500 Euro Schadensersatz soll Facebook dem Datenschutzaktivisten Max Schrems zahlen, weil es angeforderte Daten nicht herausgegeben hat. Sechs Jahre hat das Gericht für diese Entscheidung gebraucht. Schrems findet es grotesk, dass die Richterin die wirklich wichtigen Fragen der Klage nicht berücksichtigt – und geht in Berufung.