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Erfolg für Quad9: DNS-Anbieter doch nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich
Das Domain Name System wird oft als Telefonbuch für das Internet umschrieben. Erfolg für Quad9: DNS-Anbieter doch nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.
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"Eklatantes Fehlurteil": Sony attackiert das Internet und siegt vor dem Landgericht
Urheberrechtsdurchsetzung mit der Abrissbirne (Symbolbild) "Eklatantes Fehlurteil": Sony attackiert das Internet und siegt vor dem Landgericht Das Landgericht Leipzig wirft dem DNS-Anbieter Quad9 vor, als Täter zur Verletzung des Urheberrechts beigetragen zu haben. Dabei übersetzt der Anbieter nur den Namen einer Website in eine IP-Adresse. Gegen das Urteil will sich Quad9 nun vor dem Oberlandesgericht Dresden wehren.
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: Was vom Tage übrig blieb: Locations, Glotze & obszönes Spielzeug
Blick aus dem Büro am 9. Januar 2019: Der Winter regiert. : Was vom Tage übrig blieb: Locations, Glotze & obszönes Spielzeug Sony sperrt die Mediacenter-Software Kodi aus, Stalker kaufen US-Ortungsdaten und die Technikmesse CES verbietet angeblich frevelhaftes Sexspielzeug. Die interessantesten Reste des Tages.
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: 10 Jahre Sony Rootkit – ein fragwürdiges Jubiläum