Generalbundesanwalt Range stellt Ermittlungen im Fall Merkel-Handy ein: „Nicht gerichtsfest beweisbar“

Merkel mit Telefon (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten imago/Stana

Es lasse sich nicht gerichtsfest beweisen, dass das Handy der Kanzlerin von US-amerikanischen Nachrichtendiensten abgehört worden sei. Das ließ heute die Bundesanwaltschaft vermelden. Generalbundesanwalt Harald Range stellt daher die Ermittlungen in der Sache ein. Das Verfahren war im Sommer 2014 eingeleitet worden, nachdem bekannt geworden war, dass Angela Merkels Mobiltelefon von der NSA abgehört worden war, was auf ein Dokument aus dem Snowden-Fundus zurückging.

Range gelang es wohl nicht, dieses Papier im Original zu beschaffen. Es sei außerdem kein authentischer Abhörauftrag der NSA, sondern die Abschrift eines NSA-Dokuments. Also: kein Original-Beweis für das Abhören, keine Ermittlungen. Andere Ideen, an Beweise zu kommen, scheint Range nicht zu haben und auch nicht besonders engagiert zu sein, danach zu suchen. Außerdem:

Auch der Inhalt des Dokuments beweist nicht, dass das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin möglicherweise seit dem Jahr 2002 abgehört worden ist. Festzustellen war, dass die darin aufgeführte Telefonnummer einem von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefon zuzuordnen ist. Ansonsten lassen die Angaben auf dem Dokument verschiedene Interpretationen zu. Keine von ihnen lässt sich mit dem Beginn der ersten Amtszeit der Bundeskanzlerin am 22. November 2005 sowie mit der als Anschlussinhaberin des Mobiltelefons ermittelten CDU-Bundesgeschäftsstelle in Einklang bringen. Dass es sich bei den in dem Dokument genannten Daten um die technischen Zielparameter für die Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons handelt, muss daher eine Vermutung bleiben.

Eine Ermittlung aufgrund der Überwachung der gesamten Bevölkerung wurde immer noch nicht offiziell eingeleitet, darauf verweist auch die aktuelle Meldung des Generalbundesanwalts:

Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter Beobachtung. Die Prüfung, ob sich aus den Ergebnissen der bisherigen und der noch laufenden Abklärungen Hinweise auf eine konkret verfolgbare Straftat ergeben, ist noch nicht abgeschlossen.

19 Ergänzungen

  1. Kann mal bitte jemand der Bundesgeneralanwaltschaft das Originaldokument zukommen lassen? Mit Nachweis?
    Snowden sollte es ja haben. Mal sehen, was dann für eine Ausrede herkommt. ;)

    1. Es gibt da kein Originaldokument, ausser der NSA Datenbank, die er in diesem und im nächsten Leben nicht zu Gesicht bekommen wird, und selbst wenn Snowden ihm ein Backup der Datenbank schicken würde, würde er das wahrscheinlich nicht als Dokument anerkennen, ist ja keine NSA Signatur nach SigG drauf.

      Jeden kleinen Pisser von Kipo-Konsument können sie ganz locker ohne echtes „Dokument“ verurteilen anhand digitaler Kopien auf dessen Platte, völlig ohne „Originaldokument“.

      Aber bei der NSA würde das natürlich nicht reichen, klar! Dieser Staat hat fertig, wenn er denn jemals hatte. :)

  2. Cool. Bei Normalsterblichen gibt es ohne zu Zögern einen Durchsuchungsbefehl und es wird alles beschlagnahmt was nicht Niet und Nagelfest ist. Und der BND hat von nicht gewußt und dort liesen sich keine Beweise finden. Ok, sind ja auch vor ihm geheim.
    Leider kann man die Botschaft nicht durchsuchen, aber er hätte zumindest ein paar Herrn aus den USA vorladen können. Auch wenn dies nur ein symbolischer Akt gewesen wäre.

    Ja, dann kann man die Stelle ersatzlos streichen und wir sparen das Gehalt und die spätere Pension.

    1. „Und der BND hat von nicht gewußt und dort liesen sich keine Beweise finden.“

      Der BND hat ja auch 3 Monate gebraucht, um mir per Bescheid zu bescheinigen, dass analogo.de und ich persönlich nicht überwacht werde. Ist halt ’ne echte Kiste, der BND.

  3. „5. Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter Beobachtung. Die Prüfung, ob sich aus den Ergebnissen der bisherigen und der noch laufenden Abklärungen Hinweise auf eine konkret verfolgbare Straftat ergeben, ist noch nicht abgeschlossen.“

    https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=17&newsid=550

    Welche laufende Klärung?

  4. Hallo Herr Generalbundesanwalt,

    viel können Sie ja nicht ermittelt haben. Eine einfache Google Suche hätte folgendes erbracht,
    dass die NSA das Handy von Merkel abgehört hat und der NSA Chef iIcheal Hayden hat es auch schon zugegeben. Siehe :

    http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4753272/Abgehortes-MerkelHandy_Behorde-muss-Ermittlungen-einstellen

    NSA-Chef Michael Hayden gegenüber dem „Spiegel“ gesagt, er sei nicht bereit, sich für den Vorgang an sich zu entschuldigen – sondern nur dafür, dass dieser publik geworden sei.

