Aus eins mach zweiNeuer Anlauf für Whistleblowing-Schutz

Der Schutz für Hinweisgeber:innen war an der Union im Bundesrat gescheitert. Nun versucht es die Ampelkoalition erneut und will der Union dabei den Teppich unter den Füßen wegziehen.

Die Ampelkoalition spaltet den Hinweisgeberschutz in zwei Gesetze auf, um den Widerstand der Union im Bundesrat zu überwinden. – Vereinfachte Pixabay Lizenz Grafik: Pixabay, Montage: netzpolitik.org

Diesmal soll es endlich klappen: Die Ampelkoalition unternimmt einen erneuten Anlauf, um Whistleblower:innen gesetzlich besser zu schützen. Erreichen will sie das mit einem waghalsigen Manöver, das die Union im Bundesrat ausbooten soll.

Eigentlich hatte der Bundestag bereits letztes Jahr ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Doch weil das geplante Gesetz teils auch die Länder betroffen hat, war die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Dort stellten sich die unionsgeführten Länder quer und blockierten das Gesetz. Es schieße weit über das Ziel hinaus und belaste vor allem kleine und mittlere Betriebe, begründete etwa der bayerische Justizminister Georg Eisenreich seine Ablehnung.

Mit den selben Argumenten hatte die Union noch zu Zeiten der Großen Koalition die längst überfälligen Regelungen verhindert. Bereits Ende 2019 trat die EU-Whistleblowing-Richtlinie in Kraft, umgesetzt ist sie hierzulande aber weiterhin nicht – trotz eines inzwischen laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission samt einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Aus eins mach zwei

Die Pattsituation soll nun ein neuer Ansatz auflösen. Hierfür hat die Regierung das Vorhaben in zwei Gesetze aufgeteilt, die heute in den Bundestag eingebracht werden: Das erste davon bleibt im Vergleich zum im Februar gescheiterten Entwurf praktisch unverändert. Es klammert aber alles aus, wofür die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist: etwa den Anwendungsbereich auf Landesbedienstete oder auf Körperschaften, die der Aufsicht eines Landes unterstehen.

Somit sollte sich der Löwenanteil des Gesetzes mit einer simplen Stimmenmehrheit im Bundestag beschließen lassen, hofft die Regierung. Es handle sich um ein Einspruchsgesetz, das könne die Union nicht verhindern, sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJ).

Das zweite Gesetz ist nur ganz kurz gehalten und dient allein dazu, die obigen Ausnahmen gleich wieder aufzuheben. Zwar könnte es der Bundesrat – voraussichtlich Ende März – erneut durchfallen lassen, aber immerhin bliebe der Schaden verhältnismäßig begrenzt.

Vor allem aber würden die bisherigen Argumente der Union nicht mehr greifen, sagt der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler: „Die wesentliche Kritik der Union hat sich ja nur auf Fragen der Wirtschaft bezogen“. Etwaige Kosten für die Wirtschaft oder ob es sinnvoll ist, auch anonyme Meldungen zuzulassen, sei in diesem Gesetzentwurf kein Thema. „Die Union müsste sich neue Argumente einfallen lassen, um das wieder abzulehnen“, sagt Fiedler.

Union hält sich bedeckt

Ob es dazu kommt, bleibt vorerst offen. Aus dem bayerischen Justizministerium heißt es auf Anfrage, dass „zum Abstimmungsverhalten Bayerns im Plenum des Bundesrates vor der Bundesratssitzung grundsätzlich keine Auskunft gegeben werden kann“. Auch Hessen, das zuletzt seine Zustimmung verweigert hat, hält sich bedeckt. Da Justizminister Roman Poseck „selbst im Bundestag dazu sprechen wird, möchte ich seiner Rede nicht vorweggreifen und verweise zunächst auf die morgige Debatte“, beschied gestern eine Sprecherin des Ministeriums.

Bundestag will Whistleblower:innen besser schützen

Druck auf die Union könnte auch von anderer Seite kommen. Denn sollte die Länderkammer das abgespeckte Gesetz abermals zurückweisen, dann würde das schlicht darauf hinauslaufen, dass „die Länder ihre Mitarbeiter schlechter stellen“ als den Rest der Bevölkerung, der unter bestimmten Umständen Rechtsverstöße geschützt melden kann, sagt Kosmas Zittel vom Whistleblower-Netzwerk. „Es wäre geradezu absurd, wenn die Blockadehaltung der Unionsparteien im Bundesrat für ein Zwei-Klassen-Recht im öffentlichen Dienst sorgen würde“, heißt es in einem Blogbeitrag der Nichtregierungsorganisation.

Vertreter:innen der Ampel zeigen sich derweil zuversichtlich. „Es gibt für den Bundesrat keine inhaltlichen Kritikpunkte in diesem Gesetz, sodass es nur aufgrund sachfremder Erwägungen aufgehalten werden könnte“, teilt der Grünen-Abgeordnete Till Steffen mit. Ein solches Vorgehen habe es noch nie gegeben. „Es liegt an der Union, das Gesetz nicht weiter zu blockieren“, so Steffen. Sollte wider Erwarten das Ergänzungsgesetz ohne tatsächliche Begründung abgelehnt werden, „werden wir das weitere Vorgehen erneut diskutieren müssen“.

Denn vom Tisch wäre das Thema dann nicht: Eine Ausklammerung von Landesbeamt:innen vom Anwendungsbereich würde bedeuten, dass Deutschland die EU-Richtlinie weiterhin nicht vollständig umgesetzt hat. Das von der EU-Kommission angestrengte Verfahren würde also weiterlaufen, im Falle einer Verurteilung würde eine saftige Geldstrafe auf Deutschland zukommen. Das findet der SPD-Abgeordnete Fiedler nicht fair. Rechtlich habe er es selbst noch nicht geprüft, aber „wenn sie trotzdem dagegen stimmen, dann könnte man die Strafzahlungen theoretisch an die Länder weiterreichen“, sagt Fiedler.

1 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.