Sony geht weiter gegen Playstation 3 – Hacker vor

Sony geht weiter gegen Hacker vor, die mit der Playstation3 rumspielen und sich darüber austauschen. Nachdem der US-Hacker Geohot bereits seine Festplatten an Sony ausliefern sollte, hat es jetzt den deutschen Hacker Graf_Chokolo erwischt. Dieser wurde vergangene Woche Opfer einer Hausdurchsuchung und seine Hardware wurde dabei beschlagnahmt. Ihm wird vorgeworfen, dass er Erkenntnisse aus seiner wissenschaftlichen Diplomarbeit über die Sicherheitsmechanismen der Playstation 3 ins Netz gestellt habe. Mit diesen Informationen war es wohl möglich, auf einer Playstation 3 Linux zu starten, was Sony gerne verhindern will. Mit anderen Worten, es wurde ermöglicht, die eigene Software auf dem eigenen Gerät zu installieren. Sowas möchte Sony gerne mit allen Mitteln verhindern.

Bei Golem.de gibt es eine gute Zusammenfassung zur aktuellen Lage: Sony droht Blogs und Foren mit Strafen.

Zur Einordnung der Geschichte sei auch dieser lange Artikel im Make-Magazine empfohlen: Sony’s War on Makers, Hackers, and Innovators.

Wir arbeiten daran, mehr über den Fall um Graf_Chokolo herauszufinden und berichten weiter.

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37 Ergänzungen

  1. Solange das nicht gegen Otto_Normal Zocker geht (DRM, permanente Online-Verbindung etc.) ist mir das egal bzw. begrüße ich es sogar!

  2. Wann hört dieser Wahnsinn endlich auf?!

    HW beschlagnahmt heißt in D das man die NIE wieder sieht (bzw. erst nach jahren).

    Heißt das jetzt ich darf MEINE DIPLOMARBEIT nicht mehr veröffentlichen weil ich angst haben muss das IRGENDEIN hinterweltlerischer Konzern nicht im 21. Jh angekommen ist?

    gruß

    ein wutbürger

    1. Was ist das den für ein Schwachsinn? Handelt deine Diplomarbeit davon eine fremde lizensierte Software zu hacken?? Oh man…

  3. Ich finds ja irgendwo ok, wenn Sony was gegen Personen vorgeht die ihre Spiele kopieren und verrbeiten. Ich hatte seinerzeit n Gameboy und n Supernintendo, und wenn man n Spiel wollte, hat mans gekauft und oder bei Freunden wochenweise ausgeliehen… So weit meine Meinung dazu,
    aber was man dagegen hat die Hardware, die man gekauft hat und sich im Besitz des Käufers befindet so zu bevormunden finde ich unmöglich. Sony entsteht ja meiner Ansicht nach kein finanzieller Schaden sondern erweiters die Konsole und macht sie evtl für größere Kreise attraktiver.

    Wenn Sony so vorgeht, sind sie der Meinung, dass man mit dem Kauf einer PS3 lediglich das Nutzungsrecht am Gerät erwirbt, dieses sich aber sonst weiterhin im Besitz von Sony befindet und man keine Veränderungen daran durchführen darf. Das ist nicht hinnehmbar, und eigentlich nur beim Personalausweis oder dem Reisepass akzeptabel.

  4. Wer eine Hardware kauft sollte damit auch machen dürfen was er/sie will. D.h das Ding auch nach belieben Hacken und Manipulieren.

    Schließlich handelt es sich um legal erworbenes Eigentum. das was Sony hier tut ist für mich also so eine art Enteignung.

  5. Eigentlich hatte Sony ja sogar mal damit geworben, das man Linux auf der PS3 laufen lassen kann. Nun verklagt Sony die Leute die diese (beworbene) Möglichkeit einsetzen wollen und dafür leider den Weg der Manipulation gehen müssen, da Sony ja diese Möglichkeit mit einem Firmware Update ausgeschaltet hat.

