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Gravierende Lücken bei Geheimdienstkontrolle

Unser Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärt im Interview mit dem Bonner General-Anzeiger, warum esu.a. wegen unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Geheimdienstkontrolle gravierende Kontrolllücken gibt: So ist z.B. die G10-Kommission allein zuständig für die Kontrolle von Maßnahmen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs und den Umgang der Dienste mit den dabei gewonnenen personenbezogenen Daten. Wenn aus diesen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen…

  • Markus Beckedahl

Unser Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärt im Interview mit dem Bonner General-Anzeiger, warum esu.a. wegen unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Geheimdienstkontrolle gravierende Kontrolllücken gibt:

So ist z.B. die G10-Kommission allein zuständig für die Kontrolle von Maßnahmen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs und den Umgang der Dienste mit den dabei gewonnenen personenbezogenen Daten. Wenn aus diesen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen werden, sei es durch die Nachrichtendienste selbst, durch die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt, dann fällt das in meinen Zuständigkeitsbereich. Meine Mitarbeiter können die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht beurteilen, weil sie nur geschwärzte Informationen zu sehen bekommen, während die G10-Kommission für die Kontrolle der veranlassten Maßnahmen nicht zuständig ist. Ich halte den damit entstehenden kontrollfreien Raum nicht für hinnehmbar.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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