BNetzA
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: Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuelle Speicherfristen, will diese alleine regulieren
: Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuelle Speicherfristen, will diese alleine regulieren Die vier großen Mobilfunkanbieter speichern weiterhin Daten der Vorratsdatenspeicherung: von sieben Tagen bis sieben Monate. Das ist das Ergebnis einer Erhebung der Bundesnetzagentur, die diese Speicherfristen im Alleingang regulieren will. Eine Einbindung von Zivilgesellschaft oder Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
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: Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz
: Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz Es gibt anscheinend einen Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG), der schon in Lobbykreisen herumgereicht wird, aber noch nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat (Falls jemand diesen hat: Wir würden ihn gerne sehen Hier ist er als PDF). Zumindest die Netzneutralität-relevanten Passagen gibt es hier zu sehen (PDF).