Offener BriefSachverständige wehren sich gegen AfD-Antwortzwang

Die AfD hat sich beim Ältestenrat beschwert: Eine Sachverständige habe der Partei in einer Anhörung im Bundestag nicht geantwortet. Der Ältestenrat reagierte mit einem Antwortzwang. Dagegen wehren sich nun zahlreiche Sachverständige.

Ausschusssaaal. In einer vorderen Reihe spricht eine Frau in ein Mikrofon, hinter ihr sitzen Männer in der nächsten Reihe.
Aline Blankertz als Sachverständige im Digitalausschuss, hinter ihr rechts der Abgeordnete Eugen Schmidt, der sie persönlich diffamierte. – Public Domain Bundestag

Zahlreiche Menschen, die in der Vergangenheit als Sachverständige im Bundestag gesprochen haben, wehren sich dagegen, in Zukunft der rechtsradikalen AfD in Anhörungen antworten zu müssen. Im Einladungsschreiben des Bundestages an Sachverständige ist neuerdings ein Passus enthalten, der dies einfordert.

Hintergrund des offenen Briefes (PDF) ist das Verhalten von AfD-Abgeordneten im Digitalausschuss. Dort hatte der AfD-Mann Eugen Schmidt versucht, die Sachverständige Aline Blankertz in einer Anhörung Mitte November als „linksradikal“ zu delegitimieren. Er wollte wissen, ob sie auch dann für Transparenz sei, wenn es um Daten zu Herkunft von Menschen gehe, die in Deutschland eingebürgert wurden, und hatte diese Frage völkisch aufgeladen, indem Einbürgerungen als Belastung dargestellt wurden. Blankertz antwortete daraufhin: „Meine Antwort richtet sich an alle demokratischen Parteien und lautet: Nein.“

Blankertz hatte schon im Juni einer Abgeordneten der rechtsradikalen Partei die Antwort verweigert. In einem Gastbeitrag, den Blankertz bei netzpolitik.org veröffentlichte, forderte sie zudem, dass Digitalpolitik Teil der Brandmauer gehen Rechtsextreme sein müsse.

Laut der Vorsitzenden des Digitalausschusses, Tabea Rößner (Grüne), hatte die AfD den Fall zuletzt in den Ältestenrat des Bundestages eskaliert. Der Angriff auf Blankertz durch den AfD-Abgeordneten Schmidt blieb jedoch ohne Folgen.

„Individuelle Gewissensfreiheit der Sachverständigen“

Im heute veröffentlichten offenen Brief wehren sich die 28 Sachverständigen dagegen, dass mit dem Einladungstext „eine Gleichbehandlung aller Parteien und aller Abgeordneten eingefordert wird, die nicht mit der individuellen Gewissens- und Entscheidungsfreiheit der Sachverständigen zu vereinbaren“ sei. Die Expertise stünde außerdem allen Abgeordneten schriftlich in den Stellungnahmen zur Verfügung. „Diese Fachkompetenz in den politischen Prozess einzubringen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, jede einzelne Frage aller Abgeordneten beantworten zu müssen“, so die Sachverständigen.

Im offenen Brief heißt es weiter:

Gleichzeitig vereint uns die Sorge, dass nicht jeder Abgeordnete, der durch Wahlen einen Sitz im Deutschen Bundestag erlangt, gleichermaßen für die zentralen und unverbrüchlichen Werte unseres Grundgesetzes eintritt: den Schutz der Menschenwürde, des Rechtsstaats und der Demokratie. Es gibt politische Positionen, deren Gleichbehandlung Sachverständigen nicht vorgeschrieben werden sollte – insbesondere Positionen, die demokratische Prozesse instrumentalisieren, um eine völkisch-nationalistische Politik zu betreiben, gegen Minderheiten hetzen und Rassismus verbreiten.

„Individuelle Antwortfreiheit anerkennen“

Die Forderung im Einladungsschreiben normalisiere die politischen Kräfte im Parlament, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen würden. „Darauf müssen auch Sachverständige im Bundestag nach ihrem Gewissen und ihren persönlichen ethischen Grundsätzen angemessen reagieren und dabei auf den Schutz der Sitzungsleitung vertrauen dürfen“, heißt es in dem Schreiben.

Zu den Unterzeichnenden des offenen Briefes gehören neben Aline Blankertz viele weitere namhafte Expert:innen aus der digitalen Zivilgesellschaft sowie von Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen. Sie fordern den Bundestag auf, eine neue Formulierung zu finden, welche die individuelle Antwortfreiheit anerkenne.

