Das behaupte ich jetzt einfach mal im Vorgriff auf das bis Ende Januar erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die einzige Wahl, die noch vorher stattfindet, ist die Hessenwahl 2.0, und dafür hat der Landeswahlleiter den Kommunen bereits mitgeteilt, dass es keine Verwendungsgenehmigung für den Einsatz der umstrittenen Nedap-Geräte geben wird.
Dieser Artikel ist mehr als 17 Jahre alt.
Nie wieder Wahlcomputer bei deutschen Wahlen
Das behaupte ich jetzt einfach mal im Vorgriff auf das bis Ende Januar erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die einzige Wahl, die noch vorher stattfindet, ist die Hessenwahl 2.0, und dafür hat der Landeswahlleiter den Kommunen bereits mitgeteilt, dass es keine Verwendungsgenehmigung für den Einsatz der umstrittenen Nedap-Geräte geben wird.
Deine Spende für digitale Freiheitsrechte
Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.
Ergänzungen
Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
5 Kommentare zu „Nie wieder Wahlcomputer bei deutschen Wahlen“
,
Interessant. Beim letzten Mal war ich noch dabei die Geräte zu beobachten, nach dem Aufruf vom CCC.
,
Das sehe ich auch so. Es wäre völlig bar jeder Logik diese Geräte für Wahlen zuzulassen. Falls die Richter das anders sehen, sehe ich nicht inwiefern dieses Gericht noch unabhängige Entscheidungen trifft. Aber ich hoffe mal auf die Brainpower der Damen und Herren Richter…
,
Wähler würfelt nicht!…
Was sehen meine müden Augen da? Der hessische Landeswahlleiter (ein gewisser Herr Hannappel, wenn ich mich nicht irre), hat eine sehr richtige Entscheidung getroffen, als er den Gemeinden in Hessen ausdrücklich keine Verwendungsgenehmigung für ‚Wah…
,
Ich bin da leider nicht so optimistisch…
,
Bislang haben die Verfassungsrichter die schlimmsten Auswüchse des Gesetzgebers verhindert oder relativiert. Daher bin ich zuversichtlich, was ihre Entscheidung angeht.
Weniger optimistisch bin ich bei der Praxis der Gesetzgebung, die scheinbar oft nach dem Prinzip vorgeht, wir machen erst mal, mal sehen ob Karlsruhe uns stoppt, statt selber den verfassungsmäßigen Rahmen zu erkennen. Dieses Vorgehen schafft viel Unsicherheit und auch Kosten.
Dieser Artikel ist älter als 17 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.