Der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Trojaner Bundesbehörden seit der Enttarnung des DigiTask-Trojaners durch den Chaos Computer Club eingesetzt haben. Die Antwort des Innenministeriums veröffentlichen wir an dieser Stelle.
Die Auskunft für den Bundesnachrichtendienst würde laut Bundesregierung die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden und ist daher geheim. Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundeskriminalamt haben laut dieser Aussage keinen Trojaner eingesetzt. Die Firma CSC überprüft noch immer, ob der vom BKA eingekaufte Trojaner FinFisher überhaupt mit deutschem Recht vereinbar ist.
Hier die Antwort im Volltext:
Andrej Hunko: Wie oft haben Behörden des Innern, der Verteidigung oder des Bundeskanzleramtes in den Jahren 2012 und 2013 Trojaner zum Eindringen und Abhören fremder Computersysteme (auch mobil) im In- und Ausland eingesetzt (bitte nach „Onlinedurchsuchung“ und „Quellen-TKÜ“ sowie den jeweiligen Behörden aufschlüsseln), und mit welchen Aufträgen oder Dienstleitungen sind private Firmen oder Institute seit der Gründung des „Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung“ (CC ITÜ) in dessen Aufbau oder Betrieb eingebunden (bitte die Maßnahmen den einzelnen Firmen bzw. Instituten zuordnen)?
Dr. Emily Haber: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage nur teilweise offen beantwortet werden kann. Die erbetene Auskunft über die Anzahl der durch den Bundesnachrichtendienst eingesetzten „Trojaner“ ist geheimhaltungsbedürftig, die Antwort enthält Informationen zum Umfang der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel und lässt Rückschlüsse sowohl auf die Arbeitsweise als auch auf die eingesetzte nachrichtendienstliche Technik des Bundesnachrichtendienstes zu. Hier sind insbesondere die Aufklärungsaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes betreffen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes stellt für die erfolgreiche Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar und dient der Aufrechterhaltung der Effektivität von der Beschaffung von nachrichtendienstlich relevanten Informationen. Der Schutz der Aufklärungsfähigkeit dient daher dem Staatswohl. Es steht zu befürchten, dass durch das Bekanntwerden der angefragten Informationen ein Nachteil für die Aufgabenerfüllung eintreten könnte. Bereits die Information, ob bzw. in welchem Umfang der Bundesnachrichtendienst „Trojaner“ einsetzt, kann zu einer wesentlichen Schwächung der Aufgabenerfüllung führen. Die Offenlegung dieser Informationen kann mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Aus diesem Grund sind die Informationen, soweit sie den Bundesnachrichtendienst betreffen, als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft.
Von Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Verteidigung wurden keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt.
Private Firmen und Institutionen waren und sind in den Aufbau des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) nicht eingebunden.
Für projektbezogene Aufgaben im CC ITÜ erbringen die Firmen CSC Deutschland Solutions GmbH und 4Soft GmbH Beratungsleistungen.
