Am Wochenende hat die SPD auf ihrem Parteikonvent mehrheitlich beschlossen, sich für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten auszusprechen. Man betont nun, das sei keine Vorratsdatenspeicherung „in der bisherigen Form“, sondern eben nur eine „Mindestspeicherung“.
Warum die Sozialdemokraten der Meinung sind, dass die Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt werden, legen sie in einer langen Pressemitteilung dar und erläutern den Beschluss: Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten.
Warum will die SPD also teure und technisch aufwendige Überwachungssysteme mit einem fragwürdigen Nutzen installieren lassen, deren Anforderungen bei der Datensicherheit in der Post-Snowden-Zeit ganz erheblich sein müssten?
Man verweist zunächst auf den SPD-Parteitagsbeschluss 2011, der „die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen“ fordere, sich aber in Wahrheit auf die Umsetzung der damals noch bestehenden, aber mittlerweile für rechtswidrig erklärten EU-Richtlinie bezog.
In der Mitteilung sind einige Behauptungen enthalten, die dem Inhalt des Gesetzentwurfs widersprechen. So schreiben die Sozialdemokraten:
Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger sind von der Speicherpflicht ausgenommen Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht abgerufen werden.
Niemand ist von vorneherein bei der geplanten generellen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen, entsprechend besteht die Speicherpflicht auch für Berufsgeheimnisträger. Die Telekommunikationsinformationen dieser Geheimnisträger werden in Wahrheit also sehr wohl gespeichert. Die rechtlichen Schutzvorkehrungen können also erst beim Datenzugriff greifen. Die Vorgabe des EuGH, der ganz klar die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger schon beim Speichern ihrer Daten fordert, werden dabei missachtet.
„Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ scheint weiter das Motto zu sein, wenn es um den politischen Streit um die VDS geht. Denn mit der Wahrheit nehmen es die Sozialdemokraten auch sonst nicht allzu genau. In der Mitteilung heißt es:
Nur ein Gericht darf den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Kundendaten bei den Unternehmen erlauben.
Der VDS-Gesetzentwurf enthält aber keinen Richtervorbehalt bei der Bestandsdatenabfrage, so dass Polizeibeamte und Geheimdienstler ohne Umstände und in großem Umfang weiterhin Bestandsdaten abfragen können, die gleichsam hintenrum zum Zugriff auf die Vorratsdaten führen.
Erwähnenswert findet die SPD übrigens auch, dass man eine „Löschverpflichtung“ einführe. Außerdem würde man „mit massiven Geldbußandrohungen“ eine Nicht-Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen pönalisieren. Da man vorher die Telekommunikationsanbieter zwingt, die Daten zu speichern, ist beides aber doch wohl das Mindeste, was man als Betroffener erwarten darf.
Die SPD betont, man würde mit der VDS keine heimliche Überwachungsmaßnahme vornehmen, da „die Betroffenen nachträglich benachrichtigt“ würden. Wie die vorgesehene Benachrichtigungspflicht allerdings in der Praxis gestaltet wird, ist angesichts der absehbar vielfachen Nutzung noch offen.
Ob der Gesetzentwurf zur VDS aber nun tatsächlich im Einklang „mit Datenschutz und Grundrechten“ und auch mit den betonten „Grundwerten der Sozialdemokratie“ ist, wie die SPD uns zu überzeugen versucht hat, scheint ohnehin nicht jedem Sozialdemokraten besonders wichtig zu sein. Um es mit den Worten von Reinhold Gall (SPD) zu sagen:

