Das behaupte ich jetzt einfach mal im Vorgriff auf das bis Ende Januar erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die einzige Wahl, die noch vorher stattfindet, ist die Hessenwahl 2.0, und dafür hat der Landeswahlleiter den Kommunen bereits mitgeteilt, dass es keine Verwendungsgenehmigung für den Einsatz der umstrittenen Nedap-Geräte geben wird.
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Interessant. Beim letzten Mal war ich noch dabei die Geräte zu beobachten, nach dem Aufruf vom CCC.
Das sehe ich auch so. Es wäre völlig bar jeder Logik diese Geräte für Wahlen zuzulassen. Falls die Richter das anders sehen, sehe ich nicht inwiefern dieses Gericht noch unabhängige Entscheidungen trifft. Aber ich hoffe mal auf die Brainpower der Damen und Herren Richter…
Ich bin da leider nicht so optimistisch…
Bislang haben die Verfassungsrichter die schlimmsten Auswüchse des Gesetzgebers verhindert oder relativiert. Daher bin ich zuversichtlich, was ihre Entscheidung angeht.
Weniger optimistisch bin ich bei der Praxis der Gesetzgebung, die scheinbar oft nach dem Prinzip vorgeht, wir machen erst mal, mal sehen ob Karlsruhe uns stoppt, statt selber den verfassungsmäßigen Rahmen zu erkennen. Dieses Vorgehen schafft viel Unsicherheit und auch Kosten.