Deutsche Bahn
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: Die Antwort an die Deutsche Bahn
: Die Antwort an die Deutsche Bahn Unsere Antwort auf die Abmahnung der Deutschen Bahn AG wurde soeben von unseren Anwälten bei JBB gefaxt. Zur Dokumentation der Geschichte veröffentlichen wir den Text hier in voller Länge. Zum ausdrucken bietet sich auch dieses PDF an.
Deutsche Bahn AG
Rechtsabteilung (GRF)
Herrn Rechtsanwalt (Name geschwärzt)
Potsdamer Platz 2
10785 BerlinVorab per Telefax
Berlin, 6. Februar 2009
Beckedahl ./. Deutsche Bahn AG: netzpolitik.org
Sehr geehrter Herr Kollege (Name geschwärzt),
in vorbezeichneter Angelegenheit vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich Herrn Markus Beckedahl. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unser Mandant hat uns eine Kopie Ihrer Abmahnung vom 3. Februar 2009 überreicht.
Zu den von Ihnen erhobenen Forderungen ist Folgendes festzustellen:
I.
Die streitgegenständliche Veröffentlichung ist ein Protokoll eines leitenden Mitarbeiters des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI). Die in dem Dokument enthaltenen Informationen geben Aufschluss über gewisse Vorgänge in Ihrem Unternehmen, wie sie sich in den Augen der zuständigen Behörde abgespielt haben. Wie aus öffentlichen Äußerungen Ihres Unternehmens über die dem Dokument zugrundeliegende Untersuchung des BlnBDI ersichtlich wird, bestätigt auch die Deutsche Bahn AG Existenz und Inhalt des Protokolls.
Die Einbindung des Protokolls in das Weblog unseres Mandanten stellt aus rechtlicher Sicht die Veröffentlichung einer wahren Tatsachenbehauptung dar, die den vollen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießt. Als Journalist kann unser Mandant darüber hinaus die besonderen Garantien der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Presse- und Rundfunkfreiheit für sich in Anspruch nehmen, die seine Veröffentlichung und insbesondere auch die der Veröffentlichung vorgelagerten Recherchetätigkeiten zusätzlich absichern. Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung unseres Mandanten eine Angelegenheit behandelt, die die Öffentlichkeit wesentlich berührt. In Anwendung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu BVerfGE 85, 1, 16 – Bayer-Aktionäre) streitet für unseren Mandanten nach alledem die Vermutung der Zulässigkeit der freien Rede.
Da wir aktuell nicht davon ausgehen, dass Sie den zugunsten unseres Mandanten bestehenden Grundrechtsschutz und die Öffentlichkeitsrelevanz der Veröffentlichung ernsthaft in Abrede stellen werden, enthalten wir uns an dieser Stelle weiterer Ausführungen zu den Ereignissen in Ihrem Unternehmen, die in den vergangenen Tagen und Wochen ans Licht der Öffentlichkeit geraten sind. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung würde dies aber wegen der Relevanz für die Abwägung der widerstreitenden Interessen selbstverständlich umfassend aufgearbeitet werden müssen.
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: Der Text: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
: Der Text: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Ich hatte ganz vergessen, die „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ der Deutschen Bahn – Abmahnung zu bloggen. Das hole ich hier mal nach:
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Markus Beckedahl, (Adresse aus dem Impressum) erklärt gegenüber der Deutschen Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin:
Ich verpflichte mich:
1. es zukünftig zu unterlassen, den vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellten und in Kopie als Anlage beiliegenden Vermerk über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008 im Internet, insbesondere unter der URL https://netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/, um Wortlaut, als pdf-Datei oder in sonstiger Weise ganz und/oder in Auszügen zu veröffentlichen und
2. bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung nach Ziffer 1 eine von der Deutschen Bahn AG nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe an die Deutsche Bahn AG zu zahlen, die im Streitfall vom zuständigen Landgericht der Höhe nach überprüft werden kann.
Ort, Datum
Das unterschreibe ich natürlich nicht und komme auch nicht den Forderungen nach.
