Privacy-by-Design

  • Massenphänomen "Dark Patterns": Wie Politik und Behörden gegen irreführendes Design vorgehen können
    Webseiten oder andere digitale Oberflächen sind teilweise bewusst irreführend gebaut – zum Vorteil der Unternehmen dahinter. Dagegen sollen Behörden und Politik aktiv vorgehen, fordert die Stiftung Neue Verantwortung.
    Massenphänomen "Dark Patterns" Wie Politik und Behörden gegen irreführendes Design vorgehen können

    Immer mehr digitale Benutzeroberflächen sind so gebaut, dass sie Nutzer:innen dazu verleiten, der Preisgabe ihrer Daten zuzustimmen oder in Online-Shops besonders schnell auf „kaufen“ zu klicken. Das umgeht die Rechte von Verbraucher:innen, warnt die Stiftung Neue Verantwortung. Sie macht Vorschläge, wie Politik und Behörden auf manipulatives Design reagieren können.

    15. Mai 2020 12
  • Datenschutzgrundverordnung: Deutsche Wohnen kassiert erste Millionenstrafe [Update]
    Blick aus Fenster auf Wohnungen
    Die Deutsche Wohnen hat sensible Daten ihrer Mieter:innen über Jahre gespeichert, auch wenn es dazu keinen Grund gab.
    Datenschutzgrundverordnung Deutsche Wohnen kassiert erste Millionenstrafe [Update]

    Die Berliner Datenschutzbehörde verhängt ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen. Der laxe Umgang mit den Daten von Mieter:innen dürfte Wasser auf die Mühlen der Initiativen sein, die eine Enteignung des Immobilienkonzerns fordern.

    5. November 2019 10
  • : Standortdaten: Beschwerde gegen Google in sieben Staaten Europas
    Wo bist Du? Google weiß viel über den Aufenthaltsort seiner Nutzer
    Standortdaten: Beschwerde gegen Google in sieben Staaten Europas

    Google drängt Android-Nutzer mit zahlreichen Tricks zur Einwilligung in die permanente Aufzeichnung ihres Aufenthaltsortes. Verbraucherschützer von Dublin bis Athen legen nun offizielle DSGVO-Beschwerden gegen die Praktiken des Datenkonzerns ein.

    27. November 2018 3
  • : Zur Diskussion: Sechs Anforderungen für Smart Cities
    Zur Diskussion: Sechs Anforderungen für Smart Cities

    Wir haben in einer Beta-Version Anforderungen an den Diskurs um „Smart Cities“ formuliert und stellen diese zur Diskussion. Unser Ziel ist es, den Diskurs aus einer reinen Effizienzsteigerungslogik herauszuholen und mehr Menschen zu motivieren, sich in die Debatten über Städte der Zukunft einzumischen. Es sind auch unsere Städte.

    18. September 2017 11
  • : Verbraucherschutzgutachten: Was die nächste Bundesregierung für die Nutzersouveränität tun kann
    Verbraucherschutzgutachten: Was die nächste Bundesregierung für die Nutzersouveränität tun kann

    So könnte es gehen: Ein Beratungsgremium des Justizministeriums hat umfangreiche Vorschläge vorgelegt, wie Nutzern mehr digitale Souveränität ermöglicht werden kann. Unter anderem wiederholt das Gremium seine Forderung nach einem Audit für algorithmische Entscheidungsverfahren und regt die Schaffung von Datenportalen an, mit denen Nutzer ihre Datenspuren kontrollieren können.

    21. Juli 2017 2
  • : „Chance verpasst“: Interview zur Zukunft des Datenschutzes
    Die Chance, mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz mehr Rechtssicherheit für Firmen und Nutzer zu schaffen, hat die Große Koalition um Bundeskanzlerin Angela Merkel verpasst (Archivbild).
    „Chance verpasst“: Interview zur Zukunft des Datenschutzes

    Wir haben mit dem Datenschutzrechtler Alexander Roßnagel über das kürzlich verabschiedete neue Datenschutzgesetz gesprochen. Die Große Koalition hat damit neue Rechtsunsicherheiten geschaffen, drängende Fragen nicht geklärt und Potenzial für einen progressiven Grundrechtsschutz verschenkt, so seine Kritik.