    Also wird versucht die Informationen, die man braucht um ein feature, mit welchem geworben wurde, einzusetzen, zu kriminalisieren.

  6. Es geht Sony einen Dreck an ob jemand auf der von ihm erworbenen Hardware etwas anderes installiert. Die Hardware gehört dem Käufer, ohne wenn und aber. Mich wundert, dass eine Hausdurchsuchung in Deutschland stattgefunden hat und wäre an der rechtlichen Grundlage hierzu interessiert.

  7. Es geht nicht darum, dass er die PS3 gehackt hat, sondern dass er die Erkenntnisse und Anleitungen(?) veröffentlicht hat.

  8. @8: Na und? Ich kauf mir ein Fahrrad – finde heraus wie ich noch einen Gang mehr dran machen kann – veröffentliche mein Wissen in Form einer Anleitung – und das darf mir der Hersteller verbieten bzw. gleich ein SEK vorbei schicken?

  9. Bleibt einem nur weiterhin Sony ein schnelles ableben aus der Marktwirtschaft zu wünschen. Und den Anwälten die sich den BS mit den Nutzungsrechten ausdenken ein möglichst langes leben in Armut. Wie man für Geld so was mitmachen kann. Ich guttenberge mal:
    „The best result will come from everybody in the group doing what’s best for himself, and the group.“
    Und mit group meine ich in diesem Fall die Menscheit.

  10. Hier kann man also sehr schoen sehen, was fuer einen Schaden die Copyright-Industrie angerichtet hat.

    1) Auch in DE gibt es immer noch so was wie Eigentum. Und mit meinem Eigentum darf ich (solange ich „eigentum verpflichtet“ beachte) alles damit machen, was ich will.

    2) Das „Hacking“, „Tinkering“ und „Reverseengineering“ meines eigenen Eigentums verboten sein soll ist schon sehr komisch.

    und schliesslich ist es ein vollstaendiger Propaganda-Sieg der Urheberrechtslobby, dass es bei einem Artikel wie diesem selbst hier in einem halbwegs aufgeklaerten Publikum sofort ein paar Idioten (sorry – no offence) gibt, die davon ausgehen, dass das eigentliche Problem Raubkopien sind. Leute – was Sony hier tut hat erst einmal NICHTS mit Raubkopien zu tun.

  11. ich hab hier eine Sprengkörperbauanleitung geschrieben. Die, die ich im Netz gefunden haben war voller Rechtschreibfehler.

    Sie befindet sich nur so nebenbei auf einer Chemiehobbyseite eines Arbeitskollegen.

    http://chem-page.de/ *hust*

    Kieg ich jetzt auch eine Hausdruchsuchung an den Hals?

  12. wen man sich die Komments hier durchlist muss man lachen… wie ungebildet kan man sein ?

    kennt ihr Deutsche gesetze nicht ? oder Sonys´AGB ?

    1. egal bei welchem Kauf ( Auto, TV, Konsole, Computer usw. ) habt ihr NUR das recht es zu Nutzen ! das Eigentumsrecht usw. liegt weiterhin beim Hersteller ! das ist in den Meisten AGB´s abgesichert.
    ( das Gerät darf verkauft werden also sind die AGB´s auch auf gültigkeit in Deutschland geprüft worden. )

    2. in Sony´s PS3 AGB´S

    (1:) Sony hat das Eigentumsrecht, der käufer darf Sonys Eigentum durch System änderung usw. NICHT ändern.

    (2:) sämtliche Features können ohne zeitfrist deaktiviert werden ! ( linux )
    wen Sony wollte könnten sie sofort das PSN abschalten oder auch die Blu-ray Funktion Deaktivieren.. diese AGB erlaubt ihnen eig. alles an ihrem System !

    PS: das, dass eigentums Recht nicht beim Käufer sondern weiterhin beim Entwickler liegt wurde auch mal bei \Kabel1 wissen\ erklärt. die meisten befragten auf der Straße waren genau so schlau wie ihr…….