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: Taz-Titelseite: Blogwart Mehdorn
: Taz-Titelseite: Blogwart Mehdorn Die TAZ hat die Abmahnung durch die Deutsche Bahn auf die Titelseite genommen und zum Thema des Tages gemacht. In insgesamt drei Beiträgen inklusive dem Kommentar auf der Startseite geht es um die Geschichte. Danke für die Unterstützung.
Kommentar: Ein Bahn-Chef von gestern.
Interview mit dem Abgeordneten Anton Hofreiter: „Es gab weitere Fälle“.
Brisantes Bahn-Memo: Hart bleiben gegen Mehdorn.Heute Morgen war ich auch Gast beim Deutschlandradio Kultur, um im Radiofeuilleton über den Fall zu sprechen.
Goliath kann nicht gewinnen – Die Solidarisierungswelle für netzpolitik.org nach Abmahnung durch die Deutsche Bahn zeigt, wie das Web 2.0 die Öffentlichkeit verändert hat.
Davon gibt es jetzt schon die MP3. Und hier ist das Transcript: „Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten“.
Update:
Unterstützung gibt es jetzt auch in einer Pressemitteilung des Deutschen Journalistenverbandes: DJV fordert von Bahn Transparenz.
In dem Zusammenhang kritisierte Konken das Vorgehen der Bahn gegen den Betreiber des Internetportals netzpolitik.org. Dort war ein Sitzungsprotokoll der Bahn im Original veröffentlicht worden, in dem es um die Überwachungen ging. Das Verkehrsunternehmen drohte dem Portalbetreiber daraufhin mit rechtlichen Konsequenzen, wenn er das Dokument nicht unverzüglich entferne. „Angesichts der immensen gesellschaftlichen und politischen Bedeutung des Datenskandals gehörte das Papier in die Öffentlichkeit“, sagte Konken. In diesem Fall könne das Unternehmen nicht damit argumentieren, dass Sitzungsprotokolle aus Wettbewerbsgründen stets geheim seien. Wenn das Papier in einem engen Zusammenhang mit den Bespitzelungen bei der Bahn stehe, gebe es sogar ein Recht zum Vollzitat. „Im Zweifel hat das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und damit letztlich die Pressefreiheit Vorrang.“
Und Stern.de berichtet auch: Bahn vs. Blogger – „Die müssen uns ernst nehmen“
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: Die Welle nach der Abmahnung
: Die Welle nach der Abmahnung Jetzt ist es gerade etwas mehr als vier Stunden her, seitdem ich die Abmahnung der Deutschen Bahn AG gebloggt und getwittert habe. Und ich bin immer noch etwas erschlagen, von dem vielen positiven Feedback. Seit bald acht Jahren blogge ich jetzt abmahnfrei unter dieser Domain. Einige Dokumente hab ich in der Zeit auch veröffentlicht, die teilweise vorher auch schon durch die Medien geisterten, aber dort nur zitiert wurden. Ich veröffentliche diese Dokumente wie auch das interne Memo zur DB-Rasterfahndung, weil ich denke, dass sich jeder selbst eine Meinung bilden können sollte. Ich bin auch der Meinung, dass eine aufgeklärte Demokratie wie in unserem Lande das zulassen sollte. Und dieses Dokument ist für den öffentlichen Diskurs rund um die Überwachungsaffäre bei der Deutschen Bahn AG relevant.
Ich bin mir bewusst, dass es auch andere Wege gibt, Dokumente öffentlich zu machen und verweise gerne auf mein Podcast-Interview mit Wikileaks.org. Ich hab es trotzdem hier online gestellt. Am Anfang war ich etwas verwundert, dass das Dokument kaum Interesse fand. Eine Handvoll Blogs berichteten darüber. Umso erstaunter war ich über die Abmahnung heute. Zumal diese parallel zu Medienberichten kam, wonach Mehdorn in der Affäre Fehler einräumte.
