Berliner PolizeigesetzLinke und Grüne ziehen vor den Verfassungsgerichtshof

Nach der Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes durch CDU und SPD lassen Linke und Grüne das Gesetz jetzt vom Verfassungsgerichtshof prüfen. Der Antrag zielt gegen öffentliche KI-Videoüberwachung, biometrischen Massenabgleich im Netz, Training von KI-Systemen mit Polizeidaten, automatisierte Datenanalyse und den Einsatz von Staatstrojanern.

  • Denis Glismann
Überwachungskameras gehüllt in Rauch vor dem Brandenburger Tor in Berlin.
CDU und SPD wollen die KI-Überwachung in Berlin. Linke und Grüne lassen nun vom Verfassungsgerichtshof prüfen (Symbolbild). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / PIC ONE

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus lassen die Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes gerichtlich überprüfen. Ihren Normenkontrollantrag gegen das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) stellten die innenpolitischen Sprecher Vasili Franco (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) am Freitag im Abgeordnetenhaus vor. Der Prozessbevollmächtigte David Werdermann (Kanzlei KM8) reichte den Antrag am Freitagmorgen beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein. Das Gericht soll nun klären, ob die im Dezember 2025 durch CDU und SPD beschlossenen Regelungen mit der Landesverfassung vereinbar sind.

Der 155-seitige Antrag richtet sich im Kern gegen die Ausweitung von fünf Befugnissen:

  1. den präventiven Einsatz von Staatstrojanern,
  2. die KI-gestützte Videoüberwachung mit Verhaltensscannern,
  3. den biometrischen Massenabgleich mit Daten aus dem Netz,
  4. das Training von KI-Systemen mit Polizeidaten und die Weitergabe an Dritte sowie
  5. die automatisierte Datenanalyse.

„Das Berliner Polizeigesetz war bis vor einem Jahr eines der liberalsten in ganz Deutschland. Damit ist es vorbei“, sagte Werdermann beim Pressegespräch im Abgeordnetenhaus. Die Novelle sei ein gesetzgeberischer Aktionismus, dessen zentrales Motiv die Inszenierung von Handlungsfähigkeit sei.

Fünf zentrale Ausweitungen der Befugnisse

Die Online-Durchsuchung und das heimliche Abgreifen verschlüsselter Kommunikation von Handys und Rechnern erlaubt das Gesetz laut Werdermann noch bevor eine Straftat stattgefunden hat. Die Polizei nutzt dafür IT-Sicherheitslücken aus, wodurch ein Anreiz bestehe, die Lücken offenzuhalten, statt diese dem Hersteller zu melden. Derartige Sicherheitslücken könnten auch von Kriminellen oder anderen Akteuren genutzt werden, wie der Cyber-Angriff auf die Berliner Verwaltung vor wenigen Tagen gezeigt habe.

Laut Werdermann ist Berlin nach Mannheim und Hamburg die dritte Großstadt, die auf KI-gestützte Videoüberwachung setzt. Erste Kameras wie am Kottbusser Tor sind bereits installiert. Die Software solle nun erkennen, wer sich „atypisch“ verhalte. Damit gerieten alle Menschen unter Generalverdacht, während insbesondere Wohnungslose und andere marginalisierte Gruppen von der Software als gefährlich eingestuft würden.

»Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik«

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Beim biometrischen Massenabgleich darf die Polizei zukünftig öffentliche Daten aus dem Netz auswerten. Damit kann jedes hochgeladene Foto in die Fahndung einfließen. Die Polizei könnte Dienste ähnlich wie PimEyes nutzen, diese verstoßen laut Werdermann jedoch gegen die Datenschutz-Grundverordnung und KI-Verordnung. Berlin legalisiere die Nutzung nun für die Polizei statt gegen die Dienste vorzugehen.

Ferner erlaube das Gesetz, die erhobenen Polizeidaten zum Training von KI-Systemen weiterzuverwenden, ohne dabei Eingrenzungen vorzunehmen, kritisiert Werdermann. Selbst sehr sensible Daten und private Gespräche könnten so an Unternehmen zu KI-Trainingszwecken weitergegeben werden. Mit der automatisierten Datenanalyse entstehe zudem eine „Superdatenbank“. Die Polizei darf ihre Datenbestände auf einer Plattform zusammenführen und per KI auswerten.

Wer eine Anzeige erstatte, müsse so künftig damit rechnen, in den Datenanalysen aufzutauchen. Der Senat betont zwar, nicht auf die umstrittene Analysesoftware Palantir zurückgreifen zu wollen, „die Befugnis aber gibt es her“, sagte der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader. Jede künftige Mehrheit könne sie nutzen.

Bundesweite Signalwirkung

Einen Eilantrag haben die Fraktionen aufgrund der rechtlich hohen Hürden nicht gestellt, womit das Gesetz vorerst in Kraft bleibt. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs rechnet Werdermann frühestens in ein bis zwei Jahren. Für die abstrakte Normenkontrolle dagegen hat es ein Viertel der Abgeordneten gebraucht. Grüne und Linke kommen zusammen auf aktuell 53 der 159 Sitze im Berliner Abgeordnetenhaus.

Dass beide Fraktionen nach der Wahl womöglich regieren, ändere aus ihrer Sicht nichts. Das Gericht solle zeigen, wie weit der Gesetzgeber bei KI-Technologie und Datenanalyse gehen dürfe. Viele der Maßnahmen seien im Hinblick auf andere Bundesländer begründet, ohne dass diese je verfassungsgerichtlich überprüft worden sind, sagte der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco. „Verfassungswidrige Polizeigesetze sind keine guten Polizeigesetze.“ Die Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin habe so auch eine bundesweite Signalwirkung.

Über die Autor:innen

  • Denis Glismann

    Denis Glismann ist freier Journalist. Er war von April bis Juni 2026 Praktikant bei netzpolitik.org und hat Politikwissenschaft an der FU Berlin studiert. Er interessiert sich für Cyberkriminalität, Datenmacht und dafür wie KI, Desinformation und digitale Kultur politische Realitäten formen.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky, Mastodon


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Ein Kommentar zu „Linke und Grüne ziehen vor den Verfassungsgerichtshof“


  1. Thorsten

    ,

    Und warum machen die Grünen woanders denselben Scheiß mit?

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