Offenlegung: Unter den Unterzeichner:innen ist auch ein Mitglied unserer Redaktion sowie eine freie Autorin, die regelmäßig auf netzpolitik.org veröffentlicht.

 


Dokument


An

die Präsidentin des 20. Deutschen Bundestags,
den Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags und seine Vorsitzenden,
alle weiteren Ausschüsse des Deutschen Bundestags und ihre Vorsitzenden

Sehr geehrte Frau Bas,
sehr geehrte Frau Rößner,
sehr geehrte Vorsitzende der weiteren Ausschüsse des Bundestags,

wir, die Unterzeichnenden dieses Brief, haben in der Vergangenheit im Ausschuss für Digitales oder in anderen Ausschüssen des Bundestags als Sachverständige Stellung genommen zu Sachfragen, politischen Prozessen und Gesetzgebungsverfahren.

Gemeinsam wenden wir uns heute an Sie als Reaktion auf die Änderungen in den Einladungsschreiben an Sachverständige, wie sie spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Thema „Daten-Governance-Gesetz“ am 13. November 2024 versandt werden. Nach unserem Verständnis ist die Änderung eine Reaktion auf eine Eskalation zum Ältestenrat durch die AfD, nachdem Sachverständige Antworten auf Fragen von AfD-Abgeordneten verweigerten. In dem Anschreiben heißt es:

„Weiterhin möchte ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass es der seit Jahrzehnten etablierten parlamentarischen Praxis entspricht, dass die eingeladenen Sachverständigen die Fragen aller im Ausschuss vertretenden Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten beantworten. Denn die Expertise der Sachverständigen soll dem gesamten Ausschuss zur Verfügung stehen.“

Die Expertise der Sachverständigen steht schriftlich und mündlich selbstverständlich allen Abgeordneten und auch allen weiteren an der Ausschussarbeit Interessierten zur Verfügung. Diese Fachkompetenz in den politischen Prozess einzubringen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, jede einzelne Frage aller Abgeordneten beantworten zu müssen.

Wir teilen die Motivation, die Anhörungen im Bundestag als Ort der sachlichen Auseinandersetzung zu bewahren. Zugleich möchten wir unserer Sorge Ausdruck verleihen, dass mit dieser Formulierung eine Gleichbehandlung aller Parteien und aller Abgeordneten eingefordert wird, die nicht mit der individuellen Gewissens- und Entscheidungsfreiheit der Sachverständigen zu vereinbaren ist.

Uns vereint ein tiefer Respekt vor der Arbeit der Ausschüsse und den parlamentarischen Prozessen unserer Demokratie. Diese sind geprägt vom parlamentarischen Recht auf Selbstorganisation, dem wir in keiner Weise vorgreifen möchten. Wir waren und sind bestrebt, die Arbeit des Deutschen Bundestags durch ernsthaftes und gewissenhaftes Einbringen unserer Expertise zu unterstützen. Gleichzeitig vereint uns die Sorge, dass nicht jeder Abgeordnete, der durch Wahlen einen Sitz im Deutschen Bundestag erlangt, gleichermaßen für die zentralen und unverbrüchlichen Werte unseres Grundgesetzes eintritt: den Schutz der Menschenwürde, des Rechtsstaats und der Demokratie. Es gibt politische Positionen, deren Gleichbehandlung Sachverständigen nicht vorgeschrieben werden sollte – insbesondere Positionen, die demokratische Prozesse instrumentalisieren, um eine völkisch-nationalistische Politik zu betreiben, gegen Minderheiten hetzen und Rassismus verbreiten.

Wir haben in der Vergangenheit einen individuellen Umgang mit Fragen aus politischen Lagern mit solchen Positionen gefunden. Dieser Umgang umfasst ein weites Spektrum – einschließlich der Weigerung, unseren Sachverstand für bestimmte Abgeordnete zur Verfügung zu stellen, sowie die kritische Einordnung der politischen Motive einer Frage. Ähnliches gilt für schriftliche Fragen, in denen ebenfalls tendenziöse Formulierungen enthalten waren.

Die neue Formulierung im Einladungsschreiben drückt jedoch die Erwartung einer ausnahmslosen Gleichbehandlung aller im Ausschuss vertretenden Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten aus. Damit normalisiert sie die politischen Kräfte im Parlament, denen nicht die gleiche Annahme entgegengebracht werden kann, nämlich auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen. Darauf müssen auch Sachverständige im Bundestag nach ihrem Gewissen und ihren persönlichen ethischen Grundsätzen angemessen reagieren und dabei auf den Schutz der Sitzungsleitung vertrauen dürfen.