    2. Juli 2017 7
  • : Grundsatzlose SPD-Grundsätze zur „Datenpolitik“
    Beispielhaft für die Berliner SPD-Grundsätze zur Datenpolitik: Fitness-Tracker kommen zwar vor, die Datensammlung und -verwertung durch Hersteller und Diensteanbieter wird aber mit keinem Wort erwähnt.
    Grundsatzlose SPD-Grundsätze zur „Datenpolitik“

    Datenschutz ist veraltet, Geschäftsmodelle à la Silicon Valley sind die Zukunft: Was das Forum Netzpolitik der Berliner SPD in einem Positionspapier zur Datenökonomie aufgeschrieben hat, liest sich wie ein Lobby-Papier, findet unsere Gast-Autorin Christiane Schulzki-Haddouti. Dabei ist die Debatte längst weiter.

    27. März 2017 22
  • : Liegt die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung in der EU?
    Liegt die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung in der EU?

    eudatapDiese Woche fand die vom Forum Privatheit veranstaltete Konferenz zum Thema „Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung“ statt. Das Forum Privatheit ist ein vom Bundesministerium für Forschung und Bildung gefördertes Verbundprojekt, an dem Wissenschaftler_innen verschiedener Disziplinen und Institutionen beteiligt sind. Auszüge wollen wir im Folgenden zusammenfassen. Das vollständige Programm ist hier abrufbar.

    Konferenzbericht von Ricarda Moll und Andrea Jonjic.

    Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch den parlamentarischen Staatssekretär des BMBF Stefan Müller sprachen zunächst Eric Clemons, Professor of Operations and Information Management an der Warthon School der Pennsylvania University, und im Anschluss Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

    Eric Clemons forderte die EU auf, eine wirksame und durchsetzungsstarke Datenschutz- und Wettbewerbsschutzgesetzgebung zu implementieren, da nur so die unfairen Wettbewerbsvorteile von US-Firmen – die einen sogenannten first mover advantage hatten – wieder ausgeglichen werden. Einige seiner Hauptargumente kann man hier nachlesen.

    Peter Schaar kritisierte unter anderem, dass die EU-Grundrechtecharta den Begriff der informationellen Selbstbestimmung nicht aufgreift, obwohl dieser über den Begriff des Datenschutzes hinausgeht und besonders wichtig sei. Beim Datenschutz stünde nicht der Mensch als Schutzobjekt unmittelbar im Vordergrund, während informationelle Selbstbestimmung unter anderem Kontrolle für das Individuum über seine Informationen fordert. Er kritisierte scharf aktuelle Trends in der Diskussion über Datenschutz und Privatheit, angefangen bei der Vorratsdatenspeicherung, über immer wiederkehrenden Forderungen nach einem Kryptographieverbot, bis hin zu Markern einer Wende in der politischen Denke, wie sie von Merkels und Gabriels Äußerungen zur Anpassung zentraler Datenschutzprinzipien an die BigData Ideologie auf dem 9. IT-Gipfel gezeigt wurden.

    Wissenschaftliche Perspektiven

    Anschließend wurden in zwei parallelen Tracks verschiedene wissenschaftliche Perspektiven auf den Bereich der informationellen Selbstbestimmung gegeben, darunter juristische, informationstechnologische, medienpädagogische und –psychologische. Einige Highlights:

    Marion Albers, Professorin für Öffentliches Recht, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht und Rechtstheorie an der Universität Hamburg forderte ein Umdenken beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die aktuelle Konzeption werde der Komplexität des Rechtsgegenstandes nicht gerecht. Daher müsse das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits eine grundsätzliche Regulierung vorsehen, und darüber hinaus anerkennen, dass das Konzept ganz verschiedene Schutzgüter miteinbezieht, z.B. den Schutz vor konkreten Überwachungen (z.B. bei Versammlungen), Schutz des guten Rufes und auch Schutz vor Stigmatisierung und Diskriminierung beinhalten.

