Betrug, Fakeshops, HeilungsmythenVerbraucherschützer melden, Plattformen schweigen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sucht im Netz nach Fake-Shops, irreführender Gesundheitswerbung und schädlichen Produkten. Doch die Plattformen reagieren nur schleppend und zeigen sich wenig kooperativ – trotz gesetzlicher Pflicht, den Hinweisen der Verbraucherschützer*innen schnell nachzukommen.

Auf einem Bauch klebt ein rundes rotes Pflaster mit schwarzem Rand.
Werbung für „Abnehmpflaster“ auf Facebook: illegal und gehört gelöscht, sagt Verbraucherzentrale Bundesverband. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Manfred Segerer

Ein Abnehmpflaster, das angeblich „hartnäckiges Bauchfett in nur 3 Wochen“ reduziert. Ein beheizbarer Hoodie, der Verbrennungen verursachen kann. Das Versprechen, dass „alle Krankheiten über den Darm geheilt werden können“. All diese Dinge haben gemeinsam, dass sie auf Online-Plattformen beworben werden und das laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) illegal ist. Damit diese Inhalte gelöscht werden, hat der Verein sie an die entsprechenden Plattformen gemeldet.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erfüllt damit eine besondere Funktion. Seit gut einem halben Jahr ist er als offizielle Meldestelle damit beauftragt, illegale Inhalte im Netz zu erkennen und sie an die Plattformen zu melden. Er ist sogenannter „Trusted Flagger“, also vertrauenswürdiger Hinweisgeber, im Bereich Betrug, Täuschung und illegale Produkte. Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll er helfen, Rechte von Nutzenden auf Online-Plattformen praktisch durchzusetzen. Die Plattformen müssen solche Meldungen vorrangig behandeln, Hinweise schnell prüfen und die Inhalte gegebenenfalls löschen. Aufgrund der besonderen Expertise der Meldestelle gelten die Meldungen als genauer und qualitativ hochwertiger als die von durchschnittlichen Nutzenden.

Plattformen reagieren nur langsam oder gar nicht

Insgesamt 60 Verstöße gegen Verbraucher*innenrecht hat der vzbv im Zeitraum von Juni bis Dezember 2025 gemeldet. Die meisten Meldungen gingen an Instagram, Google und Amazon, aber auch Facebook, eBay, TikTok, AliExpress, Shein, YouTube, Strato und Etsy waren dabei. Rund die Hälfte der gemeldeten Inhalte haben die Plattformen gelöscht, die andere Hälfte blieb online oder es gab keine Rückmeldung. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Verein am Donnerstag vorgestellt hat.

„Oft kommen die Plattformen ihren Pflichten nur ungenügend nach. Sie reagieren teilweise langsam oder gar nicht, wenn wir illegale Inhalte melden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Vereins. Aus Sicht des vzbv verstoßen die Plattformen damit gegen Vorgaben des DSA. „Es darf nicht sein, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband als Trusted Flagger Werbung für Fake Shops oder unsichere Produkte bei den Plattformen meldet und dann keine oder eine sehr späte Rückmeldung bekommt. Die Europäische Kommission und die nationale Koordinierungsstelle müssen für klare Standards in der Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Trusted Flaggern sorgen“, so Pop weiter.

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In Deutschland übernimmt der Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur die Aufgabe der nationalen Koordinierungsstelle und überwacht die Umsetzung des DSA durch die Plattformen.

Google erntet Beschwerde

Von den 13 betroffenen Plattformen ist Alphabet mit seinen Produkten Google Ads und Google Suche am stärksten negativ aufgefallen. Das Unternehmen hat nicht einen der gemeldeten Inhalte gelöscht und behält sich vor, auf Meldungen des vzbv gar nicht zu reagieren. Wegen dieser und weiterer mutmaßlicher Verstöße gegen den DSA hat der Verein deshalb Beschwerde gegen Alphabet bei der nationalen Koordinierungsstelle eingelegt. Die Beschwerde hat diese an die irische nationale Koordinierungsstelle weitergeleitet, wo sie aktuell bearbeitet wird.

„Wir sehen bisher nicht, dass unsere Meldungen im Vergleich zu Meldungen einfacher Nutzender vorrangig bearbeitet werden“, sagt Dennis Romberg gegenüber netzpolitik.org. Er ist Leiter des siebenköpfiges Teams, das neben anderen Aufgaben die Meldungen nach dem DSA recherchiert und vornimmt. „Auch über die Zeit konnten wir keine Verbesserung in der Bearbeitungsdauer feststellen“, sagt Romberg.

Sisyphusarbeit ließe sich vermeiden

Die lange Wartezeit auf Rückmeldung ist nur eine der Hürden, mit denen sich das Team in der Anfangsphase als Trusted Flagger konfrontiert sah. Zunächst ging es darum herauszufinden, wie sie die Meldungen auf den jeweiligen Plattformen überhaupt einreichen können. Die Plattformen haben hierzu sehr unterschiedliche Meldewege vorgesehen. Diese seien unübersichtlich, wenig strukturiert oder schlichtweg nicht DSA-konform, heißt es im Bericht. Ein standardisiertes Verfahren würde laut Romberg die Arbeit des Teams extrem erleichtern.

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Außerdem hat sich ein anderes Problem herauskristallisiert: Selbst wenn einzelne illegale Werbeanzeigen nach einer Meldung gelöscht werden, bleiben Fake-Shops als solche auf Plattformen sichtbar – obwohl sie viele weitere solcher betrügerischen Werbeanzeigen schalten. Jedes einzelne unsichere Produkt oder irreführende Werbung zu melden sei laut vzbv eine Sisyphusarbeit. Stattdessen müssten Plattformen identische Werbeanzeigen löschen und bei kerngleichen Verstößen aus Eigeninitiative tätig werden, fordert der Verein.

Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv und Mitglied im Beirat der nationalen Koordinierungsstelle, wünscht sich außerdem einen Wandel in der Debatte um Trusted Flagger: „Das Instrument ist in der Debatte bisher als Zensurinstrument diskreditiert worden und hat unter dieser Reduktion gelitten. Für uns ist es hingegen ein starkes Instrument des Verbraucherschutzes“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org.

Seit Beginn des Jahres hat das Team um Romberg bereits mehr Meldungen abgesetzt als im vergangenen halben Jahr.

Laut der Webseite der Bundesnetzagentur sind aktuell drei weitere Trusted Flagger in Deutschland zugelassen: die Meldestelle REspect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg, der Bundesverband Onlinehandel e.V. und HateAid.

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