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Datenschutzbeauftragte Voßhoff kritisiert Pläne zur Vorratsdatenspeicherung

Sie lebt! Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat fünf Tage nach Vorstellung der Leitlinien zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie etwas zaghaft Kritik an den Plänen artikuliert: Die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen muss, wird sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der…

  • Markus Beckedahl

Sie lebt! Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat fünf Tage nach Vorstellung der Leitlinien zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie etwas zaghaft Kritik an den Plänen artikuliert:

Die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen muss, wird sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll. Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden. Es bleibt daher fraglich, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren datenschutzrechtlichen Fragen wird aber letztlich erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegt.

So klingt die kleinstmögliche Distanzierung. Aber immerhin!

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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9 Kommentare zu „Datenschutzbeauftragte Voßhoff kritisiert Pläne zur Vorratsdatenspeicherung“


  1. Der „sie lebt“ Gag hat jetz langsam auch schon einen längeren Bart


    1. Nagut, bei der nächsten Meldung innerhalb eines Monats verzichten wir darauf.


  2. Rumpelstilz

    ,

    … Darf die das denn?


    1. Naja, wenn sie nicht gerade mit dem Umzug nach Bonn beschäftigt ist, und die zweieinhalb Planstellen Zeit dafür haben…


  3. Wow, wer hätte das gedacht, als sie als damalige VDS-Befürworterin zur Bundesdatenschutzbeauftragten ernannt wurde. Manchmal ist Pessimismus also vielleicht doch unangebracht. Am Ende stellt sich noch raus, dass Sie die VDS nur befürwortet hat, um an den Posten zu kommen, damit sie anschließend alles in ihrer Macht stehende dagegen tun kann.

    Im Ernst: diese „kleinstmögliche Distanzierung“ ist aus CxU-Sicht vermutlich ein fetter Affront gegenüber ihren Parteikollegen.


  4. wilhelm

    ,

    Wer nach der kleinstmöglichen Distanzierung sucht, darf diesmal in SH suchen.…


  5. Auch netzpolitik.org betreibet Vorratsdatenspeicherung

    ,

    Ja, auch hier wird Vorratsdatenspeicherung betrieben. IP-Adresse, Zugriffszeit, und Browsertyp und oft mehr werden in den Logfiles von Webservern gespeichert. Wofür?
    Wozu muss man „erforderliche Felder“ ausfüllen, wenn man einen Kommentar abgeben möchte? Was geschieht mit diesen Daten? Muss man mit wahrheitsgemäßen Angaben das Sammeln von Daten auch noch unterstützen?


    1. HeuteMalNicht

      ,

      Man kann das Logverhalten von Webservern konfigurieren. Auch zum Beispiel so, dass weder IP noch Browsertyp gespeichert werden. Wie NP die Logfiles konfiguriert hat, kannst du gar nicht wissen. Und NP hat keinerlei Einfluss darauf, was Browser so durch die Gegend senden. Also vorsichtig mit solchen Unterstelungen.


  6. […] Markus (2015): Datenschutzbeauftragte Voßhoff kritisiert Pläne zur Vorratsdatenspeicherung, netzpolitik.org, Abrufdatum: 28.04.2015 […]

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