Wir wenden uns daher mit der Bitte an Sie, die neu aufgenommenen Änderungen in den Einladungsschreiben zu überdenken und zu streichen oder durch eine Formulierung zu ersetzen, die die individuelle Antwortfreiheit von Sachverständigen anerkennt.

Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichnenden

  1. Aline Blankertz, Structural Integrity
  2. Kirsten Bock
  3. Dr. Stefan Brink, wida/Berlin
  4. Geraldine de Bastion
  5. Kai Dittmann
  6. Elina Eickstädt
  7. Dr. Malte Engeler, Structural Integrity
  8. Jürgen Geuter, Otherwise Network e.V.
  9. Dr. Sven Herpig
  10. Dr. Stefan Heumann
  11. Dr. Julian Jaursch
  12. Bianca Kastl
  13. Dr. Vivian Kube, Rechtsanwältin und FragDenStaat
  14. Dr. Kim Manuel Künstner
  15. Dr. Constanze Kurz, Chaos Computer Club
  16. Sarah Lincoln
  17. Elisa Lindinger, SUPERRR
  18. Dr. Bijan Moini
  19. Dr. Marc Petit
  20. Dr. Julia Pohle
  21. Dr. Simon Pschorr
  22. Dr. Sarah Rachut
  23. Frederick Richter, LL.M.
  24. Dr. Simone Ruf
  25. Arne Semsrott, FragDenStaat
  26. Teresa Widlok
  27. Svea Windwehr, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt
  28. Lilith Wittmann

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17 Ergänzungen

  1. Ich finde Aline Blankertz hat in der Fragesituation den Sachverstand kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Sie hat souverän und brillant reagiert. Und ich finde, man hätte es dabei bewenden lassen sollen. Warum?

    Jegliche öffentliche Empörung über pöbelhaftes Fehlverhalten, so berechtigt diese auch sein mag, befriedigt letztlich die niedrigen Instinkte jener, die ein Gefallen daran finden, wenn der politische Feind sich betroffen empört.

    Bullies macht es Freude, wenn ihre Opfer leiden, und noch mehr Lust darauf, wenn sie bemerken, dass sie mit ihrem Verhalten Erfolg haben. Daher sollte man ihnen den Gefallen nicht auch noch machen, wahrnehmbare Ge-/Betroffenheit zu signalisieren. Was aber tun?

    Wer es kann, und das kann man lernen, sollte sich so verhalten wie es durch eine „stiff upper lip“ zum Ausdruck gebracht werden kann.
    https://en.wikipedia.org/wiki/Stiff_upper_lip

    Die schlechten Gefühle sollen auf der Angreiferseite entstehen, also sich blamiert und versagt zu haben, intellektuell und wie auch immer nicht genügt zu haben.

    Frau Blankertz hat vorbildlich gezeigt, wer Sachverstand hat und wo der Depp im Raum sitzt.

  2. Die AfD hat zumindest insofern Recht, dass eine Anfrage nicht zu beantworten, bloß weil sie von einer bestimmten Partei kam, für Sachverständige unzulässig seien sollte. Man stelle sich bitte mal vor wir hätten eine Anhörung zum Thema Atomkraft und der Sachverständige der IAEA würde sich konsequent weigern Anfragen der Grünen zu beantworten. Geht offensichtlich nicht. Im Zweifelsfall müssen die Anfragen dann eben anonymisiert durch einen neutralen Sprecher ohne Parteizugehörigkeit an die Sachverständigen übermittelt werden, um solche Diskriminierung zu vermeiden. – Dass man als Sachverständiger genug Expertise und Selbstsicherheit mitbringen sollte um nicht auf geladene oder lenkende Fragen hereinzufallen sollte selbstverständlich sein.

    1. Die Situation, wie du sie beschreibst, ist halt eh nicht gegeben. Sachverständige können sich immer darauf zurückziehen, dass sie eine Frage inhaltlich nicht beantworten können. Das ist schon häufiger passiert und soll weiter möglich sein. Was hier für Aufruhr gesorgt hat, war eine klare Positionierung gegen Rechts und die offene Aussage, dass es deshalb keine Antwort gibt, nicht aus Unkenntnis. Und diese Positionierung wird jetzt unterbunden.

  3. Sachverständige haben Fragen der gewälten Abgeordneten ohne Ansehen der Person zu beantworten. Punkt. Wollen sie das nicht, dann sollen sie gänzlich nicht gehört werden. Sachverständige sind nicht dazu da ihre eigene Politik zu machen.