    1. Vielleicht sollte Sony ehrlicherweise die PS3 nicht verkaufen, sondern nur überlassen, so wie es die gelbe Post früher mit dem FeTAp 611 gemacht hat. Das wäre doch was: Mit Sony informationstechnisch zurück in die 1960er Jahre.

      Dann müssten nur noch die Internetprovider die Router ausschliesslich vermieten und in ihren AGB festschreiben, dass nur von der jeweiligen Industrielobby zugelassene Endgeräte an das Internet angeschaltet werden dürfen, und wir sind auf dem besten Weg in das Mittelalter.

    2. @Andre (Kommentar Nr. 15): Wenn du eine PS kaufst, gelten zunächst die AGB des Händlers, nicht aber die von Sony. Wenn du dann einen Onlinedienst von Sony nutzen willst, dann musst du dessen AGB vorher anerkennen. Diese gelten dann aber nur für die Nutzung des Onlinedienstes, nicht aber für andere Nutzung.. So kann Sony z.B. per Online-AGB den Zugang mit gecrackten oder gemoddeten PS verbieten, Das Cracken oder Modden selnst ist aber keine Nutzung des Onlinedienstes, daher kann es auch nicht durch Online-AGB verboten werden.

      Es gibt aber eine Einschränkung, das Urheberrecht. Wenn durch einen Crqack ermöglicht wird, dass illegal kopierte Spiele gestartet werden können, die auf einer Original-PS nicht laufen, dann wäre es eine verbotene Kopierschutzumgehung.

  13. die ps3 hatte schonmal linux,
    sony hat die funktion disabled,
    leute schalten sie in besserer form frei (gameOS mit vollem funktionsumfag – auch zugriff auf den RSX grafikprozessor)

    also ich seh da 0 problem mit.
    in .de habn wir zum glück ne forschungsfreiheit etc. Art. 5 GG…sollte sich doch jemand einfach mal dran argumentieren, mich kann sony mal! :)

  14. @ Andre – sag ich ja, ein voller Erfolg der Urheberrechtslobby ;) Sage mir doch eben, in welchem Gesetz steht, dass beim Kauf das Kaufgut nicht in mein Eigentum uebergeht.

    So lange ich etwas kaufe und nicht lease/leihe etc., gehoert es mir und ich kann damit und lassen was ich will (ja, es gibt Einschraenkungen, z.B. darf ich mit nicht zugelassenen Reifen nicht auf oeffentliche Strassen etc. aber lassen wir all das beiseite).

    Softwareanbieter versuchen nun eine „Nutzungslizenz“ zu verkaufen, die man dann teils wie Eigentum teils wie gemietetes behandeln darf (einfach mal nach „gebrauchte Software weiterverkaufen“ googlen).

    Die Sony AGB ist hier zunaechst Mal einfach nur die Sichtweise von Sony und keinesfalls geltendes Recht (zumal die AGBs fuer den Laden gelten in dem ich die PS kaufe – wir reden hier ja nicht ueber die AGBs des Online Netzwerks von Sony).

  15. @15 „( das Gerät darf verkauft werden also sind die AGB´s auch auf gültigkeit in Deutschland geprüft worden. )“

    Dann wird es Zeit, dass diese Prüfung noch eimal von höherer Stelle überprüft wird, um festzustellen, dass derartige AGBs einfach nur lächerlich sind.

  16. @Andre

    klar kauft man kein Eigentumsrecht an dem Produkt an sich…aber an dem Exemplar, welches man erwirbt.
    Das ist insofern ein Unterschied, da es viele Exemplare gibt.
    Bsp. Auto, du kannst ein Auto kaufen und es chip-tunen…da kann dir kein Hersteller das verbieten. Du musst es aber im Brief eintragen, weil das gesetzliche Bestimmungen sind. Trotzdem ist das Exemplar des Autos dein Eigentum.