Nun ist die Abmahnung da und das Feedback aus dem Netz ist überwältigend. Mir war bewusst, dass ich irgendwann mal Probleme bekommen könnte mit der Veröffentlichung eines Dokumentes. Aber mir war auch bewusst, dass ich dann Rückhalt bekomme, indem ich es öffentlich mache und transparent die Geschichte beschreibe. Das hat bisher besser geklappt, als ich es im Hinterkopf immer gedacht habe. Ich bin stolz auf Euch und Eure Hilfe dabei!
Zum ersten Mal hab ich bewusst bemerkt, wieviele Follower ich bei Twitter habe, denn die Weiterleitungen meines Hilfe-Tweets hören gar nicht mehr auf. Und in der nächsten Welle kamen die Blog-Postings. Und innerhalb ganz weniger Stunden schwappt die Geschichte gerade in die Mainstream-Medien rüber. Und findet sich von Spiegel bis Heise auf immer mehr News-Seiten. Auch bekam ich schon Hilfsangebote aus den Reihen der Grünen, der FDP-Fraktion und der Linksfraktion, die das thematisieren wollen. Nur zu!
Mittlerweile hab ich auch Rücksprache mit meinen Anwälten von JBB Berlin gehabt, die mich unterstützen werden. Thorsten Feldmann und sein Team helfen in juristischen Fällen auch dem Wikimedia e.V. und ich weiß mich da in guten Händen. Daher ist der Stand gerade der, dass ich das Dokument online lasse und die Unterlassungserklärung nicht unterzeichne. Das Dokument ist mittlerweile eh nicht mehr aus dem Netz zu nehmen, innerhalb kürzester Zeit wurde es u.a. bei Wikileaks, Pirate Bay und unzähligen anderen Stellen gespiegelt.
Oftmals kam schon das Angebot, mich finanziell zu unterstützen, falls es zu einem Verfahren kommen sollte. Dafür bin ich dankbar und komme ggf. auf die Angebote zurück. Auch wenn ich hoffe, dass dieser Fall nicht eintreten wird. Denn einerseits habe ich andere Dinge zu tun, als mich mit einem Rechtsstreit zu beschäftigen und kann die Zeit durchaus sinnvoller nutzen und mich mit Netzpolitischen Themen beschäftigen. Andererseits kann man Geld auch sinnvoller für politische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden, um auf die Bedeutung von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter hinzuweisen.
Mal schauen, was die nächsten Tage bringen werden. Ich muss erstmal kurz durchatmen. Und überlege gerade, wie man das Thema und auch die Sache DFB vs. Jens Weinreich auf der re:publica Anfang April als Diskussionspunkt unterbringen kann.
Mehr Infos:
Julia Seeliger hat kurz nach Bekanntmachung der Abmahnung das erste Interview mit mir gemacht.
Bei Carta finden sich zehn Gründe, warum die Bahn diesen publizistischen Konflikt mit Netzpolitik verlieren muss.Pressespiegel:
DerWesten: Bahn geht gegen Berliner Blogger vor
Golem: Bahn mahnt Netzpolitik.org ab.
HNA: Deutsche Bahn mahnt Blogger ab und legt ein Lauffeuer.
N24: Bahn mahnt Blogger ab.
Heise: Bahn mahnt Blogger wegen angeblichen Verrats von Geschäftsgeheimnissen ab.
Horizont: Drohgebärde gegen Blogger wird für die Bahn zum Bumerang.
Focus.de: Bahn geht gegen Weblog vor.
Futurezone: Deutsche Bahn mahnt Netzpolitik.org ab.
Zoomer: Bahn vs. Blogger: Nichts als Ärger.
Augsburger Allgemeine: Deutsche Bahn mahnt Blogger ab.
Spiegel: Blogger-David trotzt Bahn-Goliath.
Taz: Hart bleiben gegen Mehdorn.
Tagesspiegel: Bahn-Aufsichtsrat berät über Mehdorn.
Taz: Kommentar: Ein Bahn-Chef von gestern.
Taz: Interview mit dem Abgeordneten Anton Hofreiter: „Es gab weitere Fälle“.