    Arnold Picot, Professor am Center for Digital Technology and Management in München setzte sich mit der Bedeutung ökonomischer Prinzipien für das Verhältnis von Privatssphäre und Freiheit auseinander. Privatheit schließe Freiheit mit ein und ein Einschnitt in die Privatssphäre sei immer ein Einschnitt der eigenen Freiheit. Er argumentierte, dass man zwar mit Freiheit (und damit auch mit der eigenen Privatheit) handeln könne – zum Beispiel indem man einen Vertrag abschließt – der Kern eines jeden Vertrags sei es jedoch, dass er wieder auflösbar, also reversibel ist. Seine Analyse der AGBs großer Player wie Facebook, Amazon, Google zeigt jedoch, dass der jeweilige Handel mit den eigenen Daten eben nicht reversibel ist, und entsprechend die eigene Freiheit maßgeblich beschneidet. Zaghafte Ansätze zur Umsetzung des Reversibilitätsprinzips zeigt nach dieser Analyse übrigens Ebay.

    Martin Rost, Mitarbeiter vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, stellte in Frage, dass es die Aufgabe von Datenschützern sei, Bürger zu verantwortlichem digitalem Handeln zu erziehen. Im Gegenteil sollten sie Organisationen dazu erziehen, verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umzugehen. Ob Organisationen effektiven Datenschutz eingebaut haben, müsse effizient prüfbar sein.

    Wissenschaft trifft Wirtschaft trifft Politik

    Am Freitag Nachmittag berichteten Philipp Richter und Tobias Matzner als Rapporteure von den jeweiligen Tracks und gaben neue Impulse. In beiden Tracks schien die Frage zentral gewesen zu sein, welche Verantwortung dem Individuum zukommt. Richter argumentierte, dass das Individuum überfordert sei und den Handlungsrahmen, den die IT vorgibt, kaum beeinflussen könne. Zudem sei es Nachrichtendiensten und großen Unternehmen unterlegen, und vor allem im Falle von Kindern und Jugendlichen werde deutlich, dass das Individuum nicht im Zentrum der Verantwortung stehen könne. Dennoch seien sich die Diskutierenden in den Tracks einig gewesen, dass die Nutzer_innen auch nicht komplett als Verantwortliche aufgegeben werden können. Vielmehr brauche es eine Mischung aus individuellem Schutz und einem kollektiven Schutzeinsatz – hier greife die informationelle Selbstbestimmung, da sie nicht rein individualistisch ist, sondern auch den Schutz des Gemeinwesens im Blick hat. Während Richter betonte, dass zunehmend auch über demokratische Technikgestaltung gesprochen werden müsse, wies Matzner daraufhin, dass die Regulierung von Unternehmen angegangen werden müsse. Starke Datenschutzregeln auf EU-Ebene würden nicht automatisch Nachteile für Unternehmen bedeuten, und der Bedarf sei da: Nutzer_innen verwenden zwar gewisse Dienste – jedoch nicht, weil sie mit ihnen so zufrieden seien, sondern weil schlichtweg keine Alternative gesehen werde.

    Konstantin von Notz antwortete als netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, dass vor allem in der Rechtspflege und Gesetzgebung in den vergangenen Jahren geschlafen worden sei. Es gebe kein relevantes Datenschutzgesetz, weder in Deutschland noch auf EU-Ebene, das neuen Veränderungen Raum gebe und die Nutzer_innen stärke.

    Gerold Reichenbach von der SPD, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda, wunderte sich welche Fragen heutzutage gestellt werden: es werde über Dinge diskutiert, die längst ausgehandelt seien. Nicht erst seit der digitalen Welt sei vieles unkontrollierbar für das Individuum, und nicht erst jetzt stellen sich Fragen nach der Schutzpflicht des Staates. Laut Reichenbach solle sich mehr um technische Fragen gekümmert werden, wie in der „alten, analogen Welt“.

    Im Abschlussplenum trafen schließlich Vertreter_innen aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft aufeinander. Stefan Winners von Hubert Burda Media forderte einheitliche Spielregeln auf EU-Ebene, nur so könne die „Vollkatastrophe“ vermieden werden, dass Unternehmen sich selbst ihre Regeln aussuchen können. Es sei nicht verwunderlich, dass es kaum bedeutende europäische Player gebe, wo doch Unternehmen wie Google gravierende strukturelle Vorteile hätten.