    1. So wie das da aussieht, stellen die AfD-Nazis ja Fragen, die deutlich eine rassistische Färbung haben und nicht darauf gerichtet sind, eine sachliche Antwort zu bekommen, sondern diese politisch zu instrumentalieren. Außerdem finde ich den Umgang des AfD-Typen unmöglich.

      1. Dann kann die Sachverständige einfach entsprechend antworten.

        Nicht antworten widerspricht der Rolle, was dann übrigens schnell zum Bumerang wird.

        Und natürlich wird die Position der Sachverständigen von rechts als „um Migration zu fördern unterstütze ich Intransparenz“ ausgelegt, das diskreditiert ihre Einlassungen dann gründlicher als jede Antwort auf die Frage.

  4. Also aus Blankertz Posting würde ich sagen, sie hat sich klar positioniert, da muss die AfD nichts delegitimieren.

    Übrigens interessant, dass diese Position hier als linksradikal eingeordnet wird.

    1. Na, dann zeigen Sie uns doch an. So einem Verfahren sehe ich mit großer Freude entgegen. Ich finde Leute putzig, die immer noch behaupten, die AfD sei irgendwie die Mitte.

    2. Die Entwicklung des Internets hatte für die Print-Medien neben inhaltlichen auch starke wirtschaftliche Konsequenzen. Bis zur Jahrtausendwende gab es in Deutschland genug Anzeigenpotential, das vor allem der periodischen Presse eine zuverlässige wirtschaftliche Grundlage sicherte. Mit der Verbreitung des Internets verringerte sich diese Basis immer mehr. Das traf besonders stark die Tageszeitungen, die mit Anzeigen für Immobilien, Gebrauchtwagen und dem Stellenmarkt einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen bestritten.

      Da netzpolitik.org bekanntlich kein Print-Medium ist, sondern ein spendenfinanzierter Blog, wäre folgende Formulierung präziser:

      Die AfD hier als rechtsradikal zu bezeichnen hat sehr viel Spendenpotential.

      Das Potential könnte sicherlich noch dadurch gesteigert werden, wenn zu der Abkürzung noch eine sinngebende Erläuterung gestellt wird:
      AfD (Alternative für Deppen).

    1. Ich finde, das kann man machen, obwohl es sich wohl nach ner Weile abnutzen mag. Es gibt aber eine ganze Reihe an Ideen, wie man auf Fragen, die man nicht beantworten will oder kann, reagieren könnte. Das ist ja auch schon passiert. Es kann übrigens auch bei Fragen anderer Parteien die Situation entstehen (das ist mir schon passiert), dass man das dringende Bedürfnis hat, die Prämissen oder Bezeichnungen in einer Frage zurückzuweisen. Das dann aber auch ganz offen zu sagen und zurückweisen zu dürfen, steht für mich außer Frage. Denn darum geht es ja besonders, nämlich zu sagen, warum man eine Frage nicht beantwortet.

      1. Wenn eine Frage auf einer unzutreffenden Prämisse als notwendiger Grundlage aufbaut, ist sie ja auch nicht zu beantworten.

        Dann wäre aber darlegbar, dass und warum die Prämisse falsch ist.

        „Wie vermeiden Sie, an der Kante von der Erdscheibe zu fallen?“ ist nicht beantwortbar.

    1. Soll das eine menschenverachtende Aussage gegenüber einer Gruppe von Menschen sein, die man als menschenverachtend ansieht? Nur so zum Verständnis…

  5. Nach meinem Verständnis des Prinzips bringen die Sachverständigen eben ihren Sachverstand und Expertise über derartige Anhörungen in die parlamentarischen Entscheidungen ein.

    Damit das nicht einseitig oder einfach manipuliert werden kann, können die Parteien Sachverständige nominieren, die dann dem Parlament Rede und Antwort stehen. Das Parlament sind alle Mandatsträger, ob man sie mag oder nicht.

    Die Sachverständigen sind dabei eben das: Sachverständige, keine Aktivisten. Man kritisiert zu Recht, wenn die Union und SPD Sachlobbyisten einbringen, und erwartet ehrliche Antworten auf die eigenen kritischen Fragen an diese.

    Dann wird man nicht umhin kommen, selber analog zu handeln. Oder man gibt das Prinzip auf, und Sachverständige sind nur noch eine spezialisiertere Art von Interessenvertretern mit Parlamentsauftritt.

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