Taz: Brisantes Bahn-Memo: Hart bleiben gegen Mehdorn.
Deutschlandradio Kultur: „Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten“. (MP3)
Chip: Die Datenschutz-Doppelmoral der Deutschen Bahn.
Freitag.de: Aus dem Gleis geraten.
Stern.de: Bahn vs. Blogger – „Die müssen uns ernst nehmen“Update Mittwoch, 16:45 Uhr:
Jetzt sind etwas mehr als 24 Stunden um. Nachdem die Onlineberichterstattung ihren vermutlichen Höhepunkt erreicht hat, steigen immer mehr traditionelle Medien ein. Die Geschichte wird morgen in einigen überregionalen Zeitungen erscheinen. Und beim Deutschlandradio Kultur bin ich morgen ab 9 Uhr in der Sendung zu hören.
Mittlerweile gibt es auch konkrete Solidaritätsbekundungen aus der Politik. Von Seiten der Grünen haben die Bundestagsabgeordneten Toni Hofreiter und Volker Beck das Memo gespiegelt. Volker Beck hat heute auch eine mündliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt:
Welche Vorschriften wurden danach im Einzelnen durch wen gegenüber wem verletzt), und welche Konsequenzen ziehen die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn bzw. als Eigentümer der Deutschen Bahn daraus?
Bündnis 90/Die Grünen als Partei spiegeln das Memo nun auch und haben eine Meldung dazu veröffentlicht: Grüne solidarisieren sich mit netzpolitik.org.
Auf Reaktionen der anderen Parteien und Fraktionen warte ich noch und verlinke gerne weitere Solidaritätsbekundungen. Hierzu hab ich gestern schon mit einem FDP-Bundestagsabgeordneten telefoniert, der auch was machen wollte.
Spiegel-Online berichtet in einem dritten (!) Artikel heute Nachmittag über Reaktionen der Bahn-Pressestelle:
Ein Sprecher der Bahn begründete das Vorgehen gegen Beckedahl auf SPIEGEL-ONLINE-Anfrage damit, dass es sich bei dem veröffentlichten Papier „nicht um ein abgestimmtes Protokoll der Unterredung“ handele, sondern um eine „Darstellung aus Sicht des Datenschutzbeauftragten“. Darin sei teilweise „die Faktenlage nicht korrekt wiedergegeben“. Gleichzeitig enthalte der Text Passagen, die man als „Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen“ einstufe. Weil Beckedahl der erste gewesen sei, der das vollständige Dokument öffentlich gemacht habe, sei die Abmahnung an ihn geschickt worden.
Die Deutsche Bahn AG will den Druck wohl aufrecht erhalten. Freitag läuft die Frist der Abmahnung ab. Diese habe ich übrigens immer noch nicht mit der Post zugestellt bekommen. Bisher hab ich nur die gemailte PDF-Version.
Mal schauen, was als nächstes kommt.
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: Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung!
: Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung! Die Deutsche Bahn AG hat mir soeben meine erste Abmahnung für dieses Blog geschickt. Konkret geht es um das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn, das ich am Samstag hier publiziert habe.
Nun weiß ich nicht, wie die Chancen sind, mich vor Rechtstreitigkeiten mit dem Konzern zu schützen, bzw. ob ich Chancen habe, dagegen vorgehen zu können. Und bitte daher die mitlesenden Juristen um Rat.
Hier ist der Text, der mir heute per PDF in einer Mail zuging:
Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Sehr geehrter Herr Beckedahl,
Sie sind Inhaber und Betreiber der Homepage www.netzpolitik.org.
Wie wir festgestellt haben, veröffentlichen Sie im Wortlaut und als pdf-Dokument auf Ihrer Homepage unter der URL https://netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/ einen Vermerk des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG vom 28. Oktober 2008 über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH.
Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.
Wir fordern Sie daher auf, den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen.
Das Entfernen bzw. das bloße Unterlassen allein genügt nicht, um die sog. Wiederholungsgefahr zu beseitigen und somit den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Hierfür bedarf es einer uneingeschränkten, unwideruflichen Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu unseren Gunsten versprochen wird.
