Weil Amazon große Teile des Online-Handels beherrscht, prüfen die deutschen Wettbewerbshüter:innen, ob sie bestimmte Geschäftspraktiken des Konzerns künftig schon vor der Einführung verbieten können.
Die Arbeit des Bundeskartellamtes stand 2019 ganz im Zeichen der Digitalisierung. Die Behörde ging unter anderem gegen Facebooks Datenverarbeitung und Amazons Geschäftsbedingungen vor und widmete sich mehreren Geschäftsmodellen mit fragwürdigem Verbraucherschutz.