet sich die Justiz wegen Gesetzeslücken – wie unverständlich!

    Diese Online-Schnüffelei – einfach nur beschämend lachhaft und verabscheuungswürdug.
    Armer UnRechtsstaat.

    Ps. hatten wir in Deutschland nicht schon einmal eine solche Bürgerüberwachung um staatsfeindliches Gedankengut lokalisieren und ausrotten zu können ……… die Gedanken sind frei …..(wo könnte dies hinführen?????)……

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