Bestätigt: Deutsche Behörden haben Staatstrojaner FinFisher für 150.000 Euro gekauft

Bundeskriminalamt und Innenministerium haben für 150.000 Euro die Spyware FinFisher der Firma Gamma/Elaman gekauft. Das bestätigten die beiden Behörden nun auch gegenüber netzpolitik.org. Ob die Software auch legal eingesetzt werden darf, ist weiterhin ungewiss, die Überprüfung dauert noch an.

Am Donnerstag berichtete die Zeit, dass deutsche Behörden einen international bekannten Staatstrojaner aus dem Hause Gamma/Elaman jetzt offiziell gekauft haben. Jetzt beantworteten die Behörden eine Anfrage von netzpolitik.org, die wir an dieser Stelle veröffentlichen:

netzpolitik.org: Können Sie bestätigen, dass der Vertrag zwischen BMI und Elaman unterzeichnet wurde? Wann wurde der Vertrag unterzeichnet?

BKA: Der Vertrag wurde durch das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern und der Firma Elaman im März 2013 geschlossen.

netzpolitik.org: Ist der genannte Preis korrekt?

BKA: Der genannte Preis ist korrekt.

netzpolitik.org: Wann werden Zahlungen fällig?

BKA: Über Einzelheiten der Abwicklung des Vertrages, der auf Grundlage der einschlägigen Regelungen des BGB und der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) zwischen zwei Vertragspartnern geschlossen wurde, erteilt das BKA generell keine Auskünfte.

Ob in diesem Einzelfall das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Anwendung kommen kann, ist noch Gegenstand der Prüfung im BKA.

netzpolitik.org: Ist die Überprüfung der Software durch CSC schon abgeschlossen?

BKA: Die Quellcodeprüfung durch die Fa. CSC dauert noch an. Ein Abschluss ist erst möglich, wenn die Software den Vorgaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung (SLB) vollständig entspricht. Dies ist aktuell noch nicht der Fall.

netzpolitik.org: Wenn nein, warum fließt dann schon Geld?

BKA: Über Einzelheiten der Abwicklung des Vertrages, der auf Grundlage der einschlägigen Regelungen des BGB und der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) zwischen zwei Vertragspartnern geschlossen wurde, erteilt das BKA generell keine Auskünfte.

Ob in diesem Einzelfall das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Anwendung kommen kann, ist noch Gegenstand der Prüfung im BKA.

Die Hinweise auf das IFG könnten daher kommen, dass wir den Vetrag bereits per Anfrage auf FragDenStat.de angefordert haben.

5 Ergänzungen

  1. Na, dann kann es ja bald losgehen, dass man uns Bürger zu unseren Kosten mit verbrecherischen Mitteln ausspioniert. Nicht dass es nicht schon geschähe. Aber dieses Pack übt sich noch in dem Zynismus, uns öffentlich vorzuführen, mit welchen Mitteln und wie viel wir selber dafür zahlen müssen. Unfassbar.

    1. Übrigens ist nicht nur das BKA an dieser Technologie interessiert:
      „Zum einen ist das ein gesamtgesellschaftliches Problem. Jeder Einzelne kann zur Sicherheit beitragen. Das heißt: Wenn jemand augenfällige Veränderungen in seinem Umfeld feststellt, ob an der Arbeitsstelle oder in der Familie, sollte dies mitgeteilt werden. Zum anderen ist es notwendig, dass wir uns als Sicherheitsbehörden auch im Internet weiter ertüchtigen; dass wir wissen, was sich in sozialen Netzwerken tut, um auch da zu erkennen, ob sich Personen selbst radikalisieren.“ (Maaßen, BfV)

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