Wir fordern Sie hiermit auf, eine solche Erklärung bis zum 6. Februar abzugeben und uns zuzusenden. Eine Erklärung, die diesen Anforderungen genügt, haben wir als Anlage diesem Schreiben beigefügt.
Sollten Sie unserer Forderung nicht nachkommen, sind wir gehalten, den Anspruch unverzüglich gerichtlich geltend zu machen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung von strafrechtlichen Schritten behalten wir uns ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
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: Das Memo zu der Rasterfahnung bei der Deutschen Bahn
: Das Memo zu der Rasterfahnung bei der Deutschen Bahn Die Affäre um die private Rasterfahndung von 173.000 Mitarbeitern der Deutschen Bahn geht weiter. Aus anonymer Quelle wurde uns nun das passende Memo des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten zugeschickt, aus dem im Moment viele Medien berichten. Wir stellen es mal zur allgemeinen Begutachtung online (PDF):
Passend dazu auch:
Zeit-Online: Mehdorns Jagd nach Maulwürfen.
Ein interner Bericht zeigt, mit welcher Vehemenz die Bahn schnüffelte. Und er legt die Vermutung nahe, dass es dabei nicht nur um Korruption ging.
Futurezone: Politiker: DB wollte Kritiker einschüchtern.
Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Horst Friedrich, sagte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, es deute „sehr vieles darauf hin, dass die Korruptionsbekämpfung nicht das einzige Ziel der Bahn war“. Auch Winfried Hermann von den Grünen vermutet, dass es „bei der Aktion auch darum ging, herauszufinden, wer Informationen aus der Bahn weitergegeben hat, beispielsweise an Kritiker des Konzerns“.
Und hier ist der Volltext des Dokumentes:
Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008
1. Hinweis nach § 38 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die Vertreter der Deutschen Bahn AG wurden nach § 38 Abs. 3 Satz 3 BDSG über das Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG informiert. Danach kann der Auskunftspflichtige die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Zivilprozessordnung (ZPO) bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. -
: Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn
: Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn Nach Angaben der Stern-Redaktion hat die Deutsche Bahn im Rahmen von „Korruptionsbekämpfung“ mehr als 1000 Mitarbeiter und teilweise Eheleute von einer externen Firma ausspionieren lassen. Passend zum Telekom-Skandal hat die Deutsche Bahn mit Network Deutschland GmbH dieselbe in diesem Bereich erfahrene Firma eingesetzt. Das passt ja irgendwie.
Da gab es z.B. die Aktion „Eichhörnchen“:
Die Revision der Bahn reichte zu diesem Zweck eine CD-ROM mit den persönlichen Daten von 774 Führungskräften an die Detektei weiter, darunter Personalnummern, Anschriften, Telefonnummern. Die Namen von 500 Ehepartnern beschaffte der Konzern ebenfalls und gab sie heraus. Im Personalregister der Bahn sind solche Angaben zwar nicht zu finden, die internen Fahnder bezogen sie aus einer Kundendatei: Viele Führungskräfte hatten für ihre Partner verbilligte Fahrkarten bestellt und die Namen registrieren lassen. Network verglich die Personaldaten dann mit Angaben in öffentlichen Firmenregistern.
Und auch das Projekt „Babylon“:
Die Firma Network erhielt den Auftrag, mögliche Verbindungen zwischen Mitarbeitern der Bahn und Lieferanten zu ermitteln. Hunderte Personen wurden im Zuge von „Babylon“ gerastert. 125 davon gerieten unter verschärfte Beobachtung. In der Auftragsbeschreibung der Detektei heißt es dazu: Nach dem Adressabgleich sei der Auftrag „dahingehend erweitert“ worden, „auch die Bank- und Telefonverbindungen in die Untersuchung einzubinden.“
Die Berliner Datenschutzbehörde hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei der Bahn und kann einen Straftatbestand in einigen Fällen nicht ausschließen.
Die ganze Story bei Stern.de: Bahn bespitzelte eigene Mitarbeiter.