    Inwiefern sind die AGB’s gültig, wenn man sie beim Kauf im Mediamarkt etc. nicht vorher einsehen kann ;-)

  17. Artikel 433 BGB
    vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag!

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

  18. @manka beitrag #7
    —-Mich wundert, dass eine Hausdurchsuchung in Deutschland stattgefunden hat und wäre an der rechtlichen Grundlage hierzu interessiert—-

    äh, wenn interessiert das auf welcher grundlage die ziercke-truppen dein haus stürmen, deine arbeitsgeräte rausschleppen, dabei zerstören, deine reputation kaputt machen…….keine sau…

    och, entschuldigung heissts dann wie immer…und die richter hierzulande zeichnen doch alles ab…..die würde sogar ein todesurteil unterschreiben, weil die affen gar nicht draufschauen was sie eigentlich unterschreiben….

    alles gesponnen und übertrieben? nein, am eigenen leib durchgenacht. die komplette festplatte geschrottet mit original adobe suite etc.etc.etc. wert 12.000€….schadenersatz?? N U L L komma N U L L

  19. @jamesdödel

    jo würde mich auch interessieren…
    dem richter sollte man mal die meinung ‚klagen‘ ;)
    und schadensersatz musst glaub ich erstmal selber ‚einklagen‘ oder so, von selber kommt da nie was :(

  20. @Tom (2): „Heißt das jetzt ich darf MEINE DIPLOMARBEIT nicht mehr veröffentlichen weil ich angst haben muss das IRGENDEIN hinterweltlerischer Konzern nicht im 21. Jh angekommen ist?“

    Normalerweise unterschreibt man beim Beginn einer Tätigkeit für einen Konzern mit internen Geheimnissen eine Verschwiegenheitsklausel. Wenn in der Diplomarbeit Inhalte enthalten sind,die von der Klausel betroffen sind, dann hat er sie auch nicht zu veröffentlichen. Und das ist wohl bei vielen Dipl-Arbeiten so, dass sie nur von den Bewertern und vom Betreuer gelesen werden dürfen, weil man gerade an der FH die Arbeit bei Firmen schreibt.

  21. @Andre:
    AGBs sind sowas wie der Wunschzettel der Hersteller an den Weihnachtsmann… äh an die Justiz ;-).
    Ob die Klauseln darin dann auch bestand haben oder deren Verfasser dafür stattdessen die Rute zu spüren bekommen ;-), zeigt sich erst, wenn ein Gericht darüber zu entscheiden hat.

    Daß AGBs auf Gültigkeit geprüft würden, bevor eine Sache hierzulande verkauft werden darf, wäre zwar eine nette Idee, ist aber mitneffen so ;-).

    Ganz im Gegenteil sind AGBs sogar geradezu ein Musterbeispiel für Regelungen die häufig nicht gültig sind, weil die Hersteller versuchen sich darin zu lasten ihrer Kunden ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen.

  22. @Stefan
    fakt ist, geohot z.b. hat niemals den online agb’s von sony zugestimmt und nie einen psn account erstellt.
    von graf chokolo kA. aber das spielt auch keine rolle. Sie können dich nicht verklagen weil du ihre AGB’s verletzt die nicht teil eines kaufvertrages etc. und einseitig sind.

    trotzdem würde ich sagen dass art 5 gg hier greift, forschung + lehrefreiheit. sowie scee (aus .uk) laut pdf mit usa-gesetzen hier um sich wirft. Das is mir sehr suspekt, und ich würde gerne sehen auf welcher grundlage der richter die durchsuchung erlaubte.

    also ich sag hier sollten mal art 5gg und 433 BGB an sony geschickt werden…sollen se ruhig kommen..

  23. Ich find es spricht nichts dagegen zwei oder drei spiele auf seine Festplatte usw. zu kopieren, wen man das spiel z.B. von einem Freund ausgeliehen hat und es zu teuer ist oder man nicht ran kommt(Dörfler vielleicht).Aber wenn man das ständig macht und die spiele an ander weitr gibt ist das illegal… und hat natürlich folgen.

  24. Wann hört dieser Wahnsinn auf?
    Erst werben mit der möglichkeit freie software auf der konsole nutzen zu können und dann Leute verklagen die eine legal gekaufte konsole ,ich sag es ganz klar,verbessern.
    All das nur weil sie damit kein geld verdienen…
    Als wär ihr einkommen zu gering!
    Scheiß machtgierige kapitalisten!

  25. @Stefan (28):
    Ich wäre mir mit der Kopierschutz-Sache auch nicht sicher, wenn man es nicht durchführt.
    Will sagen: Nur weil deine Konsole prinzipiell in der Lage wäre kopierte, kopiergeschützte Software zu fahren du das aber nicht tust (weil du an HomeBrew und freier Software interessiert bist)… naja keine Ahnung, aber so pauschal sagen dass sei „eine verbotene Kopierschutzumgehung“… nö :)

    Ansonsten ist die ganze Nummer natürlich höchst peinlich für Sony und ich habe mich damals obwohl ich keine PS besitze furchtbar empört darüber, dass Sony das OtherOS-feature deaktiviert hat _und_ „Leute mit Ahnung“ (kA Rechtsexperte der c’t oder so) meinten es bestünde auch kein Recht auf Reklamation, weil man das Update ja nicht einspielen _muss_ also quasi sich selbst die Funktion einschränkt, wenn man es tut.

    Es sollten sich einfach mehr Leute derartige AGBs durchlesen und dann auch entschieden vom Kauf eines iPhone oder einer PlayStation oder eines Kindle zurücktreten.
    Wenn ein Hersteller mir untersagen will an dem von mir erworbenen Produkt herumzubasteln oder sich das Recht einräumt seinerseits daran herumzumanipulieren, dann erwerbe ich eben nicht.
    Mit Software mach‘ ich’s genauso, ich seh’s nur nicht ganz so verbissen (also kopieren+weitergeben können sie mir gerne verbieten, aber deassemblen nicht ebenso lasse ich mir nicht vorschreiben ob ich nen CD-Emulator installiert haben darf o.ä.).
    Hier und da habe ich Software auch schon deswegen reklamiert. Händler mögen das nicht, aber wer die EULA nicht außen drauf schreibt… bisschen diskutieren, dann nehmen sie’s eigentlich immer zurück :)

  26. Ich finde die Aktion auch sehr übertrieben, jedoch finde ich das Argument, dass man die Hardware erworben hat und dann damit machen kann was man will auch lächerlich.
    Denn die Hardware ist in diesem Fall IRRELEVANT, es geht rein um SOFTWARE und die Umgehung des Kopierschutzsystemes innerhalb dieser SOFTWARE (das Firmware).
    In wie weit jeder privat Software die er erworben hat modifizieren kann/darf ist die eine Sache (da gilt dann ja eigentlich eh – wo kein Kläger da auch kein „Opfer“) aber wenn man das ganze veröffentlicht (z.B. Cracks rausbringt) muss man schon wieder abwägen wie ich finde. Zumindest sollte wohl jedem klar sein, dass man sich aufs rechtliche Glatteis bewegt, wenn man das macht.

  27. @alle Aufreger

    Alle regen sich über Sony auf, aber keine macht was.
    Warum schickt Ihr denn nicht einfach all eure Sony Hardware an Sony zurück?
    Damals bei JW habe ich das so gemacht, da hat mich dann sogar der uneinsichtige Chef angerufen.

    Da Sony etwas größer ist müssten schon min. 1000 Leute Ihre PS3 zurückschicken, einer alleine reicht da nicht.

  28. Es reicht schon, dass Sony sich mit dem extremen Vorgehen Negativschlagzeilen in der Presse und bei der Community einhandelt. Die Community ist stinksauer. Es sind auch Berichte über RootKitts (Spyware) in dem letzten Update aufgetaucht. Sowas kann dann jawohl nicht sein!

    Man bedenke dann einfach bei seiner nächsten Next-Gen-Konsole von welchem Hersteller man kauft.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.