Der BND sammelte allein im Dezember 2012 500 Millionen Verbindungsdaten. Diese werden in großem Umfang an die NSA übermittelt. Diese de facto Vorratsdatenspeicherung ist laut BND durch das BND-Gesetz und das G10-Gesetz zur Beschränkung des Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses gedeckt. Zudem erfasse man gar keine Telekommunikationsverkehre deutscher Staatsangehöriger. Das berichtet der SPIEGEL auf Basis von Dokumenten aus dem Fundus von Edward Snowden.
Dumm nur, dass in den Berichten des Parlamentarischen Kontrollgremiums nie von Verbindungsdaten die Rede war. Hier stand die E‑Mail-Überwachung im Vordergrund. So waren allein im „Gefahrenbereich ‚Internationaler Terrorismus’ “ von 329.628 „Telekommunikationsverkehren“ 327.557 „aus dem Bereich der E‑Mail-Erfassung“, heißt es in dem diesjährigen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums, der sich auf den Erfassungszeitraum 2011 bezieht (die Berichte hängen quasi immer zwei Jahre hinterher). Dieser Fokus auf E‑Mails passt nicht zu den Snowden-Leaks. Hier wurde also – euphemistisch gesagt – etwas verschwiegen, nämlich die massenhafte Erfassung von Verbindungsdaten.
Aus der Spiegel-Online-Meldung geht weiterhin hervor, dass der BND zwei hauseigene Schnüffelwerkzeuge namens „Mira4“ und „Veras“ an die NSA gegeben hat.
Der BND betreibt nichts anderes als eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür des G10-Gesetzes. Die glatte Lüge, der BND erfasse keine Telekommunikationsverkehre der eigenen Bevölkerung, hat man sich wohl bei den USA abgeschaut. Die Würde des Menschen ist antastbar.