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Bayern will Landestrojaner diese Woche beschließen

Das meldet die taz mit der wunderbaren Überschrift „O’zapft is!“ Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen. (…) Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern…

  • Ralf Bendrath

Das meldet die taz mit der wunderbaren Überschrift „O’zapft is!

Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen. (…) Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Am Donnerstag wird wohl darüber schon entschieden, allerdings verrät der Artikel nicht, ob im Kabinett oder gleich im Landtag.

Freitag geht es in Berlin zum selben Thema weiter:

Am Freitag will Bayern auch Einfluss auf die Bundespolitik nehmen. Dann wird der Bundesrat über einen Gesetzentwurf des Freistaats abstimmen, mit dem die Onlinedurchsuchung auch in der Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Computer könnten dann auch zur Strafverfolgung heimlich ausgeforscht werden. Den Bayern geht es neben Terror auch um Mord, Raub und Kinderpornografie. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) prüft noch, ob sie auch eine Änderung der Strafprozessordnung vorschlägt.

Strafprozessordnung? Hmh, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschränkt nach meinem Verständnis die Online-Durchsuchung auf die Gefahrenabwehr, also gerade nicht im Nachhinein:

Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Damit wäre Bayerns Vorschlag klar verfassungswidrig, und ein ähnlicher von Brigitte Zypries wäre es auch. Oder? Bin mal gespannt, ob das im Bundesrat als Argument dagegen genannt wird.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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5 Kommentare zu „Bayern will Landestrojaner diese Woche beschließen“


  1. …das wird durch gehen wie Butter und erst in nem halben jahr vor dem Verfassungsgericht landen, wie ich unser liebes Deutschland kenne… -.-


  2. Mark Wolf

    ,

    Hallo Herr Köhler, vielleicht wollen Sie auch hier eine einstweilige Verfügung des BVerfG verhindern und unterzeichnen einfach nicht. So kann Schaden von der BR Deutschland abgewehrt werden.


  3. Trojaner aller Länder……

    Bayern hat den Landestrojaner im Landtag vorliegen. Von meiner generellen Ablehnung gegenüber staatlichen Schnüffelmethoden in der Privatsphäre der Bürger abgesehen frage ich mich schon, wie man mit so einem Trojaner an Landesgrenzen halt machen wi…


  4. […] zu erwarten war. Damit muss das Bundesverfassungsgericht dann bald ein zweites Mal über das Thema verhandeln. […]


  5. […] zu erwarten war. Damit muss das Bundesverfassungsgericht dann bald ein zweites Mal über das Thema verhandeln. […]

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