    Jörn Lamla von der Universität Kassel sah in den Ausführungen von Winners ein Drohszenario und merkte an, dass möglicherweise ein effektives Dohszenario für die Wahrung der Grundrechte fehle. Die Wirtschaftslobby habe schließlich erreicht, dass Merkel von Abwägung zwischen Datenschutz und Big Data spricht und dass Datenschutz nicht „die Oberhand“ gewinnen dürfe – dies zeige, dass das Drohszenario, welches von der Wirtschaft gezeichnet wird, anschlussfähig ist. Aufseiten des Datenschutzes stelle es sich jedoch viel diffuser dar, und dies müsse angegangen werden.

    Wolf-Dieter Lukas vom BMBF kitisierte, dass Bürger_innen nicht einmal einfachste Verschlüsselung nutzen, woraufhin von Notz anführte, dass es recht widersprüchlich sei die Anwendung von Verschlüsselung zu fordern, während die Bundesregierung Milliarden darin investiere, ebendiese zu brechen.

    Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig Holstein, Marit Hansen, wirft vor allem Merkel und Gabriel vor, mit Begriffen wie „Datensparsamkeitsdiktat“ stark zu polemisieren. Schließlich gebe es nicht einmal Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Sparsamkeit. Auch sie setzt Hoffnungen auf die Verhandlungen in der EU, vor allem privacy by design müsse in diesem Zusammenhang Beachtung finden.

    Lukas, der angab den Begriff „Datensparsamkeit“ mit erfunden zu haben, wiederholte seine Forderung, dass Bürger_innen verschlüsseln sollen. Derzeit würden vor allem diejenigen verschlüsseln, die eigentlich nicht geschützt werden sollten – „Gefährdende“ sollten diesen Schutz nicht genießen können, und hier müsse auch noch „das ein oder andere“ geknackt werden. Dies sei höchst widersprüchlich, merkte von Notz wiederum an. Die Regierung schaffe „Unsicherheit mit Staatsknete“ und beklage dann mangelnde IT-Sicherheit: das zeige, dass „man nicht verstanden hat, was man macht“. Doch auch die Wirtschaft sei ambivalent. Einerseits werde dem Silicon Valley nachgeeifert, andererseits fordere man stärkere europäische Regeln.

    Hansen wies zuletzt daraufhin, dass nicht nur die Bürger_innen souverän sein müssten, sondern – vor allem in Hinblick auf den NSA-Skandal – auch die Staaten. Dabei seien Vorbilder wichtig, ob dies nun den Videokanal der Kanzlerin betreffe der nur auf Youtube zu finden sei, oder Software im Öffentlichen Dienst.

    In einer letztendlich recht harmonischen Diskussion blieb zuletzt vor allem die Hoffnung aller auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Darüber, dass diese vor allem in den Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament verwässert und aufgeweicht worden ist, fiel leider kein Wort.

    28. November 2015 4
  • : Bundesregierung plant Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für E‑Mail-Anbieter vorzuschreiben, Voßhoff freut sich
    Bundesregierung plant Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für E‑Mail-Anbieter vorzuschreiben, Voßhoff freut sich

    In einem Interview vom 4. Juni mit iRights äußern sich der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber und Staatssekretär Gerd Billen des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz über die geplanten Vorhaben der Bundesregierung bei der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Dabei äußern sie sich auch zu einer Festschreibung der Pflicht für E‑Mail-Anbieter, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung standardmäßig anzubieten:

    Kelber: […] natürlich kann man das Thema Datenschutz nicht allein der individuellen Verantwortung überlassen, sondern muss es rechtlich und international regeln. Da kommt die europäische Datenschutz-Grundverordnung ins Spiel, wo sich die neue Bundesregierung auch als treibende Kraft sieht, und in der es auch darum geht, festzuschreiben, dass Internetdienstleister privacy by design und Privatsphäre-freundliche Voreinstellungen anbieten müssen.

    […]Das läuft unter dem Stichwort Datenschutz oder privacy by design. Der Anbieter muss als Voreinstellung eine nach dem Stand der Technik sichere Variante anbieten – die der wissende Kunde, wenn er möchte, für sich unsicherer machen kann.