    Das ist wie man einen geständigen Täter laufen lässt, weil man zu feige ist dem Geständnis zuzuhören und sich die Beweise anzusehen.

  5. Diese Ermittlungseinstellung haben sie wohl in der Hinterhand behalten und jetzt gezogen, weil man sich gegenüber den USA im Bezug auf die drohende Offenlegung von Details der gemeinsamen Geheimdienstarbeit im Untersuchungsausschuss absurderweise in der Defensive sieht und signalisieren will, dass man es gut meint.

  6. Schon spannend wie hier in den Kommentaren auf einmal rechtsstaatliche Prinzipien völlig egal sind. Träfe ja diesmal „die Richtigen“.
    Aufgrund irgendwelcher geleakten Dokumente jemanden zu verurteilen, zumal weder einer genaue „Tat“ also mit Zeitpunkt, Methode etc. feststeht, geschweige denn ein Täter (Merke: „Die NSA“ kann man nicht wegsperren), geht halt nicht. Die Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft sind dann eben irgendwann auch begrenzt.
    Im Ergebnis sicher nicht toll, insgesamt aber irgendwie nachvollziehbar.

    1. Nö, das ist kaum nachvollziehbar. Das Problem ist der Beriff „Dokument“. Per Definition wird ein digitaler Inhalt in .de erst durch Signatur zum Dokument, ausser ein RICHTER entscheidet im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung anders. Diese freie richterliche Entscheidung hat Range einem in Frage kommenden Richter aber entzogen. Das ist das Problem.

      „Es soll sich vielmehr um eine Abschrift eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA handeln. Das Dokument im Original zu beschaffen, ist nicht gelungen. Auch die Abschrift oder jedenfalls weitere Einzelheiten hierzu stehen für weitere Ermittlungen nicht zur Verfügung. Auf dieser Grundlage ist eine den Anforderungen der Strafprozessordnung genügende Bewertung des Dokuments sowie der Herkunft der in ihm enthaltenen Daten nicht möglich.“

      Du kannst in Deutschland aufgrund einer freien richterlichen Beweiswürdigung über die Dokumenten- und damit Beweismittelqualität digitaler Daten jederzeit verknackt werden. Denk mal z.B. an die Radius Logs von Providern über die Zuordnung von IP Adressen. Glaubst Du im Ernst die sind alle signiert und jeder Logeintrag zu einer dynamischen IP ist mit einem qualifizierten Zeitstempel versehen?

      Range nimmt sich heraus, über die Beweismittelqualität eines Datenbankauszuges der NSA selbst zu urteilen und diese Entscheidung dem zuständigen Richter zu entziehen. Das ist das Problem.

      1. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter, er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz.

        Die Diskussion um die Beweismittelqualität eignet sich auch als Nebelkerze.

      2. Klar, die „Beweismittelqualität“ war der billigstmögliche Trick um aus der Nummer wieder rauszukommen.

      3. Sicher über die „Beweismittelqualität“ kann man streiten, aber das war auch nicht mein Haupt-Punkt. Was ist mit dem Inhalt? Da wird kein Tatzeitpunkt, keine Methode und nicht der genaue Mitarbeiter drin stehen. Es fehlt also an der Beweisbarkeit einer konkreten „Tat“. Was also beweist das Dokument?
        Und das „Geständnis“ der NSA via Presseerklärung ist vom Umfang her auch keines im Sinne der Strafprozessordnung.

  7. war schon klar, dass da nichts rauskommt. Jetzt muss man sich mal vorstellen, die Staatsanwaltschaft hätte gerichtsfeste Beweise gefunden, da hätte sich Merkel aber sehr winden müssen, damit sie das wieder vom Tisch bekommen hätte. Aber wer den USA so in den Hintern kriecht, der will garnicht, dass es Beweise gibt. Ich schäme mich für so eine Regierung, der die INteressen fremder Staaten wichtiger sind, als die Interessen des eigenen Staates und ihrer Bevölkerung.

  8. Der NSA Chef Hayden gibt offen zu dass Menschen ohne Gerichtsverhandlung aufgrund von Metadaten ermordet werden, und unser Generalbundesanwalt stellt seine Ermittlungen aufgrund mangelnder Beweise ein obwohl Hayden schon mehrfach zugegeben hat dass die NSA Merkels Handy abhört.
    Quellen:
    Former NSA boss: „We kill people based on metadata“
    https://www.youtube.com/watch?v=UdQiz0Vavmc

    Herr Range,
    in was für einem Rechtssystem leben wir ?
    In einer Demokratie oder in einer Diktatur in der man sämtliche Gesetze ignoriert?

  9. Kann mal jemand den Mann wegen Strafvereitelung im Amt anzeigen? Deutschland war doch immer ein Rechtsstaat, keine Bananenrepublik.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.