Nutzerrechte

Europäischer GerichtshofDie Adresse ist da, wo die Post ankommt

YouTube muss nicht mehr als die Postanschrift von User:innen herausgeben, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen haben. Denn im Gesetz steht ausdrücklich nur Adresse – und nicht IP-Adresse, E-Mail-Adresse oder Handynummer, hat der Europäische Gerichtshof klargestellt.

Lesen Sie diesen Artikel: Die Adresse ist da, wo die Post ankommt