    20. Juni 2014 24
  • : New York Times: Datenschutz ist paradox, aber wichtig
    New York Times: Datenschutz ist paradox, aber wichtig

    The New York Times hat am Wochenende lesenswert über die Arbeit des US-amerikanischen Privacy-Forschers Alessandro Acquisti berichtet. In dem Artikel werden drei Versuche zum menschlichen Umgang mit Privatsphäre näher vorgestellt. Die Ergebnisse sind zum Teil paradox, zeigen jedoch eines deutlich: Menschen wollen Privatsphäre, handeln dabei aber nicht „rational“. Da der NYT-Artikel recht lang geraten ist, hier ein tl;dr.

    3. April 2013 8
  • : EU-Datenschutzbeauftragter warnt vor intelligenten Stromzählern
    EU-Datenschutzbeauftragter warnt vor intelligenten Stromzählern

    In einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), zu Plänen der Europäischen Kommission intelligente Stromzähler in Europa einzuführen, warnt dieser vor den daraus resultierenden Datenschutzproblemen.

    Intelligente Stromzähler könnten zwar durchaus nützlich sein um den Energieverbauch auf mögliche Energiesparpotentiale hin zu analysieren, es dürfte dabei allerdings nicht die Möglichkeiten zum massiven Sammeln von personenbezogenen Daten außer acht gelassen werden.

    Diese Daten ermöglichen es das Verhalten der Mitglieder eines Haushalts auszuwerten: So kann beispielsweise festgestellt werden wann diese im Urlaub oder auf Arbeit sind und wie sie ihre Freizeit verbringen. Dabei kann aus den Daten auch herausgelesen werden zu welchen Zeiten sie welche Geräte nutzen: beispielsweise ein Babyphone oder spezielle medizinische Geräte. Diese Daten bieten ein riesiges Potential für Data-Mining, also der Auswertung der Daten und die anschließende Typisierung und Profilierung. Die Möglichkeiten reichen von Marketing bis Preisdirkriminierung durch Dritte.

    Der EU-Datenschutzbeuftragte begrüßt angesichts dieser Gefahren, dass die EU-Kommission Hilfestellungen, insbesondere ein Muster für Datenschutzfolgeabschätzungen, für die Mitgliedsstaaten entwickeln möchte. Es sollten zusätzliche aber auch gesetzliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Im Speziellen sei es notwendig Unternehmen zu verpflichten datenschutzfreundliche Technologien zu verwenden (Privacy by Design). Den Kunden sollten zusätzlich auch die Energieverbrauchsdaten und ‑statistiken und ihre individuellen Profile zugänglich gemacht werden. Außerdem sollen die Unternehmen die verwendeten Algorithmen zum Data-Mining offen legen. Ferner sei eine Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung und den Wahlmöglichkeiten betroffener Personen, einschließlich der Regelmäßigkeit von Zählerständen und eine Hilfestellung zum Thema Speicherfristen wichtig.

    11. Juni 2012 20
  • : Privacy Patterns: Design-Lösungen für häufige Datenschutz-Probleme
    Privacy Patterns: Design-Lösungen für häufige Datenschutz-Probleme

    Datenschutz und Privatsphäre müssen bei Technologie-Projekten von Anfang an mitgedacht werden. Die Plattform Privacy Patterns will Privacy-by-Design in praktische Ratschläge für Software-Engineering umsetzen. Den Anfang machen sie mit standortbezogenen Diensten.

    Das Team um die UC Berkeley School of Information will mit den Patterns:

    • Sprachregelungen für datenschutzsensible Technologien standardisieren
    • übliche Lösungen für Datenschutzprobleme dokumentieren
    • Designern von standortbezogenen Diensten helfen, Datenschutz-Bedenken zu erkennen und anzugehen

    Bisher sind sieben Punkte öffentlich, darunter:

    Das ist alles sehr Location-based Service-lastig und die „Privatheit“ öffentlich zugänglicher Links kann bezweifelt werden. Jedoch ist eine transparente Darstellung der eigenen Daten und wann diese erhoben werden, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Und die allgegenwärtigen Meta-Daten verdienen schon lange mehr Beachtung.

    Ich frag mich nur, warum das Department of Homeland Security das Projekt unterstützt.

    Bereits vor fünf Jahren hatten wir bereits in die Richtung gedacht und ein Iconset für Datenschutzerklärungen entwickelt.

    16. Mai 2012 3